#1 8. Oktober 2010 Moin, ich (23) habe gerade mit meinem Chef eine nette Diskussion darüber gehabt, wie ich die zeiten der Berufsschule eintrage. Da ich einen der Zwei Berufsschultage immer mit 8 Stunden schreibe auch wenn ich nach der Berufsschule frei habe. Da ich der Meinung bin das ein Berufsschultag mit 6 Stunden ein voller Arbeitstag ist. Er meinte aber das es nur für Azubis unter 18 Jahren zählt. Hat jemand den genauen § ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Oktober 2010 AW: Ausbildung und Freistellung nach der Berufsschule JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz §9 aber interessant, da steht ja immer 'jugendlicher' - und das ist man mit 18+ nicht mehr. allerdings ist es gaengige praxis, auch nach 6 stunden schule dir einen ganzen arbeitstag anzurechnen. aber jetzt mal sehen, wie es in kleinbetrieben aussieht. + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Oktober 2010 AW: Ausbildung und Freistellung nach der Berufsschule Ein Schultag = Ein Arbeitstag Allerdings nur wenn der Schultag afaik länger als 12:30 Uhr geht. Wenn ich z.b. um 12 schluß hab muss ich danach noch zum Betrieb. Allerdings regeln unsere Lehrer das immer so, dass wir immer mindestens die minimum stunden haben. Ich müsste z.b. über ne Stunde von der Schule zum Betrieb fahren, was völliger Quatsch wäre. + Multi-Zitat Zitieren