#1 19. April 2012 Hallo zusammen, ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende hin. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ich möchte nun so kündigen, dass ich ab dem 1. September quasi "frei" bin :,) So weit, so gut... Nun stellen sich mir noch folgende Fragen: - Ich müsste die Kündigung bis spätestens 31. Mai einreichen, richtig? - Wie und wo reiche ich die Kündigung ein? Ich arbeite in einem größeren Unternehmen, d.h. Personalabteilung oder direkt beim Vorgesetzten? - Wie stelle ich sicher, das die Kündigung auch ankommt? ALso so, dass ich eine Art Bestätigung nachher in der Hand halte... per Einschreiben? - Was schreibe ich in die Kündigung? "Hiermit kündige ich fristgerecht per 31. August"? oder doch ".. fristgerecht per 31. Mai"? - sonst noch Tipps oder etwas was man unbedingt beachten sollte? Bin für jede Hilfe sehr dankbar! Danke und Grüße + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. April 2012 AW: Kündigung Job Ich habe meine Kündigung mit meinem Vorgesetzten besprochen und dann alles persönlich mit der Personalabteilung geklärt. Da du in einem größeren Unternehmen arbeitest lege ich dir diese Methode nahe. + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. April 2012 AW: Kündigung Job schreib einfach: "Ich kündige hiermit fristgerecht per 31.Mai 2012, um das Dienstverhältnis bis zu 31. August 2012 - nach Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist - zu beenden. Oder halt eben was, damit auch klar ist, was du meinst. In der Regel reichts, dass du es deinem Vorgeseetzten gibst, der erledigt alles weitere.. Warum sollte er das auch nicht tun.. An die personalabteilung richtest du sowas nicht denke ich.. eher an nem rayonsleiter oder sowas in der art.. da kannst eigentlich nicht so viel falsch machen.. du wirst so ohne weiteres keine bestätigung bekommen, dass du gekündigt hast? hab ich zumindestens noch nie gehört Viel Glück dabei! PS: zur not fax es an deinen chef, dann hast ne bestätigung^^ + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. April 2012 AW: Kündigung Job Es ist immer ratsam, sich abzusichern, um den Zugang der Kündigung im Fall der Fälle auch beweisen zu können. Sprich: entweder per Fax schicken und das Faxprotokoll aufheben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken. Dazu empfiehlt es sich aber, vorher schon mit dem Vorgesetzten über die Kündigung zu sprechen, damit die nicht erst per Post davon erfahren und dann aus allen Wolken fallen oder sich überrumpelt fühlen oder ähnliches. + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. April 2012 AW: Kündigung Job Kündigung muss bis spätestens 14.06. vorliegen, so dass i-noch fristgerecht gehandelt wird. Ansonsten alles so wie oben beschrieben....31.08. wäre somit letzter Arbeitstag. + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. April 2012 AW: Kündigung Job arbeitskollegen mitnehmen und zum vorgesetzten gehen. damit du einen zeugen hast dass dus ihm abgegeben hast. somit biste gut abgesichert. + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. April 2012 AW: Kündigung Job Musst nicht viel beachten. Formfreiheit. Einzig: Per Einschreiben lossenden. Ob per Direktions- oder Geschäftspost ist egal. Und halt, dass Du zum 31. August fristgerecht kündigst. Kannst noch paar nette Worte da lassen, da das immer ein gutes Licht auf Dich wirft und falls mal irgendeiner deiner nächsten Arbeitgeber bei alten Chefs anruft, geht der dann weicher ins Gefecht mit Dir... Übrigens: Fax ist vor Gericht nicht zulässig + Multi-Zitat Zitieren
#8 22. April 2012 AW: Kündigung Job Danke an alle! Ich werde wohl mit meinem Vorgesetzten sprechen und die Kündigung dann nochmal per Einschreiben abschicken! Wie kommst du auf den 14.06? Verstehe die Rechnung nicht ganz :,) + Multi-Zitat Zitieren
#9 22. April 2012 AW: Kündigung Job Einschreiben mit Rückschein würde ich nicht machen, denn sie müssen sich das so vorstellen... --> der Postbote kommt zu dem "größeren" Unternehmen und möchte für den Brief mit Rückschein natürlich eine Unterschrift. Aber die Frage stellt sich von wem??? Keiner in der großen Firma würde sich verpflichtet fühlen. Eventuell kommt man garnicht nicht in das Firmengelände rein, sondern wird schon vom Pförtner am Firmeneingang empfangen. Und wenn der Brief noch an die PERSONALABTEILUNG!! geht... wird der Pförtner es eventuell auch nicht unterschreiben wollen. Darausfolgt: der Postbote gibt dem Pförtner einen Abholschein, dieser leitet den Abholschein an die Personalabteilung weiter und wenn man Glück hat, wird sich jmd. von der Personalabteilung sich verpflichtet fühlen den Brief an der nächstgelegenen Poststelle abzuholen. Wenn nicht, wird der Brief nach Ablauf der Lagerungsfrist von 7 Tage an den Absender zurückgeschickt. Daher meine Empfehlung: EINWURFEINSCHREIBEN d.h. der Postbote selbst unterschreibt dafür, den Brief in den Briefkasten eingeworfen zu haben oder es dem Pförtner in die Hand gedrückt zu haben. So hat man einen Nachweis über die Kündigung und man kann sicher gehen, das der Brief angekommen ist Ich habe in der Post gearbeitet und weiß deswegen wie das Geschäft funktioniert + Multi-Zitat Zitieren