Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von $e7en, 18. Mai 2010 .

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  1. 18. Mai 2010
    Hy Leute, hab da ein Problem...

    Ich war am letzten Samstag mit paar Kumpels bei 'nem Freund verabredet,
    wollten bisschen zoggen und was man so macht. Ich kam also um kurz nach
    23 Uhr mit dem Auto beim Kumpel an und musste eine Straße weiter weg parken.
    Das Parken war kein Problem, denn es war der letzte Parkplatz vor einer Ausfahrt.

    Als wir ich dann beim Kumpel oben war, wollten die was zu Saufen holen und Kollege
    hat mich gefragt, ob ich ihn kurz zum nächsten Kiosk fahren kann. Gesagt getan, 10min später waren wir wieder da und mein Parkplatz war futsch. Ich also ein Stück weiter gefahren und eine enge Parklücke versucht reinzudrängen, war aber nichts wurde und ich wieder rausfuhr, dabei den Vordermann SEHR leicht mit der rechten Seite der Stoßstange tuschierte. Bin erstmal weiter und hab etwa 100m weiter weg geparkt, weil ich dachte es sei nichts weiter passiert. Sind dann ausgestiegen und konnte bei mir am Auto nichts weiter feststellen. Haben aber von weitem gesehen, dass ein Typ rauskam mit Taschenlampe und sich sein Auto angesehen hat. Sind also auf leichtem Unweg wieder zu meinem Kumpel.

    Vor knapp 2 Stunden war dann ein netter Zivilpolizist bei uns vor der Tür und meinte
    dass ich wegen Fahrerflucht angezeigt wurde und er sich das Fahrzeug gerne mal ansehen würde. Tatsächlich waren auf Höhe von ca. 30-40cm 2-3 leichte längliche Schürfkratzer.
    Der Typ dem das Auto gehört hat mich wohl aus dem Fenster gesehen und erst ein falsches Kennzeichen notiert gehabt. Ist dann wohl aber später mit seinem Hund oder so spazieren gegangen und hat mein Auto gesehen.


    Ich überlege nun ob ich folgende Aussage treffen soll:
    Ich habe dort nicht geparkt, wo es beschrieben wird, sondern knapp 50m weiter vorne.
    Dort konnte nichts passieren, da vor mir frei war wegen der Ausfahrt. Anschließend bin ich weggefahren, weil ich mit einem Freund zum Kiosk wollte. Als ich wieder kam war mein Parkplatz weg und ich fuhr 100m weiter gerade aus wo ich dann auch parkte.
    Dort war wieder die selbe Situation, dass ich beim einparken keinen Vordermann hatte.
    Das Fahrzeug war von dem sogenannten "Tatort" also gut sehbar und es kann keine Fahrerflucht vorliegen bzw. wenn ich wirklich abhauen wollte weil ich das Auto berührt habe, würde ich doch nicht knapp 100m weiter weg parken, wo der Typ mich gut sehen kann.

    So in der Art überlege ich eine Aussage zu treffen, mein Kumpel würde die Aussage
    so unterstreichen. Außerdem ist es das "Arbeits"-Auto von meinem Dad seit knapp 12 Jahren und sieht dementsprechend aus. Überall Dellen und Kratzer. Kann es denn überhaupt bewiesen werden, dass diese Schleifspuren von dem anderen Wagen stammen?

    Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und/oder kann mir Tipps geben, wie ich mich
    verhalten sollte um die Sache möglichst glimpflich zu überstehen?
    Wie sieht es aus, wenn ich für den Schaden aufkommen muss bzw. die Versicherung von meinem Dad, der hat nur Teilkasko mit 100 oder 150EUR Selbstbeteiligung.
    Ich habe Sachen im iNet gelesen, dass wegen kleinsten Schrammen 500EUR+ aufkamen.
    Und wie sieht es wegen der Fahrerflucht-Sache aus, ich bin noch in der Probezeit...

    Vielen Dank, Bewertungen sind natürlich drin!


    MfG $e7en
     
  2. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du willst das wir dich beim lügen beraten?

    Du hast gebaut und dazu solltest du stehen!
    Wie würdest du reagieren wenn dir jemand später von deinem auto nen Spiegel abfährt und dann abhaut?
    Wenn du den Täter/Auto dann erkennst und ihn anzeigst biste auch froh, dass er den schaden zahlt.

    Also hab die Eier dazu und steh zu dem Unfall.

    Schon allein "der Umweg" zu deinem Freund nach dem Unfall ist unterste Schublade!
    Wärste einfach hingegangen und hättest mit dem Kerl geredet hätte man sich evtl so einigen können....

    Gruß BenQ
     
  3. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du begehst Fahrerflucht, sobald du einen Unfall begehst und diesen nicht meldest. Da ist es völlig egal, ob du dein Auto 100m weiter parkst, oder sogar 1m neben ihm parkst.

    Du sagst, du hättest dir mit deinem Kollegen das Auto angesehen und nichts festgestellt? Wenn diese Aussage so wahr ist und ihr wirklich absolut keinen einzigen Kratzer feststellen konntet, kannst du dich vielleicht aussergerichtlich mit ihm auseinandersetzen und ihm den "schaden" eben bezahlen.
     
  4. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    ganz einfach: bist du in der beweispflicht? hat er andere zeugen? nein, vermutlich nicht. leugne das ganze einfach und sprich dich mit deinem kolegen ab. sag du hast da nicht geparkt und gut ist. die kratzer kommen, genau wie die 20millionen anderen kratzer und dellen, von der arbeit deines vaters. danach nix mher sagen und gut ist.
     
  5. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du hast ein Fehler gemacht und solltest dazu stehen. Überleg mal es wäre umgekehrt passiert. Du hättest dich bestimmt auch aufgeregt wenn derjenige das alles von sich weißt.

    Es ist nun mal ein Schaden entstanden wenn auch ein kleiner.

    Klar kannst du dem eine Story erzählen aber ob das der richtige Weg ist glaub ich nicht!
     
  6. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nein wie geil Ja mach das als Ausage..Herrlich...

    Du hast Kratzer an der Karre die zu dem 'Unfall' passen und die sind frisch..Man kann zwischen frischen und nicht frischen Kratzern unterscheiden, sehr einfach sogar.
    Der Typ hat dich gesehen. Problem eis. Problem zwei, der Zivilpolizist hat die Kratzer an deinem Auto gesehen.

    Schlussfolgerund deine 'Aussage' ist total schlecht und damit wirst du nicht durchkommen.
    Fahrerflucht ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Man kann im schlimmsten Fall nicht umsonst 5 Jahre in Bau dafür gehen.

    Ganz ehrlich wenn das mein Auto gewesen wäre, ich hätte dich an den Ohren zur Polizei gezogen. Einfach assozial sowas nicht mal nachzuschauen und zwar nicht bei dir, sondern am anderen Fahrzeug. Bei dir muss nicht sein, beim anderen kann ein Tiefer kratzer sein. Jeder kann Fahrfehler machen, dann muss man aber auch gerade dafür stehen und nicht denken, huch ach da wird schon nichst passiert sein. So ne Stoßstangenlackierung kann mal schnell 300-400EUR kosten.
     
  7. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Jop, und die Farbe und Höhe der Kratzer werden auch übereinstimmen
     
  8. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du hast keine Chance. Es bleiben Lackspuren und andere Spuren übrig, die bei Untersuchungen zu 99% zu deinem Auto passen. Die prüfen Alter etc. des Schadens. Die überführen dich damit. Da haste eben keine Chance.

    Sag die Wahrheit. Sag, du hast nicht mitbekommen, das du den gerammt hast (evtl. wegen (lauter) Musik). Aber steh zumindest zu dem Schaden. Wie du dich sonst raus redest, ist dann dein Bier.

    Beim Schaden kommts drauf an. Die versicherungs vom Geschädigten klingelt bei deiner Versicherung und die prüft, ob du damit überhaupt fahren durftest. Wenn ja, wird diese zahlen, euch ggf. hoch stufen und halt auch die Selbstbeteiligung verlangen.

    Die Anzeige wird dann unter Umständen auch wieder fallen gelassen.

    Letztes Jahr im November ist mir einer mit voller Wucht ins Heck gefahren. Die ganze Karrosserie hats verzogen. Die Achsen sind im Eimer etc. Fahrerflucht und die Anzeige wurde am Ende eingestellt.
    Wenn ich den Typen sehen würde, würd ich ihm so eine auf die hauen, was dem Deppen einfällt, ohne Fahrkünste gegen mein Auto zu fahren.
     
  9. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    arm, sehr arm

    Fahrerflucht + Probezeit = Dickes Fail

    Wenn du glück hast, wird nur deine Probezeit verlängert + Aufbauseminar, was recht teuer sein soll. Wenns schlecht läuft, mehrere Monate Fahrverbot, empfindliche Geldstrafe etc.

    Glaub kaum das man sich jetzt noch aussergerichtlich einigen kann. Fahrerflucht, egal wie groß der Schaden ist, ist eine Straftat
     
  10. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ganz einfach.

    Hau mit einem Vorschlaghammer wie ein Bescheurter auf die besagte Stelle ein. Dadurch verwischt du sämtliche Beweisspuren und keiner schöpft verdacht. Die Dellen sind doch eh egal, gibt ja schon zig andere (scheint wohl in der Familie zu liegen?).


     
  11. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Okay, lassen wir das mit dem Schaden aussen vor... ich bekenne mich zu dem Schaden.
    Ich hab nur kein Bock wegen Fahrerflucht angezeigt zu sein, weil ich wie gesagt quasi gegenüber geparkt habe und ich ya auch nicht 'ne Bank überfall und mich auf der anderen Straßenseite seelenruhig hinstelle.

    Ya, ich bin als Mitnutzer des Fahrzeugs bei meinem Dad eingetragen in der Versicherung.
    Ist das denn so sicher, dass die Versicherung einfach bezahlt und hochstuft?
     
  12. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Schon versucht mit dem guten Herren Kontakt aufzunehmen?! Eventuell lässt sich das auch einfach persönlich klären.
     
  13. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ja, dafür hat man in Deutschland eine Versicherung.
    Wie gesagt die selbstbeteiligung wird halt eingestrichen.

    Und versuch die mit dem Kerl in verbindung zu setzten!
     
  14. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Bringt das noch was wenn er die Anzeige zurückzieht?
    Die Polizeit hat doch die Pflicht Straftaten zu verflogen wenn genügend Verdacht vor liegt. Fahrerflucht ist eine Straftat.
     
  15. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Auf der Versicherungsseite ist das u.U. möglich, aber die Straftat steht noch immer im Raum, und es gibt kein "ich ziehe meine Anzeige zurück", und die vorliegende Straftat dürfte in diesem Sachverhalt wohl das schlimmere Übel sein.
     
  16. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich hab leider noch nichts schriftliches erhalten von dem Polizisten,
    d.h. ich kenne den Namen des Mannes noch nicht.
     
  17. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Is der Geschädigte nen alter Sack? Viele sind mittlerweile so senil, die bestehen dann drauf, dir die Anzeige reinzudrücken, ums jungen Menschen mal noch so richtig zu zeigen, bevor sie abkratzen.

    Ehrlichkeit und Diplomatie mit dem Geschädigten sind jetzt noch deine letzte Chance. Bei Fahrerflucht kennt das Gesetz keine Gnade (auch zurecht). Evtl. lässt der die Anzeige fallen, versuchst ihm ggf. noch ne zusätzliche "Aufwandsentschädigung" zu geben. So 100 EUR, dann geht er vll. drauf ein und du sagst ihm halt, dass du es wirklich bereust und das es dein erster Unfall war und du auch bissl Angst vor allem hattest. Und sagst, du gibst ihm lieber noch bissl mehr Geld, damit er für den Mehraufwand entschädigt ist, da du auch keine fortlaufende Anzeige möchtest, die dir am Ende sogar noch den Führerschein kostet. Bist ja noch jung.

    Mit der Aussage dürftest eig. scho gute Karten haben^^

    Edit:
    In diesem Fall (der Anzeige) liegt aber kein "öffentliches Interesse" (wie es so schön heißt) vor. Daher kann der Geschädigte meines Wissens nach die Anzeige zurückziehen.
    § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - dejure.org
     
  18. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Am leichtesten kommst du aus der Nummer, wenn du behauptest, dass du nichts gemerkt hast. Fahrerflucht kann man nur unter Vorsatz begehen.
     
  19. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    man sag doch einfach dass du es warst aber im auto nichts gehört hast da deine kollegen rumgelacht etc. haben.

    dann nimmt er bestimmt die anzeige zurück und ihr lasst das die versicherungen klären oder du bezahlst ihm den schaden.

    ist doch assi wenn er auf dem schaden sitzen bleibt. du würdest dich auch aufregen, und wofür hast du die versicherung?
     
  20. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    sag mal... hattest du zur "Tatzeit" schon etwas intus und hast deswegen nichts unternommen, weil du noch weitaus andere Konsequenzen befürchtet hast?

    Naja.. versuch dich mit dem Typen zu einigen, damit er seine Anzeige zurückzieht und ihr die Schadensbegleichung unter euch ausmacht. Die Frage ist, ob das jetzt noch möglich ist, da die Polizei bereits involviert ist und ich nicht weiß, ob die das dann einfach so fallen lassen.
     
  21. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Erstmal, es ist immer ziemlich beschissen, wenns ratscht steig' verdammt nochmal aus und
    sieh nach ob was passiert ist, das ist man dem anderen einfach schuldig.

    Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass du es nicht bemerkt hast, weil deine Musik an war und
    es ein sehr kleiner Schaden war: ( weiß aber nicht ob das in dem Fall gilt wenn die Kratzer doch
    ein Stück größer sind)
    http://www.welt.de/motor/article785434/Fahrerflucht_nicht_mehr_in_jedem_Fall_strafbar.html
     
  22. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    wie ich solche assis hasse, die einem ans auto fahren und dann abhauen.
    das allerletzte ist das!

    ich hoffe du wirst ordentlich bestraft, denn nachweisen kann man es dir so oder so.

    also: am besten machst du noch ne ordentliche falschaussage, damit du auch richtig bestraft wirst!
     
  23. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Sag einfach, dass ihr, du und deine Freunde, so ange-/betrunken gewesen seid, dass ihr nichts habt erkennen können.
     
  24. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wieso kann der Herr seine Anzeige nicht zurückziehen ?!
     
  25. 18. Mai 2010
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Naja, es ist Fahrerflucht, da du ja wohl nicht die absicht hattest dich bei der Polizei zu melden, geschweidenn den Halter des beschädigten Wagens aufzusuchen.

    Wenn du dem Herren Polizist schon in der Nacht schon gesagt hast, dass du nichts erkennen konntest, fällt die Möglichkeit auch weg zu sagen, das du es garnicht bemerkt hast.
    Wie hier schon einer richtig gesagt hat: Fahrerflucht liegt nur vor, wenn es vorsätzlich begangen wird.


    Sprich mit dem Herren der die Anzeige erstattet hat, ansonsten seh ich wenig Chancen für dich.
     
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