#1 10. Mai 2008 Hallo zusammen, ein Kumpel von mir hat einen Einberufungsbescheid zum 01.Juli.2008 bekommen. Das Problem: Er Arbeitet aktuell in einer Firma die neu bei uns Aufgebaut wurde und Arbeitet auf eine Festeinstellung in dieser Firma. Im moment ist es ein 400Euro Job. Die Auftragslage steigt von Tag zu Tag und die Festeinstellung ist auch nicht mehr weit. Sollte er wirklich zur Bundeswehr müssen, kann er definitiv nach dem Wehrdienst nicht wieder bei dem aktuellen Arbeitgeber Anfangen. Wie schafft er es nun, diesen noch zu Verweigern? Ich bedanke mich schon einmal für Eure Hilfe Gruss + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Mhh, wäre natürlich komisch, wenn denen das egal wäre, wenn ihr denen die Situation schildert. Aber soweit ich weiß, kann dein Freund sagen er ist Pazifist oder son kram. Oder er soll sagen das er Drogen abhängig ist. Ist kein scherz, das ist mein ernst. Das mit dem Pazifisten kram funzt. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Laut Wehrdienstgesetz darf dein Kumpel durch den Wehrdienst keinen beruflichen Nachteil haben. Die Firma ist verpflichtet die Stelle freizuhalten und ein vorübergehender Ersatz wird sogar von der Bundeswehr bezahlt. Dein Kumpel soll die Lage mal dem KWEA schildern. Wenn er zum Bund will, muss sich das KWEA darum kümmern, dass sein Arbeitsplatz nach dem Wehrdienst noch zur Verfügung steht. Wenn er jetzt doch nicht will, sind die dort auch relativ kulant und stellen ihn wahrscheinlich nochmal zurück. Greetz + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Am besten mit dem Arbeitgeber reden. Der kann ihn "unabkömmlich" schreiben, dann darf ihn der Staat nicht einziehen !!! Der Chef muss halt mitspielen. Darin muss bestätigt und evtl nachgewiesen werden dass und warum der Betroffene nötig ist, den Betrieb am Laufen zu halten und nicht auf ihn verzichtet werden kann. Ansonsten ist die Chance bei der Musterung noch da, aber so einfach ist das nicht mehr sich zu drücken. Was klappen könnte: "Ich habe Angst vor Waffen und kann das nicht mit mir vereinbaren" -> Antrag auf KDV (dauert allerdings meistens etwas länger). + Multi-Zitat Zitieren
#5 13. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Wenn er seinen Einberufungsbescheid schon hat, ist meiner Meinung nach die Musterung schon vorbei. Wenn er bis dorthin noch nicht auf sein Problem angesprochen hat wirds schwierig. Und wegen unabkömmlich schreiben, glaube nicht das er so wichtig für die Firma ist das der Bund drauf eingeht. + Multi-Zitat Zitieren
#6 13. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Irondust hat vollkommen Recht. Die Firma ist gesetzlich verpflichtet die Arbeitsstelle für maximal 23 Monate freizuhalten. Sich so kurzfristig ausmustern zu lassen wird ziemlich schwer. Wenn sich dein Kollege nicht grad das Schlüsselbein bricht, an Diabetes erkrankt oder plötzlich unter starker Akne leidet, sehe ich ziemlich schwarz. Ist er auf irgendwas allergisch? Weil Hautausschlag wird beim Bund gar nicht gern angesehen. greetz Pobe + Multi-Zitat Zitieren
#7 13. Mai 2008 AW: Ausmustern lassen Verweigern ist einfach (Antrag stellen), aber um ein soziales Jahr wird er wohl nicht mehr rumkommen. Nebenbei eine Idee: Er verweigert und macht die 400 Euro Stelle weiter, soviel Zeit hat er ja leicht. + Multi-Zitat Zitieren