Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ::TrOY, 26. September 2006 .

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  1. 26. September 2006
    Hi @ all

    Habe gerade eien Brief von "mediafinanz GmbH & Co." bekommen:

    Sehr geehrter Herr *****

    Sie haben Ihre Schulden trotz mehrfacher Aufforderung nicht beglichen. Die
    Rückstände müssen nunmehr zwangsweise betrieben werden... (blabla)
    Noch offener Betrag: 175.09€ (!) + Gerichtskosten, Anwaltgebühren, Auslagen, Umsatzsteuer
    (Brief geht noch weiter mag aber gerade nicht abschreiben)

    Nun meine Frage:

    - Was soll ich machen? Ich habe nie eine Dienst in beanspruchung genommen...
    - Muss einen solchen Brief nicht eingeschrieben kommen? er war als normaler Brief angekommen.
    - ...

    Im voraus: Ja, ich bin Volljährig

    Für Antworten die mir was bringen bin ich dankbar.

    MfG ::TrOY
     
  2. 26. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    steht da denn genau für welchen dienst das in anspruch genommen wurde?

    schau sonst mal dort: netzwelt.de Forum
     
  3. 26. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    karlos alter socke

    ja für nen "VServer nc MII" von netclusive.net
     
  4. 26. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    hmm du hast den dienst von netclusive.net also nicht in anspruch genommen? vielleicht son testserver und einfach nur vergessen? ^^
    sonst kommt mir das nen bissel komisch vor.. du könntest natürlich schreiben, dass du nichts in anspruch genommen hast und die sich mal an
    halten sollen und die forderung prüfen sollen. damit hätten sie die bestätigung, dass der brief angekommen ist.

    oder du schiebst das untern teppich und wartest einfach ^^

    unten im brief steht ja
    komische drohung, aber ohne beschluss gibts keine überprüfung und mit drohung = mahnung und inkasso ungültig
     
  5. 26. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    habe den server nie gebraucht. angemeldet hab ich mich mal, aber keine daten gekriegt. (Nicrgends zugangstaten mit zu dem Service) habe mich mit eimem proxy, aber realdaten angemeldet. ?(

    danke, werde dann mal warten un tee drinken :]
     
  6. 27. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    Also hast du auch keine Infos drüber gehabt, wie lange die Testperiode anhält?!
    Wenn du noch den ganzen Schreibkram hast, von der Anmeldung bis heute. Würde ich alles Sammeln und dich mal an den Verbraucherschutz wenden (gibt auch eine Online Hilfe). Die können dir weiterhelfen! Okay kostet was, ich habe damals für meine Schwester 15Euro gezahlt. Sie hatte auch irgendein Service im Internet beantragt, aber nie Zugangsdaten oder sonst was bekommen.
     
  7. 27. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    wenn du dir sicher bist dass du nichts in anspruch genommen hast, dann würd ich erst mal gar nichts machen, vielleicht ist es nur ne Trickfirma die versucht anunglosen leuten Geld aus da Tasche zu ziehen! Ein Kumpel von hat auch schon solche Briefe bekommen, wo ganz komisch Telekom drauf gestanden ist und er irgendwas bezahlen hätt sollen was er nie gemacht hat, er hat auch nichts bezahlt und die haben sich auch nicht mehr gemeldet!
     
  8. 27. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    egal ob du was gemacht hast oder nicht!!!!

    DU musst den Mahnbescheid zurückschicken mit einer eindeutigen ablehnung.. nach 2 wochen ohne rückmeldung ist das ding gültig und dann biste gef****!!

    Also direkt drauf antworten und alles abstreiten und ablehnen.. wenne nicht zahlen willst...

    also rechtlich nochmal... ein mahnbescheid ist erstmal nix wert. erst nach zweiwochen ohne antwort isser gültig! weil das nennt man stummes zustimmen.... also schick zurück!;D

    hoffe konnte dir helfen

    schmidt
     
  9. 27. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    Ich glaub nciht, dass die dir ohne irgendnen vertrag, sprich, formular, wodrauf du unterschrieben hast, irgendwas anhängen können-.
     
  10. 27. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    Super, genau das selbe Schreiben hat mein Freund von "probenzauber.de" erhalten. Dort hat er auch keinen Dienst in Anspruch genommen. Wir haben denen ne Mail geschrieben und gesagt, dass wir keine Dienstleistung für die Rechnung erhalten haben. Da habe ich im Schreiben erwähnt, dass er sich notfalls an unseren Anwalt wenden solle.
    Nur das alles is nie bei nem Anwalt gelandet, war einfach nur so ne Drohung. Für nen Anwalt hätten wir eh kein Geld gehabt.
    Aber seitdem lässen die uns in Ruhe.
    Versuch's doch einfach mal. Viel Glück...
     
  11. 28. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    Also wenn du ne Rechtsschutsversicherung hast lass dich auf jedenfall von nem Anwalt beraten !!!
    Und wenn irgendwas Gerichtliches is auf jedenfall, ich hab vor kurzem die erfahrung gemacht das n Anwalt echt n rießen Vorteil bringt und das war mir die 600 € wert
    Mfg Rebell
     
  12. 28. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    danke für die antwotren. werde den brief zurück senden.

    mal schaun was noch passiert
     
  13. 28. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    hallöle

    erstmal würde ich dort anrufen, das die dir ein beweis zu schicken was und wann du etwas in anspruch genommen hast. dann müssen sie dir beweisen, das der brief angekommen ist, weil sie müssen dir ein brief per einschreiben schicken. (weil sonst kann ja jeder kommen). also kurz gesagt, ich würde wiederspruch einlegen.

    mfg
     
  14. 29. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    ich würd ma jez vermuten das das ding gefaked is... prüf nach ob es die firma gibt, bzw. du mit ihr was zu tun hattest. hattest du ein gerichtsverfahren?? hattest du schulden?? hattest du davor schon mahnungen bekommen?? wenn net zur bullerei gehen und den vorfall melden. solang du dir net sicher bist: zahl nix!
     
  15. 29. September 2006
    AW: Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides

    wenn du privatrechtsschutz hast werden die das für dich erledigen, ansonsten den verbraucherschutz informieren.
    viel glück.

    gruss ferry
     
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