Bezüglich Jugendkriminalität - Interview mit Staatsanwalt

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von r0l!n9, 3. Januar 2008 .

  1. 3. Januar 2008
    Grade mal was für euch gefunden, da das Thema hier doch gerade recht viel diskutiert wird (nehmt euch die 2 Minuten Zeit es zu lesen):

    "Lange Strafen schrecken nicht"

    Andreas Behm leitet die Staatsanwaltschaft Berlin, die größte Strafverfolgungsbehörde Deutschlands. Ein Gespräch über den Umgang mit jugendlichen Intensivtätern

    © ZEIT online

    ZEIT online: Die Rückfallquote von jugendlichen Straftätern, die eine Gefängnisstrafe absitzen mussten, liegt bei 80 Prozent. Gegner von härteren Strafen führen diese Misserfolgsquote gerne an, um für andere Maßnahmen als Freiheitsentzug zu werben. Doch interpretieren sie diese Zahl nicht falsch? Liegt die Rückfallquote nicht womöglich deswegen so hoch, weil nur die Unbelehrbarsten in den Knast kommen, bei denen alle anderen Maßnahmen vorher versagt haben?

    Andreas Behm: Völlig richtig. Ich finde es sogar eine erstaunlich hohe Erfolgsquote, wenn man sich anschaut, wer da sitzt. Das ist wirklich die Crème de la Crème unter den jugendlichen Delinquenten.

    ZEIT online: Sind es tatsächlich vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund, wie es zur Zeit oft heißt?

    Behm: Das kann man nicht pauschal sagen. Es sind zwei Gruppen: Straftäter mit einmaligem, aber schwerem Delikt wie Totschlag. Und solche, die einem gleichen sozialen Rahmen zugehören. Wobei es sich nicht mehr um Jugendgangs handelt – die sind schon länger out -, sondern um Jugendliche ähnlicher sozialer Herkunft, die eher im losen Verbund, mit wechselnden Partnern oder alleine Straftaten verüben. Oft kommen sie aus einem bestimmten Stadtteil. Gemein ist ihnen häufig jedoch, dass ihnen Grenzen und Perspektiven fehlen.

    Wenn von Migrationshintergrund gesprochen wird, ist das auch insofern nicht vollständig zutreffend, weil die Jugendlichen oft schon in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben.

    ZEIT online: In der Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts wird immer gerne mit Zahlen argumentiert. Die einen betonen, dass die Jugendkriminalität zurückgeht, die anderen, dass die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen steigt. Was stimmt?

    Behm: Die Statistiken sind sehr schwer interpretierbar. Die Kriminalität schwankt stark regional. Außerdem kommen wesentlich mehr Delikte zur Anzeige – zum Beispiel wird heute ein Raub mit geringer Beute viel eher angezeigt als früher. Das gleiche gilt für Gewalt unter Jugendlichen – das hat früher schlicht kaum einer gemeldet.

    ZEIT online: Immerhin sind sich alle einig, dass man kriminelle Karrieren frühzeitig unterbrechen sollte. Was kann die Justiz dafür tun?

    Behm: Sie sollte zeitnah handeln. Sicher, Verfahren dauern ihre Zeit und man braucht auch Zeit für Beobachtung und Gutachten. Aber oft werden die Jugendlichen lawinenartig straffällig – da begehen sie innerhalb von zwei, drei Wochen zig Delikte. Besonders hier ist schnelles Handeln wichtig. In Berlin-Neukölln gibt es ein Projekt, in dem Richter und Staatsanwälte öfter und gemeinsam am Ort sind, um die Fälle schneller zu bearbeiten. Das ist natürlich sehr personalaufwendig.

    ZEIT online: Was müsste noch geändert werden?

    Behm: Vor allem wäre es wünschenswert, dass für einen Jugendlichen immer die gleiche Person zuständig ist. Nicht nur im Gericht, sondern auch bei der Polizei, damit man den Menschen kennt und besser beurteilen kann. Bislang gibt es oft divergierende Zuständigkeiten, zum Beispiel weil die Delikte in unterschiedliche Dezernatszuständigkeiten fallen. Zumindest was die Intensivtäter mit mehr als zehn Delikten und die Schwellentäter mit ca. fünf bis zehn Delikten angeht, sollte diese Konstanz gewährleistet sein.

    ZEIT online: Ist es denn nicht so, dass ein Staatsanwalt oder ein Sachbearbeiter mit einem Klick an seinem Rechner die Akte des Jugendlichen vor sich haben kann und sieht, dass der Betreffende bereits vor zwei Wochen schon mal hier war wegen eines anderen Deliktes?

    Behm: Nein, das ist absolut nicht Realität. Die Schnittstellen für solche elektronischen Akten zu schaffen ist sehr aufwendig. Aber wir arbeiten dran.

    ZEIT online: Unser Jugendstrafrecht basiert auf dem Grundsatz der Erziehung. Gibt es Jugendliche, wo das nicht mehr fruchtet? Und was tut man mit ihnen?

    Behm: Ja, die gibt es. Aber wir müssen es dennoch weiter versuchen. Wir probieren es mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, auch wenn am Ende manchmal nur das Jugendgefängnis stehen kann.

    ZEIT online: Was halten Sie von der Forderung mancher Unionspolitiker nach Warnarrest?

    Behm: Wenig. Es ist ja nicht so, dass „Bewährung“ nicht mit Auflagen verbunden wäre. Es gibt heute – zugegeben: das war früher anders – kaum ein Urteil, das nicht eine Sanktion enthielte. Der Jugendliche merkt sehr wohl, dass er für eine Tat bestraft wird. Man muss davon aber auch Programme unterscheiden, in denen Jugendlichen der Knast von innen gezeigt wird und sie von den Gefangenen selbst erfahren, dass Gefängnis kein Zuckerschlecken ist. Diese Maßnahme ist aber nur im Präventionsbereich sinnvoll. Intensivtäter, für die der Warnarrest ja vorgeschlagen wurde, kann man damit nicht mehr erreichen.

    ZEIT online: Und was ist mit Erziehungslagern?

    Behm: Das liegt an der Ausgestaltung. Da haben sowohl Koch als auch Justizministerin Zypries Recht - keiner würde in Deutschland Lager fordern, wie sie in den USA üblich sind, in denen der Wille der Jugendlichen gebrochen werden soll. In der Regel geht es um Programme ohne Freiheitsentzug. Die Grundlage dafür, dass ein solcher Aufenthalt eine Veränderung im Verhalten des straffälligen Jugendlichen bewirken kann, ist die Freiwilligkeit. Man muss auch nicht fürchten, dass es reine Sanktionsprogramme sind – auch hier steht ja die Erziehung klar im Vordergrund. Die Jugendlichen lernen mit Regeln und Grenzen umzugehen. Im Übrigen eine Lektion, die auch das Gefängnis lehrt.

    ZEIT online: Unionspolitiker fordern auch, die Höchststrafe für Jugendliche auf 15 Jahre zu verlängern.

    Behm: Solche Forderungen halte ich für sinnlos. Zehn Jahre sind für Jugendliche lange genug. Und das Argument der Abschreckung durch lange Strafen greift bei Jugendlichen noch weniger als bei Erwachsenen. Jugendliche glauben nicht, dass sie erwischt oder verurteilt werden. Außerdem handeln sie noch viel spontaner als Erwachsene. Zehn oder 15 Jahre – das bedenken die überhaupt nicht.

    ZEIT online: Also hat sich das Jugendstrafrecht bewährt?

    Behm: Unser Jugendstrafrecht ist sehr gut. Das Instrumentarium reicht aus. Dennoch sind wir für neue Ideen immer offen.

    ZEIT online: Sollte sich die Debatte nicht stärker um Prävention drehen?

    Behm: Unbedingt.

    ZEIT online: Wie kann man dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen?

    Behm: Leider ist es hier – ähnlich wie bei Sexualdelikten - so, dass man schlimme Einzelfälle wie den brutalen Münchner Überfall nicht vermeiden können wird. Und es sind diese Fälle, die in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen werden. Gerade weil es Einzelfälle sind, ist die Prognose, wer es tun wird, jedoch so schwierig.

    Das Gespräch führte Wenke Husmann.

    Quelle: Jugendkriminalität: Falsche Annahmen | ZEIT ONLINE
     
  2. Video Script

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