#1 15. Mai 2008 hallo leute, hab letzes jahr wo ich noch 17 war son abo scheiss unterschrieben die frau die mir den scheiss angedreht hat wollte perso oder bank karte von mir sehn weil ich hab mich als 18.jähriger ausgegeben da ich 2 gratis hefte haben wollte xD..ja ihr braucht keine kommis geben ist dumm gewesen ich weis.aber die vom inkasso meinen ich müsste bezahlen.Ich war doch aber noch minderjährig und konnte somit keinen vertrag abschließen Oo.was sagt ihr dazu ?? sind rechtschutzversichert und so also das ist kein ding mit anwalt etc.. die vom inkasso meinte die zeitschriften firma will morgen vor gericht gehen.ich hab erstmal dazu nich viel gesagt nur das ich es nochmal abchecke und sie ruft morgen nochmal an.bitte um infos bw is klar mfg Sm0k3 + Multi-Zitat Zitieren
#2 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso Da hast du schon techt das du eigentlich och keinen Verttrag abschließen kannst und somit war er auch nicht gültig... Ich denke wenn du vor Gericht gehst könntest du mit einem guten Anwalt gewinnen Wieviel wollen sie denn von dir das du bezahlst? + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso iwie weil dir mir ja die ganze zeit ihre scheiss zeitschriften geschickt haben,OBWOHL ich immer email an die geschrieben ich will die nicht mehr etc... bin keine 18 gewesen iwie über 100 plus jez natürlich ihr scheiss inkasso...also die frau die mir das angedreht hat wollte halt iwas sehen das ich 18 bin aber da ich ja fuchs war ^^ hab ich gesagt nee hab ich nicht. und somit dürfte sie gar kein vertrag mit mir machen weil sie muss sich vergewissern das ich 18 bin. so seh ich das und mein kumpel kann das auch bezeugen alles.weil sie kam so an ist einer 18 von euch??mein kumpel gleich nein..und ich halt joo ich bin 18 joa hab das ausgefüllt dann wollte sie halt was sehen,hatte auch perso alles dabei aber natürlich nicht gezeigt,weil ich mir iwie schon was gedacht hab...wollte halt nur die 2 dinger gratis haben xD joa hab die dann bekommen und dann haben die weitergeschickt.. + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso du hast recht da du noch 17 warst konntest du somit noch keien vertarg unterschreiben der gültik ist + Multi-Zitat Zitieren
#5 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso also wenn es vor Gericht kommt stehst du völlig im recht wenn du auch noch einen Zeugen dafür hast der den vorgang schildern kann. Naja musst mal posten wie es weiter geht tät mich interessieren^^ nommal wie viel wollen sie denn das du bezahlst? Ramper + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso ich würde auch sagen, dass der vertrag nicht gültig ist.. aber da du dich als 18jährigen ausgeben hast wäre das urkundenfälschung und auch wieder strafbar! aber um ganz sicher zu gehen ruf ma einen anwalt an und frag ihn das... der wird dir sicher genauer und besser auskunft geben können als die member hier im board + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. Mai 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: anruf von inkasso Vertragsfallen + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso Rofl genau...Er hat sich nur nicht ausgewiesen...Hat nichts mit Urkundenfälschung zu tun... + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso nur schon wenn er gesagt hat er sei so alt, oder irgendwo hingeschrieben hat, machte er sich strafbar... aber eben, ich bin kein anwalt und das sind nur vermutungen! Edit: thx @ Galaxydarkness.... so meint ich das mit der urkundenfälschung + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso Also du bist mit 17 noch beschränkt geschäftsfähig d.h das deine eltern entscheiden müssen was du kaufst un was nicht bzw ihr Einverständnis geben müssen Wenn du etwas mit deinem Taschengeld kaufst dann dürfen deine Eltern nichts gegen sagen da das DEIN Geld ist. Wenn du bei der unterschrift etwas von AGB Gelesen ankreuzt und in der AGB steht drin das du mit der unterschrift einstimmst das du Volljährig bist dann haste ne Urkundenfälschung begangen. oder halt Geburtsdatum angeben blabla + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. Mai 2008 AW: anruf von inkasso Vertrag ist ungültig, das stimmt wohl, aber den sog "Vertrauensschaden" musste trotzdem zahlen. Zudem isses Betrug.... ah ganz vergessen zu erwähnen. da du nun 18 bist wird der schwebend unwirksame Vertrag wirksam. Bin mir da jetzt zwar nicht zu 100% sicher, aber doch zu 90% Auf gut deutsch, zahl mal lieber + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. Mai 2008 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: anruf von inkasso den inkasso-schei* musst du nicht bezahlen: das mit dem falsch angegebenen alter könnte aber zum problem werden: les dir das am besten mal alles zu vertragsfallen durch: + Multi-Zitat Zitieren