Abtreibung - Kosten

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Got2Be, 25. November 2009 .

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  1. 25. November 2009
    hey,

    ich sollte mal für Gesundheitswissenschaften recherchieren wie teuer eine Abtreibung ist & ob die Krankenkasse diese immer übernimmt oder ob die nach dem 5. mal oder so sagen, jetzt zahlen wir nicht mehr

    ich meine ich hätte hier im board gelesen, dass jemand jemanden kannte bei dennen die Abtreibungskosten nicht mehr übernommen werden ...

    wäre super wenn da jemand näher bescheid weiß ^^
     
  2. 26. November 2009
    AW: Abtreibung - Kosten

    und auf der selben seite steht ca 380-580€

    (Quelle: Wie teuer ist eine Abtreibung... : Forum goFeminin )


    Und geh doch mal ins Krankenhaus oder zum Gyn. die können dir das sicher sagen...

    Ich persönlich kenne eine die hatte mit 15/16 schon 3 Abtreibungen...ob das die Krankenkasse bezahlt,weiß ich nicht... ich würde schätzen dass die das nur im besonderen Fall bezahlen...also wenn du zb unter 18 bist oder vergewaltigt wurdest oder wenn das Kind eine behinderung hat.

    Ausserdem kann man nur bis zum 3. Monat oder so abtreiben...wenn aber festgestellt werden sollte,dass das Kind schwere Behinderungen hat, kann man auch im 4. Mnat oder so abtreiben,weil manche Behinderungen erst da dann festgestellt werden könnnen...also so hat das mein Biolehrer mal gesagt ^^


    Hier steht was wegen der Kostenübernahme:
    http://kinderwunsch.suite101.de/article.cfm/kostenuebernahme_fuer_den_schwangerschaftsabbruch

    pro familia
     
  3. 26. November 2009
    AW: Abtreibung - Kosten

    Kostenübernahme

    Die jeweilige Einordnung eines Abbruches hat Auswirkungen auf die Übernahme der Kosten. Diese betragen für den Schwangerschaftsabbruch selbst in den ersten drei Monaten etwa 360 Euro (medikamentöser Abbruch) oder 460 Euro (Vakuumaspiration). Die Kosten für Vor- und Nachuntersuchung sowie Behandlung etwaiger Komplikationen werden von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, „Sozialämter“, private Krankenversicherung) übernommen.

    Abbrüche von Schwangerschaften mit medizinischer Indikation gelten als Krankheitskosten, die von allen Kostenträgern übernommen werden. Schwangerschaftsabbrüche mit kriminologischer Indikation werden von den gesetzlichen Kostenträgern ebenfalls übernommen. Private Krankenversicherungen tun dies nicht automatisch.

    Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung müssen von der Frau selbst bezahlt werden. Allerdings werden bei Frauen mit geringem eigenem Einkommen (2008 unter 966 Euro bzw. 941 Euro in den neuen Bundesländern) auch die Kosten für diese Abbrüche über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet, und dann vom jeweiligen Bundesland erstattet. Dies muss jedoch vor dem Eingriff beantragt werden. Auch Frauen ohne Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben hierauf Anspruch.[101]

    Quelle: Wikipedia ;-)


    Sprich:

    a) Aus gesundheitlichen Gründen --> Krankenkasse zahlt
    b) nach Vergewaltigung --> Staat zahlt
    c) der blöde Unfall mit dem Freund --> muss selbst gezahlt werden


    zu c) ist man finanziell nicht in der Lage, die Kosten dafür zu tragen und kann belegen, das ein Kind in der aktuellen Lebenssituation untragbar ist, so springt manchmal auch noch der Staat ein, das sind aber Ausnahmen
     
  4. 26. November 2009
    AW: Abtreibung - Kosten

    so siehts aus

    Vom Kumpel dessen Freundin musste 700€ hinlegen!


    also ... lieber erst nachdenken bevor man willi in vaginchen schiebt
     
  5. 26. November 2009
    AW: Abtreibung - Kosten

    danke jungs
     
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