#1 4. Mai 2009 hi, kann man ohne weiteres nach der probezeit zb nur wegen schlechte noten inner berufsschule gekündigt werden, auch wenn man sich sonst total gut gibt und keine probleme macht? + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit ein ganz dickes NEIN! wenn du die probezeit überstanden hast, kannste dich ein wenig zurück lehnen. aber nur ein wenig + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Nö darf nicht und auf keinen Fall für schlechte Noten. Außer vielleicht, aber da weiss ich jetzt nicht genau bescheid, wenn der Ausbilder nachweisen kann das man sich weigert seine Pfilchten (in dem Fall die Lernpflicht) zu vernachlässigen. Aber auch dann müsste es vorher ne Abmahnung und so geben. + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Exakt, im "Normalfall" wird man nicht gekündigt aufgrund schlechten Noten es sei denn du verweigerst deine Pflichten, wie oben gesagt. Und dennoch würde ich mich nicht zurücklehnen nach der Probezeit, sondern Gas geben damit du a) einen guten Abschluss hinlegst, und b) die Firma dein Engagement sieht und dich somit evtl. nach der Lehre übernimmt oder dir zumindest ein gutes Arbeitszeugnis nach der Lehre ausstellt! + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Ich hatte damals auch Probleme in der Berufsschule da ich merkte, dass die Ausbildung doch nicht das Gelbe vom Ei ist. Bin dementsprechend auch Notenmäßig abgefallen, gekündigt wurde ich jedoch nicht. Meine Ausbilder schickten mich zum fachbezogenen Lernunterricht. Dies war irgendwie eine Einrichtung in einer Schule, welche den Azubis helfen sollte, bei Lernproblemen beiseite zu stehen. Wäre ich dort nicht hingegangen, wäre mein Arbeitsverhältnis wohl auch gekündigt worden, denn ich hätte dann keine Lernbereitschaft mehr gezeigt. Im Großen und Ganzen wollte ich aber einfach nicht mehr diese Ausbildung machen. Somit kündigte ich in beidseitigem Einverständnis und mache nun dass was mir auch Spaß macht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Sowas lernt man doch in der Berufsschule ^^ Das wäre eine außerordentliche Kündigung, wie der Name auch schon sagt, dafür muss man einige Mahnungen erhalten haben usw + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Sie können dich nciht wegen sollchen sachen kündigen, nur wen du was im betrieb geklaut hast oder ähnlich schlimme sachen getan hast, aber auch nur wen es dir nachgewiesen werden kann. Dan können sie dich Künndigen aber nciht wen du schlechte noten schreibst! + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. Mai 2009 AW: Ausbildung Kündigung nach Probezeit Da gab es letztens ein Gerichtsverfahren, bei dem der Betrieb den Azubi kündigen wollte, weil er nur schlechte Noten hatte. Urteilsspruch: Die Lernbereitschaft kann erst bei den Abschlussprüfungen wirklich geprüft werden. + Multi-Zitat Zitieren