Anonymisierung in Deutschland: Beschlagnahmung von Tor-Servern setzt fatale Signale

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 12. September 2006 .

  1. 12. September 2006
    Es ging, wie meist, um Kinder ografie. Mit dem KiPo-Totschlagargument sowie dem allgegenwärtigen Terrorismus können beliebig Freiheitsrechte beschnitten und Überwachungsmaßnahmen etabliert werden, mit ihnen hat man auch Gründe in der Hand, eine Reihe von TOR-Servern zu beschlagnahmen, die zur anonymen Internetnutzung verwendet wurden. Es sei nur gegen die Kinder ografen und mitnichten gegen TOR gegangen, wird nun betont. Nichtsdestoweniger kann man sich in Deutschland ab sofort darauf einstellen, dass gelegentlich die Polizei vor der Tür steht, wenn man einen TOR-Server laufen hat.

    Mit TOR kann Internettraffic anonym geroutet werden - der Server, der kontaktiert wird, kann nicht nachvollziehen, von welchem Rechner eine Anfrage kam, die dazwischenliegenden TOR-Knoten können dies ebensowenig. Das dezentral organisierte Netz schafft so eine sehr weitgehende Anonymisierung. Wie jedes anonymisierende Netzwerk wird auch TOR für kriminelle Zwecke verwendet. Der jetzige Bust, der offenbar durch die Überwachung eines einschlägigen ****philenboards vorbereitet wurde, führte zur Beschlagnahmung mehrerer Server bzw. Festplatten, auf denen TOR-Server liefen.

    Laut der Tor-Mailingliste sind Beschlagnahmungen bei den Tor-Knoten mit den Nicknames ChrisM, baphomet, wuschelpuschel und stasiServer bekannt. Die Server wurden offensichtlich ausschließlich durch ihre Nutzung als TOR-Server verdächtig. Die Oberstaatsanwaltschaft ließ jedoch verlauten, auch wegen "Zufallsfunden" gegen bisher nicht beschuldigte Serveradmins gegebenenfalls Verfahren einzuleiten. Ansonsten solle die Hardware zurückgegeben werden. Auf offizieller Seite geht man nicht von einem gezielten Vorgehen gegen TOR aus.

    "Das ist kein "Schlag gegen TOR", wie vielfach berichtet wurde. Es scheint Teil einer größeren Ermittlung von Computern zu sein, die per IP-Adresse in einen großen Kinder o-Bust verwickelt waren. Es scheint keinerlei spezifische Zielsetzung gegen TOR gegeben zu haben [...]. Wir hoffen, dass die freiwilligen TOR-Serveradmins ihre Hardware wiederbekommen, wenn die Sache beendet ist und es keinerlei Aktionen gegen TOR gibt."

    So die EFF auf ihrer TOR-Seite, die ihrerseits jedoch nicht darauf eingeht, dass die Aktion gegen TOR schon längst stattgefunden hat, aus welchen Motiven auch immer. Selbst wenn es sich um pure Unwissenheit der ermittelnden Behörden gehandelt hat, ist aus der Sicht der Betreiber von Anonymisierungsdiensten in Deutschland ein Kind bereits in Brunnnen. Kai Raven:

    "Die Beschlagnahme zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz Tor zwar kennt, aber nicht begriffen hat, wie Tor funktioniert oder vorgibt, Tor nicht zu verstehen, um mit den Maßnahmen ganz andere Ziele zu verfolgen. ... Damit einhergehend geht es darum, über die Anonplattformen hinaus ihre Knotenpunkte in Gestalt der Betreiber von Tor Nodes so unter Druck zu setzen, dass sie vom Betrieb ablassen und an alle potentiellen Tor Router Admins das Signal auszusenden, dass man dann unter Umständen Besuch von der Polizei bekommt."

    In einer Zeit, in der ernsthaft darüber nachgedacht wird, eine flächendeckende Loggingpflicht für Anonymisierungsdienste einzuführen und die Betreiber des Anonymisierungsdienstes JAP angeben, auf Wunsch von Strafverfolgern durchaus gezielt zu loggen, ist diese Sorge alles andere als unberechtigt. Das reine Vorhandensein einer Anonymisierungssoftware kann heuzutage auch in Deutschland zu Ärger mit der Strafverfolgung führen. Bisher ist nur aus den USA ein Fall bekannt, in dem das alleinige Vorhandensein einer Verschlüsselungssoftware auf einem beschlagnahmten Rechner als belastendes Indiz gewertet und vom Gericht anerkannt wurde.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 15. September 2006
    Polizei beschlagnahmt Anonymisierungs-Server in Überfallaktion

    Eigentümer über die Aktion nicht informiert

    Die Polizei hat den Anonymisierungs-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), einer eine Dienststelle des Landes, ohne deren Wissen beschlagnahmt. Grundlage dafür lieferte ein Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz, teilte das ULD heute in Kiel mit. Der Vorfall steht offenbar in Zusammenhang mit der Beschlagnahmung weiterer Rechner bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen. Diese wurden damit begründet, Anbieter von Kinder ografie im Internet ausfindig machen zu wollen.

    Die Behörden hatten den Server der Dienststelle bereits am 6. September in einem Datenzentrum in Karlsruhe "sichergestellt". Der Eigentümer wurde aber nicht informiert und konnte den Verbleib des Gerätes erst nach eigenen Nachforschungen am 11. September ermitteln. Den Gerichtsbeschluss erhielt das ULD nach erneuter Nachfrage zwei Tage später.

    Der beschlagnahmte Rechner ist Teil des vom Bundeswirtschaftministerium geförderten Projektes AN.ON - Anonymität Online. AN.ON ermöglicht Nutzern des World Wide Web kostenlos IP-Adresse zu verschleiern. Der dafür eingesetzte Java Anon Proxy (JAP)-Server mischt den Datenverkehr über mehrere Stationen mit dem Traffic anderer Nutzer. Dadurch wird eine Rückverfolgung einzelner IP-Pakete zum Absender unmöglich.

    Die Staatsanwaltschaft habe nun einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird. AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten, so Thilo Weichert, Leiter des ULD und Landesdatenschützer Schleswig-Holstein. "Jedem Internet-Kriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert. Alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar, das ULD ist zur Beratung der Strafverfolger bereit", sagte er.

    Durch die Aktion seien die mutmaßlichen Täter nun außerdem vorgewarnt. "Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Anbieter von Kinder ografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinder ografie zurück zu verfolgen", sagte Weichert. Wie beim Abhören eines Telefons würde dann eine konkrete Verbindung durch den Betreiber protokolliert.

    Quelle: de.internet.com
     
  3. 15. September 2006
    Datenschützer kritisieren Beschlagnahme von Anonymisierungsservern

    Datenschützer kritisieren Beschlagnahme von Anonymisierungsservern

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisiert im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Anonymisierungsservern die Polizei. ULD-Leiter Thilo Weichert äußert sich in einer Mitteilung "irritiert über die mangelnde kriminalistische Professionalität der Ermittler". Es sei das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinder ografie im Internet dingfest zu machen. Es sei bei einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss beim Anonymisierungsdienst AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinder ografie zurück zu verfolgen.

    Am 6. September wurde laut Mitteilung des ULD auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz der Anonymisierungsserver des ULD beschlagnahmt. Die bei einem Dienstleister in Karlsruhe durchgeführte Beschlagnahme sei dem ULD erst nach "eigenen aufwändigen Recherchen am 11. September mitgeteilt" worden. Den Beschlagnahmebeschluss habe das ULD erst weitere zwei Tage später nach erneuter Nachfrage erhalten. Die Aktion stehe offenbar in Zusammenhang mit weiteren Beschlagnahmen bei Betreibern von Anonymisierungsdiensten in den vergangenen Tagen. Ziel der Polizeiaktionen sei es, Nutzer von Kinder ografie im Internet ausfindig zu machen.

    Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON seien die Täter gewarnt worden, schreibt das ULD weiter. Die Staatsanwaltschaft habe nun zudem einen Rechner, der keine weiteren Erkenntnisse bringen werde, da AN.ON keine Verbindungsdaten speichere. "Jedem Internet-Kriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert. Alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar; das ULD steht zur Beratung der Strafverfolger bereit", erläutert Weichert

    Darüber hinaus sei es mehr als fahrlässig, dass die Strafverfolger mit ihrer Beschlagnahme das Internet unsicherer machten, "indem sie vorläufig mit dem ULD-Rechner den einzigen von einer deutschen unabhängigen Behörde betriebenen Mix aus dem Verkehr zogen und dadurch den Schutz vor Netzspionage verhindern". Das ULD weist darauf hin, dass AN.ON ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördertes Projekt sei. Es ermögliche Web-Nutzern, mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. Es diene – wie vom deutschen Telediensterecht gefordert – der Gewährleistung des Datenschutzes im weltweiten Netz und werde auch von vielen Unternehmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage genutzt. Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. Der Dienst AN.ON ist wieder im Netz, "bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner", versprechen die Datenschützer.

    Quelle: heise.de
     
  4. 16. September 2006
    AW: Anonymisierung in Deutschland: Beschlagnahmung von Tor-Servern setzt fatale Signale

    also naja ich weis nicht so recht aber es wird wohl paar rushern hier durch den kopf gehen, Ist diese handlung vielleicht ein Signal an Anonymisierungsdienstserverbetreiber? Soviel unfähigkeit ist schon sehr unwahrscheinlich wenn ich ehrlich sein soll
     
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