Bafög - Angaben zu Geschwistern

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Mynthaster, 23. August 2010 .

Schlagworte:
  1. 23. August 2010
    Guten Tag,

    als mein Bruder auf eine private Hochschule ging, hat er Bafög kassiert. Doch nun arbeitet er und wohnt noch bei uns.

    Nun die Frage, werde ich auch Bafög bekommen? Ich werde die ersten 2-4 Wochen noch zu Hause wohnen und noch 1 1/2 Stunden (eine Richtung) zur FH (vom Staat) pendeln. Danach habe ich vor, in ein Studentenwohnheim zu ziehen.

    Bei Formular 3, also das Formular für Mum und Dad, muss man ja zu den Kindern angaben machen die; unterhalten werden, die in Ausbildung sind oder im Haushalt wohnen.
    Kann man das irgendwie drehen, dass mein Bruder selbst ein "Haushalt" führt, also das er alles selber zahlen muss?
    Denn ich glaube, wenn ich da wirklich sein Einkommen eintragen muss, kann ich vergessen Bafög zu bekommen...

    MFG
    Mynthaster
     
  2. 23. August 2010
    AW: Bafög - Angaben zu Geschwistern

    Drehen kannst du da wenig.
    Wenn der Staat dir mal Geld gibt, schaut er schon danach, ob das legitim ist.
    Stell den Antrag und schau ob du was bekommst, groß rumlügen würde ich da nicht.
     
  3. 23. August 2010
    AW: Bafög - Angaben zu Geschwistern

    Drehen würd ich da nicht viel, die vom BaFög kontrollieren auch gerne mal, zwar nur Stichprobenartig aber wenns dich erwischt musst halt auf einen Schlag komplett zurückzahlen plus Strafe.
    Ob und wie viel du bekommst kannst du aber so schon abchecken ohne den Antrag gesendet zu haben. Googel einfach mal dein Bundesland mit Bafög, da gibts Bafög-Rechenr die dir recht genau auskunft geben...
     
  4. 24. August 2010
    AW: Bafög - Angaben zu Geschwistern

    Da deine Eltern höchstwarscheinlich gegenüber deinem Bruder nicht mehr unterhaltspflichtig bist, musst du diesen garnicht angeben. Egal ob er 600 EUR oder 50000 EUR im Monat verdient. Dies würde nichts an deinem Bafög Bedarf ändern. Es geht einfach nur darum, dass den Eltern für "Unterhaltsberechtigte Kinder" ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 470 EUR gewährt wird. Verdient der Bruder dann 300 EUR im Monat, wird dieser Freibetrag natürlich um 300 EUR geschmälert und beträgt somit nur noch 170 EUR. Der Freibetrag kann natürlich minimal 0 sein.
     
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