Ablieferungspflicht für Netzinhalte tritt in Kraft

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 23. Oktober 2008 .

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  1. 23. Oktober 2008
    Rechteinhaber müssen ihre Internetinhalte der Nationalbibliothek übermitteln
    Die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" ist in Kraft getreten. Danach müssen Rechteinhaber ab sofort der Nationalbibliothek auch Onlinepublikatonen zur Archivierung zur Verfügung stellen.


    Am heutigen 23. Oktober 2008 tritt die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" in Kraft. Nach dieser Verordnung sind Rechteinhaber wie beispielsweise Verlage verpflichtet, im Internet veröffentlichte Inhalte an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu übermitteln, die diese Inhalte archiviert. Das bezieht sich auch auf Inhalte, die auf Servern im Ausland liegen, da die Ablieferungspflicht davon abhängt, ob der Rechteinhaber seinen Sitz in Deutschland hat.

    Grundlage für die Pflichtablieferung ist das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" (DNBG) aus dem Jahr 2006. Damit hat die DNB den Auftrag bekommen, neben "Medienwerken in köperlicher Form" wie Büchern, Zeitungen, Schallplatten oder CDs auch "Medienwerke in unkörperlicher Form", also Onlinepublikationen, zu archivieren.

    Die DNB sammelt nach eigenen Angaben "alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden". Dazu gehören "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen". Werden für die Nutzung eines abgelieferten Inhaltes "nicht marktübliche Hilfsmittel oder Werkzeuge" etwa spezielle Reader benötigt, müssen diese ebenfalls der DNB zur Verfügung gestellt werden. Die DNB kann von sich aus auf Archivierung verzichten, wenn Publikationen "gleichzeitig oder nacheinander in unterschiedlichen technischen Ausführungen erscheinen" oder wenn die Sammlung oder Archivierung technisch "nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich ist.

    Die Rechteinhaber sollen die Publikationen laut DNB möglichst in PDF-Dateien wandeln. Alle zu einer Publikation gehörenden Dateien werden anschließend in eine Archivdatei gepackt, mit einer "vorher per E-Mail erhaltenen Lieferungsidentifikation" versehen und per FTP an die DNB übertragen.

    Private Websites sind ausdrücklich von der Archivierung ausgeschlossen.


    quelle: Golem.de
     
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