BAföG-Beschränkungen verstoßen gegen EU-Recht

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von rarshi, 23. Oktober 2007 .

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  1. 23. Oktober 2007
    Deutsche Studenten im Ausland haben auch dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungs- förderungsgesetz (BAföG), wenn sie ihr Studium im Ausland begonnen haben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

    Die Richter verwarfen eine Bestimmung des Gesetzes, wonach BAföG während eines Studiums im Ausland nur dann gezahlt wird, wenn dieses Studium die Fortsetzung eines mindestens einjährigen Studiums in Deutschland ist. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Freizügigkeit.

    Im vorliegenden Fall ging es um eine Deutsche, die nach dem Abitur nach Großbritannien zog und dort ein Jahr als Au-Pair-Mädchen arbeitete. Anschließend begann sie ein Studium. Die deutschen Behörden verweigerten die Ausbildungsförderung mit Verweis auf die nun verworfene gesetzliche Bestimmung.


    Quelle;Weiterlesen:
    http://www.tagesschau.de/inland/bafoeg2.html
     
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