#1 19. Februar 2007 Dass die Berechnung ihrer Lebenserwartung ein werbefinanzierter Dienst ist, war die Annahme einer Websurferin, die vor dem AG München wegen der nicht bezahlten Rechnung über 30 Euro verklagt wurde. Das Gericht gab der Surferin recht, die Kosten seien unterhalb des Anmeldebuttons leicht zu übersehen gewesen und müssen nicht entrichtet werden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 161 C 23695/05 ist rechtskräftig. Damit wird der Trick, mit versteckten Kostenhinweisen auf Kundenfang zu gehen, in Zukunft für entsprechende Anbieter unattraktiver. Erfreuliches Detail: Auch wenn die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wurde und der Kunde diese per Mausklick akzeptiert, ändert das nichts am versteckten Charakter des Kostenhinweises. Das AG München war der Ansicht, dass man nicht damit rechnen muss, in den AGB deinen Hinweis auf die Zahlungspflicht zu finden. quelle: gulli untergrund news + Multi-Zitat Zitieren