#1 28. März 2007 Hi Leute Wie die Topic schon verrät ist die Frage ob eine Anzeige gleich eine Vorstrafe mit sich bringt? MfG Sebi + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? Definitiv NEIN!!! Weil die wissen ja nicht ob du unschuldig bist. Das können die vorher ja nicht wissen, sonst könntest du ja jeden belibigen Anklagen un der is dann am *****. + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? wenn es aber defintiv richtig ist das ich schuldig bin und ich es auch zugebe dann ja? + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? ja also wenn du Bestraft wirst(und das wirst du, wenn du schuldig bist) dann bist du vorbestraft, wie das Wort schon sagt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? definitiv nein !!! als vorbestraft gilt man wenn das strafmaß ab 3 monaten und länger festgelegt wurde...unabhängig davon ob zur bewährung oder net... gruß + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? oh, wenn du angezeigt wurdest ,unschuldig bist und die anzeige wieder falln gelassen wird,dann bist du nicht vorbestraft,das steht zwar in deinem führungszeugniss,aber is immernoch besser als vorbestraft zusein pace + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? Ich hatte auch mal eine anzeige am hals. war auch schuldig und musste 50chf busse bezahlen aber vorbestraft bin ich diesmal noch nicht. War wahrscheinlich zu wenig "schlimm"... Mir wurde aber klar gemacht dass ich beim nächsten Vergehen vorbestraft werde... + Multi-Zitat Zitieren
#8 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? Quelle: Vorstrafe und Bundeszentralregister Verfahrensrecht 123recht.net Hättest du gegoogelt, wärste schneller zu einer Antwort gekommen. bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#9 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? vorbestraft bist du erst, wenn du rechtskräftig verurteilt wirst zu 1. min. 90 tagessätze oder 2. zu freiheitsstrafe alles andere ist quatsch!!! je nach alter gibt es auch eintragungen in das erziehungsregister (wenn du noch unter das jugendstrafrecht fällst und es nicht soooo schwerwiegend ist) + Multi-Zitat Zitieren
#10 28. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? Jeder Mensch ist unschuldig, solange seine Schuld nicht bewiesen ist bzw. ein Gericht ihn für rechtskräftig schuldig befindet. so stehts in etwa im StGB.. wär ja noch schöner, wenn man durch ne Anzeige vorbestraft wird, da kannste ja zick Leute vorbestrafen aus jux un dollerei... Die Anzeige steht allerdings in der Akte und manche Betriebe (insbesondere Polizei oder Staat oder Land (Beamte quasi)) fordenr ein polizeiliches Führungszeugnis an..gibt sogar Belegart "0" + Multi-Zitat Zitieren
#11 29. März 2007 AW: Anzeige = Vorstrafe ?!? ich bin der Meinung sofern ein gesetzlich richterliches Urteil vorliegt .. ich wurde wegen Betruges verurteilt und bin somit auch Vorbestraft laut Aktenauskunft. + Multi-Zitat Zitieren