Anzeige wegen Ruhestörung.

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von s1nu, 26. September 2009 .

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  1. 26. September 2009
    Hallo Leute.

    Ich werde jeden morgen von meiner Nachbarin geweckt weil sie bei mir Sturmläutet. "Mein Wecker wäre zu laut". - Naja gut, er ist auch nicht leise, aber heute meinte sie, sie werde mich in zukunft anzeigen wegen Ruhestörung wegen meinem Wecker da ihr Schlafzimmer unter meinem ist und sie ständig davon wach werden würde.

    Kennt sich damit wer aus? Ich mein ich kann doch niemanden anzeigen weil der Wecker abgeht? lol?
    Hab zu ihr gesagt ich werde sie anzeigen wenn sie nochmal morgens um halb 8 bei mir Sturmläutet.
    Ich wohne schon seit 10 Jahren in dieser Wohnung und sie seit ca 1-2Jahren und kein einziger Vormieter ihrer Wohnung hat sich jemals negativ über meinen WECKER geäußert.

    Wollte halt wissn ob mir da was passieren kann? Wenn sie das anzeigt?^^ Bzw könnte ich sie doch auch anzeigen?!
     
  2. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    hmm glaub dass die bullen die auslachen würden^^
    glaub aber kaum dass dir was passieren kann... vorallem wenn sie so schlau ist und denen sagt, "ich will meinen nachbarn wegen seinem überlauten wecker anzeigen" die kugeln sich doch vor lachen auf dem boden^^
     
  3. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Wenn dein Wecker nicht unbedingt um 1 Uhr nachts klingelt ist das meiner Meinung nach keine Ruhestörung.

    Wenn ich meine Bohrmaschine anschmeiße ist das auch keine Ruhestörung solange es nicht nachts ist.
     
  4. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    mein wecker leutet morgens um halb acht ^^ -> 07:30.

    ja ich denks mir auch die ganze zeit, wär ich bulle ich wär den ganzen tag gut drauf. is schon voll der running joke bei mir und freunden lol
     
  5. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Alles was in deinen 4 Wänden passiert ist deine Sache...
    7.30 ist ne ganz normale Uhrzeit ..
    Wäre es 2 Uhr früh, wäre das was anderes

    Von daher lach sie ruhig aus ~.~
     
  6. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    stimmt schonmal nicht, ist das gleiche wenn man laut Musik hört, kann man wegen ruhestörung die Bullen rufen.

    Aber der Wecker wird ja hier nie ne ganze stunde läuten oder?
    Mach den doch gleich aus wenn er klingelt?
    Oder hol dir gleich einen neuen der leise ist, dann haste keine Probleme mehr,..
     
  7. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    wenn das n normaler wecker is, kein problem, da werden sich die polizisten kugeln vor lachen wenn deine nachbarin zu denen geht...

    wenn du dich so wecken lässt wie ich, also mit ner zeitschaltuhr an der steckdose der stereoanlage, dann wär das sicher was anderes
     
  8. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Gerade weil sie dich so angefahren hat anstatt normal mit dir zu reden würde ich es drauf ankommen lassen!
    Die Frau kann dir nämlich gar nix. Erstens ist die Uhrzeit völlig normal und 2. und das ist das ausschlagkräftige, ES IST EIN WECKER!!!!(ich gehe von einem handelsüblichen wecker aus) den du ja nach spätestens 30sec ausmachen wirst.
    Die Polizei wird sie wohl wirklich nur auslachen sollte sie dich anzeigen.
     
  9. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Lol ^^
    Ausgenommen natürlich von sowas ~.~
    Aber ja, bring sofort das krasseste Beispiel...
     
  10. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    kommt drauf an wann sie dich aufweckt, glaube von 8 ( oder 6 ) - 22 uhr kannst da nix machen wegen ruhestörung.
     
  11. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Laut Mietrecht gilt eine Nachtruhe von 22 - 6 Uhr.
    Also ich denke, Deine Nachbarin kann Dir gar nichts!!
    Es wird sich ja auch nicht über "Stunden" hinweg ziehen das Klingeln.

    Die Nachtzeit oder Nachtruhezeit im Mietrecht

    LG
     
  12. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    hahahaha ich lach mich grad schlapp. Würde jmd bei mir morgens um halb 8 jmd sturmklingeln nur weil mein wecker zu laut ist würde ich ihr den wecker extra vor die tür stellen xD.

    Ne also dir kann wirklich nichts passieren! 100% !

    Die Polizei wird kommen und genau so lachen wie ich grad xD.

    Ist das eine ältere Dame oder junge leute?

    Lg
    ItalianStallion
     
  13. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Das ist bestimmt sone alte Hexe 60+ hust
     
  14. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.



    WORD !!

    ja ich wollte den wecker bei mir am fenster raushängen dass der vor ihrem schlafzimmer fenster baumelt lol xD (hab ich nicht gemacht.. noch nicht..) hihi ^^
     
  15. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Lass den wecker mal ne stunde laufen und wenn sie rummeckert, lächle und gib ihr beherzt eine packung oropax
     
  16. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    hehe ich glaub die frau hat nicht mehr alle, auf jeden fall wird nichts passieren, und wenns sie nochmal kommt dann gib ihr ein sparta kick mit und sag ihr sie soll ihr hörgerät einfach ausschalten wenn sie ein trägt, hatte mal ein kumpel der immer stress mit so ner oma hatte weil sie behauptet hat der fernseher sei zu laut doch am ende kam heraus das ihr hörgerät zu stark eingestellt war und jedes geräusch gehört hat.

    MFG FL_ST
     
  17. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Es ist doch schön, wenn man am Nachmittag nen bisschen in Raidrush stöbert und so seinen Tag etwas versüßen kann
    Da dein Wecker zu ner normalen Zeit klingelt, es nen normaler wecker ist kann se dir überhaupt nix.
    Da kannst du eher ihr noch was, wenn se jeden tag um halb 8 bei dir Strumklingelt, was wohl wesentlich aktiveres belästigen ist als dein wecker.
    Ich lach mich schlapp^^

    mcuck
     
  18. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.


    ruhestörung ist nur von 22 bis 6 uhr.. also gaaaanz easy
     
  19. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Was ich seltsam finde ist, dass du dadurch geweckt wirst, dass deine Nachbarin sturmläutet, und zwar weil dein Wecker zu laut ist. Wirst du nicht schon durch deinen Wecker wach?
     
  20. 26. September 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.



    so lange du nicht so einen wecker hast kann dir eigentlich kaum was an den kopf geworfen werden ...
     
  21. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Hey,
    selbst wenn sie dein Wecker stört berechtigt sie es nicht in aller Frühe an deine Türe zu hämmern also hättest du praktisch den Ausgleich!
    aber wenn der erst um halb acht morgens klingelt kann sie dir nichts- mach ihn doch noch etwas lauter ;-)

    lg HiTtHeR0aDjAcK
     
  22. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Es kommt nicht darauf an, wie laut es bei Dir im Zimmer ist, es kommt darauf an, wie laut es beim Nachbarn ist. In der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" vom August 1998 sind in der Nachbarschaft Belastungen bis zu folgenden Grenzwerten hinzunehmen:

    - Art der zu Nutzung: Industriegebiete
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 70.

    - Art der zu Nutzung: Gewerbegebiete
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 65;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 50.

    - Art der zu Nutzung: Kern-, Dorf-, Mischgebiete
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 60;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 45.

    - Art der zu Nutzung: Allgemeine Wohngebiete
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 55;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 40.

    - Art der zu Nutzung: Reine Wohngebiete
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 50;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.

    - Art der zu Nutzung: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 45;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.

    - Art der zu Nutzung: Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 35;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 25.

    - Art der zu Nutzung: Sonderregelung für seltene Ereignisse
    Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
    Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 55.

    Wenn man bei Dir mal die Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden als zutreffend sieht, dann dürfen es lediglich tagsüber 35 dB sein, mit denen Du den Nachbarn traktierst. Das ist deutlich weniger als eine normale Unterhaltung.

    Bei einer Anzeige, wenn die Pateien sich nicht einigen können, wird vom Gericht ein Sachverständiger Gutachter geschickt, der die Lautstärke deines Weckers misst. Falls der über den db Werten liegt die zugelassen sind biste reif für ein Bussgeld und die Gerichtkosten.
    Auch das Hämmern an deine Tür wird nicht als ausgleich gesehen, sondern Du hast ja den Stein ins rollen gebracht. Die Polizei ist sogar berechtigt das Lärm machende Teil mitzunehmen.
    Im ganz krassen Fall, wenn nach mehrmalgen da sein der Polizei, keine Ruhe einkehrt, darf die Polizei,
    sogar, sich Zugriff in die Wohnung verschaffen. Wegen Gefahr in Vollzug der Ruhestörung von Nachbarn (z.B. krasse Beschallung der Nachbarn mit Musik und immer wieder ohne Ende). Dort entscheidet das Ohr eines leitenden Polizisten.
    Die Polizei und auch die Nachbarn sind dann Zeugen das es zu laut war. Jeder Richter wird dann zustimmen, dass es kein Hausfriedensbruch war, die Lärmquelle zu entfernen.

    Gruß,

    SamSon
     
  23. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Ansonsten biete ihr an, insofern du gegen kein Gesetz verstößt wovon in diesem Falle ja schon auszugehen ist, das sie dir zB einen Radiowecker kauft (kosten ca 10 Euro) oder sie dir das Geld dafür gibt. Kannst ihr ja sagen das bislang sich kein anderer Mieter in dem Haus von dem Wecker sich gestört fühlte und du gegen kein Gesetz verstößt.

    Glaub nämlich nicht, das es auf dauer für beide Parteien gut ist
    Könnte sich ja auch noch verschlimmern, ist halt total unnötiger Stress und verlorene Zeit sich über sowas aufzuregen

    Meine Ansicht^^
     
  24. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    würd ich nicht drauf eingehen. machs ein weiter so. wie willst du auch sonst aufstehn, wenn du keinen Wecker hast.

    hab mir auch einen echt lauten wecker geholt mit som schlägel, der gegen 2 dinger haut (da steht noch "Western Germany" drauf =) ), weil ich sonst einfach net aufsteh. würd sich da wer beschweren würd ich auch nicht drauf eingehen. notfalls klemm einfach die klingel ab
     
  25. 26. September 2009
    AW: Anzeige wegen Ruhestörung.

    Ich glaube kaum, dass sie dir rechtlich was antun kann.
    Und wenn sie immer genau dann hochstiefelt wenn der Wecker klingelt, ist sie sicherlich vorher wach und wartet förmlich darauf, bis dein Wecker klingelt, um dich zu nerven.

    Ich weiss doch wie alte Leute sind, die haben halt Zeit und müssen sich den Tag vertreiben, sei's mit Stress oder sonst was.
     
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