Ausbildungsvergütungen ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von bigboss_16, 30. November 2014 .

  1. 30. November 2014
    Hallo zusammen.

    Ich habe mal ganz kurz eine Frage, ich mache gerade eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und hatte letztes halbes Jahr den Betrieb gewechselt. Es geht mir darum, das mein ehemaliger Chef Kassendiferenzen von meiner Ausbildungsvergütung abgezogen hat und mir Dinge vorgeworfen hat, die von vorne hinten nicht stammen. Ich hab die ganzen Abrechnungen noch vom August 2014 . Kann ich mich damit zum Anwalt melden ? Eigentlich darf von der Ausbildungsvergütung nichts abgezogen werden oder ? Hilfreiche Antworten wären sehr nett. Dazu hat der Leute auch illegal beschäftigt und wollte wissen, ob man das nicht irgendwo melden kann ?
     
  2. 30. November 2014
    AW: Ausbildungsvergütungen ?

    Kommt auf deinen Vertrag an. Wenn dir Geld in der Betriebskasse fehlt, ist es üblich, dass der zuständige Kassier dafür grade stehen muss.. damit meine ich: Fehlt dir Geld bei der Abrechnung und du findest den Fehler nicht, brauchst dich auch nicht zu wundern, wenn du was einzahlen musst.

    Bzg. der Schwarzarbeiter, sowas kann man beim Finanzamt anzeigen.
     
  3. 30. November 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    AW: Ausbildungsvergütungen ?

    Und erhält dafür idR. auch Mankogeld als Ausgleich.
    Ich sehe Parallelen zu diesem Thread hier. Auslieferungsfahrer mit Inkassotätigkeit: wer haftet wenn Geld fehlt? - RR:Board
    Im Übrigen halte ich eine Haftung für einen Auszubildenden für unbillig. Fehler zu machen ist männlich menschlich - gerade für jemanden, der seinen Beruf erst noch erlernt.

    Natürlich... Kostet aber erst mal dein Geld. Betriebsrat, Gewerkschaft und IHK helfen evtl. auch erst mal weiter. Generell ist es natürlich auch zulässig, einen Arbeitnehmer in Haftung zu nehmen, allerdings auch zum Schutz des Arbeitnehmers beschränkt. Wenn du die Kohle nachfordern willst, weil dein Ex-Ausbilder dir sie vor dem Wechsel nicht ausbezahlt hat, bleibt dir vermutlich eh nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Die Klage kannst du auch ohne Anwalt entweder selbst oder zur Niederschrift erheben. Letzteres wäre empfehlenswert, man wird dir zwar keine Rechtsberatung anbieten können (dürfen), hilft dir aber beim Verfassen der Klage.
     
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