Auto Führerschein in Polen machen?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von SuperFly, 15. Juni 2006 .

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  1. 15. Juni 2006
    Hi
    leute ich habe mal übers internet nach fahrschulen in polen gesucht wo man in einer woche den polnischen schein machen kann,der auch in deutschland anerkannt wird,und das für unter 1000 Euro mit hotel übernachtungen!

    http://www.drivepoint.pl/

    Da ich selber in deutschland keinen schein mehr machen darf wollte ich ma fragen ob wer erfahrungen mit sowas hat^^
    Was jemand wie seriös das ganze ist von der seite http://www.drivepoint.pl/ !!

    Bzw hat wer auch noch andere seriöse seiten?
     
  2. 15. Juni 2006
    also ich hab mal nen bericht drüber im fernsehen gesehen.. die fahrschule sei gut, seriös und billig, die unterkunft war naja, aber das ist ja nicht lange.

    gilt dann der in deutschland?? oder wie ist das geregelt?
     
  3. 15. Juni 2006
    naja, ma ne andere frage, wie zur hölle willst du die theorie ohne polnischkenntnisse hinbekommen?

    also für mich wäre das ein grosses problem

    oder ist die fahrschule auch deutschsprachig?
     
  4. 15. Juni 2006
    Hi jo seit letzen monat ist das legal in der eu nen schein machen zu dürfen,vorher war das nicht ganz legal!
    Heist du kannst später dein Polnischen schein in deutschland umschreiben lassen =)
    Hatte auch den bericht gesehen vor kurzen!
    Wolte halt wissen ob wer noch andere seiten kennt bzw erfahrungen damit hat

    @MoDMK
    erst die seite mal durchlesen dann posten man bekommt nen dolmetscher^^
    auf spamm kann ich verzichten
     
  5. 15. Juni 2006
    eine frage vorab, warum darfst du keinen führerschein mehr in deutschland machen ?(
     
  6. 15. Juni 2006
    ich hab mal gehört das man den führerschein nur machen darf wenn man mindestens nen halbes jahr in polen wohnt/gemeldet ist bin mir nich 100% sicher ob das stimmt
     
  7. 15. Juni 2006
    Hm, aber ich meine mich zu erinnern, dass gerade vor wenigen was dazu im TV kam, darüber, dass immer mehr ihren Führerschein in Polen machen. Das würde dagegen sprechen.
     
  8. 16. Juni 2006
    Laut berichten und werbung sorgen die für die richtigen papiere ,

    @Angelus_12000
    lol meinste ich sage hier warum? Aber mal für neugiere 1000Euro 11 Tage mit hotel übernachtungen lappen bekommste 3-4 wochen später zugeschickt laut infos!

    In deutschland ist der lappen doppeld so teuer und dauert länger zu erwerben als 11 Tage
     
  9. 16. Juni 2006
    Will hoffen das es dir weiter hilft!
     
  10. 16. Juni 2006
    Angelus, ich glaube sein Avatar sagt mehr als 1000 Worte
    Es gibt nichts anderes als Drogen, fahren ohne Fahrerlaubnis, zu schnelles fahren und andere "Kavalierdelikte".
     
  11. 16. Juni 2006
    Du kannst die Prüfung in Polen machen, wenn du dort für 185 Tage einen Zweitwohnsitz anmeldest.

    Der Kurs und Prüfung kostet ca. 400 EUR , hinzu kommen noch übersetzer, Unterkunft und Fahrtkosten dorthin.
     
  12. 16. Juni 2006
    Sorry wenn ich jetzt mal meine Meinung raus haue!

    Aber ich finds echt scheise das Leute wegen ihrer eigen Dummheit den Lappen in Deutschland abgenommen bekommen und dann in in irgendeinem EU Land nochmal machen dürfen! Es ist doch ihr eigenes Verschulden ich finds nicht richtig ist doch gut so wenn sie ihn abgenommen bekommen dann sind mehr von den idiotischen/dummen Fahreren von deutschlands Straßen!
     
  13. 17. Juni 2006
    Voraussetzungen


    Wer im Inland ein Kraftfahrzeug mit einem internationalen oder nationalen ausländischen Führerschein führen möchte, muss zunächst darauf achten, dass der Führerschein gültig ist, der Führerschein ordnungsgemäß erworben wurde und eine etwaige Befristung noch nicht abgelaufen ist. Nach § 4 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) berechtigen ausländische Führerscheine grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Diese Berechtigung ist je nach Ausstellerland von unterschiedlicher zeitlicher Dauer.

    Voraussetzung für diese Berechtigung ist, dass es sich um einen von zuständiger ausländischer Stelle ausgestellten internationalen Führerschein, einen gültigen Führerschein nach dem Modell der Europäischen Gemeinschaften oder um eine andere gültige ausländische Fahrerlaubnis handelt.

    Ordentlicher Wohnsitz
    Solange jemand noch keinen „ordentlichen Wohnsitz“ in der Bundesrepublik Deutschland begründet hat, kann er mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland unbefristet ein Fahrzeug der Klasse führen, für die die ausländische Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist. Einen „ordentlichen Wohnsitz“ hat eine Person i.d.R. dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt. Voraussetzung ist dabei, dass die Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen, eine enge Beziehung zum Wohnort nachweisen kann. Für die Berechnung dieser Frist ist entscheidend, dass die Person zum Wohnen berechtigt ist. Dies kann sich aus Eigentum, Miete oder auch Gefälligkeitsüberlassung der Wohnung ergeben. Auch ein Hotelaufenthalt kann unter diese Beispiele fallen. Es wird in diesem Zusammenhang stets auf den sog. Lebensmittelpunkt abgestellt.

    Unterbrechung des Aufenthalts
    Die 185-Tage-Klausel setzt einen zusammenhängenden Aufenthalt voraus. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, dass bei jeder kurzfristigen Unterbrechung des Aufenthaltes (z. B. einer kurzen Heimreise) die Frist neu beginnt. Ein vorübergehendes Verlassen des Aufenthaltslandes, gleich aus welchem Grund, führt nicht zu einer Unterbrechung der 185-Tage-Frist. Eine Höchstdauer der vorübergehenden Abwesenheit vom ständigen Aufenthaltsort, bei deren Überschreiten die Eigenschaft des ordentlichen Wohnsitzes entfällt, gibt es nicht.

    Berechnung der 185-Tage-Frist
    Der ordentliche Wohnsitz besteht nicht erst dann, wenn eine Person in einem Staat 185 Tage gewohnt hat. Ein ordentlicher Wohnsitz besteht bereits dann, wenn der Aufenthalt mit der ernsthaften Absicht begründet wird, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen an dem betreffenden Ort zu wohnen (z. B. erst nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses).

    Kein ausländischer Wohnsitz
    Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind dann grundsätzlich nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Führerscheinerteilung ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten.



    Entziehung oder Versagung der deutschen Fahrberechtigung
    Das Gleiche gilt hinsichtlich einer ausländischen Fahrberechtigung grundsätzlich auch für den Fall, dass eine frühere Fahrerlaubnis in Deutschland (vorläufig oder rechtskräftig) von einem Gericht oder (sofort vollziehbar oder bestandskräftig) von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, dass die Fahrerlaubnis versagt worden ist, dass auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde oder dass der Inhaber der Fahrerlaubnis in Deutschland einem Fahrverbot unterliegt oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist.


    Ausnahmen von der Anerkennung


    Lernführerscheine, vorläufig ausgestellte Fahrerlaubnisse
    Die Berechtigung, in Deutschland den ausländischen Führerschein zu benutzen, besteht nicht, wenn es sich um einen sog. Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein handelt. Kompliziert wird die Rechtslage bei einer sog. Provisional Driver Licence. Ähnlich dem deutschen Führerschein auf Probe kann es sich um vollgültige Führerscheine handeln, die auch in Deutschland gültig sind. Voraussetzung ist jedoch, dass diese provisorischen Führerscheine nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und z.B. zur weiteren Gültigkeit eine erneute Prüfung im Ausstellerland erforderlich ist.

    Diese Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, wenn sie automatisch – evtl. nach gesundheitlicher Untersuchung oder erneuter Antragstellung – im Ausstellerland weiter gültig bleiben. Entscheidend ist daher die Rechtslage im Ausstellerland; notfalls muss der Inhaber sich von der Ausstellungsbehörde die volle Gültigkeit zur Vorlage bei der deutschen Behörde bestätigen lassen.

    Kein ausländischer Wohnsitz
    Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind dann grundsätzlich nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Führerscheinerteilung ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten.



    Entziehung oder Versagung der deutschen Fahrberechtigung
    Das Gleiche gilt hinsichtlich einer ausländischen Fahrberechtigung grundsätzlich auch für den Fall, dass eine frühere Fahrerlaubnis in Deutschland (vorläufig oder rechtskräftig) von einem Gericht oder (sofort vollziehbar oder bestandskräftig) von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, dass die Fahrerlaubnis versagt worden ist, dass auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde oder dass der Inhaber der Fahrerlaubnis in Deutschland einem Fahrverbot unterliegt oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist.

    Quelle ADAC
     
  14. Video Script

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