400€ Job und Kündigung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Manyl, 22. Juli 2009 .

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  1. 22. Juli 2009
    Hallöchen!

    Also Problem ist folgendes:

    400€ Job (an ner Tanke), keinen Vertrag unterschrieben (ist ja möglich)

    Wie lange ist da Kündigungsfrist? Gibts die überhaupt, weil ohne Vertrag keine rechtliche Grundlage zum Thema Kündigung oder?


    Bitte um schnelle Antworten^^
     
  2. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    Ich glaub da gibts gar keine Frist, einfach bescheidsagen das du nich mehr kommst und gut ist. Kannst ja aus Fairness denen ne Woche vorher bescheid sagen.
     
  3. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    ich bruach ne rechtliche aussage dazu, am besten mit ner quelle oder so, arbeitgeber meint 4 wochen wär frist....das kann ja aber eigentlich gar nich sein -.-

    das versaut mir meine pläne^^
     
  4. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    Normal 4 Wochen ja...

    Auch bei einen unvertraglichen Arbeitsverhältnis da er sich auf künftige Personalmängel einstellen muss!
     
  5. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    So, walzen wir das mal ein wenig aus....

    Ob nun der Arbeitsvertrag MÜNDLICH oder SCHRIFTLICH stattgefunden hat ist irrelevant, gültig sind beide.

    Und hier mal deine Paragraphen

    (besonders §662.1 ist für dich wohl interessant)
    Spoiler
    § 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    * zwei Jahre bestanden hat - einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    * 5 Jahre bestanden hat - 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    * 8 Jahre bestanden hat - 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    * 10 Jahre bestanden hat - 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    * 12 Jahre bestanden hat - 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    * 15 Jahre bestanden hat - 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    * 20 Jahre bestanden hat - 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.


    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

    1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

    Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

    (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

    § 623
    Schriftform der Kündigung

    Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
     
  6. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    ok, danke
     
  7. 22. Juli 2009
    AW: 400€ Job und Kündigung

    Allgemein rechtlich:

    "(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

    Ein mündl. Vertrag ist auch Rechtskräftig, wie das aber gewertet wird gegenüber einer schriftl. kann ich dir leider nicht sagen.


    "
    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

    1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    "
    Ist ja aber bei dir nicht der Fall.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst redest du einfach mit deinem Arbeitgeber, ich denke nicht dass das irgendwelche Probleme geben wird oder du kündigst wirklich 4 Wochen vor.

    edit: tja, war ich wohl zu langsam.
    Aber ich nehm mal das "ok, danke" als Close.

    Wenn es jemand besser weiß dann mach ich das Thema gerne wieder auf.
     
  8. Video Script

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