Auseinandersetzung -> Schadensersatz

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von r4Z3r, 26. April 2009 .

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  1. 26. April 2009
    wie oben schon geschrieben hatte ich am 25.02.08 eine ausseinandersetzung mit einem türsteher, der besagte türsteher war früher als wrestler tätig und auch als personenschützer in deutschland. (Viktor Krüger)
    ich schreibe das hier damit ihr euch ein kleines bild machen könnt.

    nja der prozess war am 20.04.09 und beide parteien einigten sich auf tatausgleich, somit wurde das strafrechtliche verfahren eingestellt.

    er erlitt ein hämatom(~ 30cm x 15cm) das enstanden war als er auf mich zurannte und ich ihn angeblich zuboden warf...

    ich erlitt eine mundquetschung und einige blaue flecken...

    beide verletzungen wurden von der rettung bestätigt.

    auch ein zeuge hat eine aussage abgegeben, allerdings unterscheiden sich alle drei aussagen gewaltig...
    aus meiner sicht:
    ich ging zu dem lokal und hab den eintritt gezahlt, plötzlich packte der türsteher mich und zog mich nach oben(mit der späteren begründung weil ich alkoholisiert war) vor dem aussgang ist eine treppe. er kam zu mir und in einer kleineren ranglerei viel er gegen das nahegelegene geländer und anschließend versetzte er mir einen faustschlag...
    er sagte auch aus das ich ihn fahrlässig verletzte

    die forderung sind 500-700€

    was glaubt ihr wird ihm recht gegeben?
     
  2. 26. April 2009
    AW: Aussernandersetzung -> Schadensersatz

    was soll man davon halten.... wenn du es warst, sind die 500-700 euro völlig verdient... da gibts nix zu diskutieren
    da die verhandlung schon vorbei ist, kannst da auch nichts mehr dran drehen...
     
  3. 26. April 2009
    AW: Aussernandersetzung -> Schadensersatz

    falsch, es kam nie zu einem prozess --> eingestellt
    jetzt kommt ein zivilprozess der erste war strafrechtlich
     
  4. 26. April 2009
    AW: Aussernandersetzung -> Schadensersatz

    Es wird ja sicherlich einen Grund gegeben haben, dass der Türsteher auf dich zugekommen ist. Also musst du ja irgendwas angestellt haben. Und wenn du ihn dann auch noch verletzt hast und das medizinisch nachgewiesen wurde, musst du halt dafür gerade stehen. Ich weiß jetzt nicht so genau, was du hören willst, bzw. was meinst du mit "was haltet ihr von der sache??" ?

    Btw: es heißt Auseinandersetzung
     
  5. 26. April 2009
    AW: Aussernandersetzung -> Schadensersatz

    so hab einiges hinzugefügt
     
  6. 26. April 2009
    AW: Auseinandersetzung -> Schadensersatz

    Lass mich raten, du bist n ausländer? :]
    Das entnehme ich einfach mal deiner Signatur...

    Naja es steht aussage gegen aussage und seine is glaubwürdiger denk ich mal
    weil
    ->du bist zu jung
    ->du hattest sicherlich etwas getrunken (sonst hätte er dich nich rausgenommen..)
    ->er steht mit beiden boden im leben und hat nen namen
    ->du nicht....
    Dazu kommt noch das du unter umständen ein russe bist..

    warum wärst du dich überhaupt?
    ...

    Naja, es steht aussage gegen aussage...
    von daher wirds wohl auf 0 herauslaufen..
     
  7. 26. April 2009
    AW: Auseinandersetzung -> Schadensersatz

    sicher hab ich was getrunken, hab ich auch angegeben.
    was hat jung sein mit einer straftat zutun??
    ebenso steh ich auch mit beiden beinen im leben (keine vorstrafe etc)
    mh zum thema russe, nja das was du in meiner signatur ließt ist griechisch und die grafik ist das wappen eines griechischen vereins, mit russland hab ich nicht viel zutun außer vl die gleiche religion (zur info orthodox)!

    ich hab mich nicht wirklich gewährt sondern wollt mich eher losreissen, dumm bin ich auch nicht das ich auf einen 2m großen und 130kg schweren türsteher losgeh...
     
  8. 27. April 2009
    AW: Auseinandersetzung -> Schadensersatz

    Ist doch egal was wir hier glauben/denken.
    Wir können da nicht viel dazu sagen bzw machen.

    Schau einfach was passiert.

    Gruß BenQ

    *closed
     
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