BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Crack02, 12. Mai 2010 .

  1. 12. Mai 2010
    Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil zum grundsätzlichen Umgang mit nicht ausreichend gesicherten WLANs verkündet. Dieses schränkt die Haftung der Betreiber deutlich ein.

    Privatpersonen können demnach juristisch nur zur Unterlassung gezwungen werden und müssen dann für eine bessere Absicherung des Zugangs sorgen. Begeht ein Dritter beispielsweise Urheberrechtsverletzungen kann der Rechteinhaber hingegen keinen Schadensersatz vom Anschluss-Inhaber einfordern.

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in dem Verfahren die Klage gegen einen Nutzer verhandelt, über dessen Internetzugang ein Musiktitel über eine Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Der Rechteinhaber forderte vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten.

    Dieser wehrte sich allerdings gegen den Vorwurf, der Rechtsverstoß sei von ihm begangen worden. Immerhin befand er sich im fraglichen Zeitraum im Urlaub. Allerdings hatte ein Unbekannter wohl sein offenes WLAN genutzt.

    In erster Instanz wurde der Betroffene noch von einem Landgericht antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hatte die Klage hingegen abgewiesen. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof.

    Dieser hat das Berufungsurteil aufgehoben. Es stellte klar, dass der Unterlassungsantrag und die Rückforderung der Abmahnkosten rechtmäßig seien. Auch privaten Anschlussinhabern obliege eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen geschützt ist, hieß es.

    Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes könne jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik zu halten und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.

    Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt.

    Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof allerdings verneint. Auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zu der Urheberrechtsverletzung hätte einen Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte, hieß es. Nach aktuellem Recht, dass in dem seit 2006 andauernden Fall aber noch keine Anwendung fand, würden sich die maximalen Kosten für den Anschlussbetreiber damit auf maximal 100 Euro für die Abmahnung belaufen.

    BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein - WinFuture.de
     
  2. 12. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Ja, musste einfach mal gemacht werden. W-Lan mit Passwort ist schon gefährlich genug und geübte Leute können da sicherlich rein, aber ganz ohne Passwort und sich dann beschweren, dass kann ja wohl nicht sein. Von daher mal ein Gesetz, welches ich begrüße.
     
  3. 12. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Die Regelung geht zwar in die richtige Richtung, ganz gut finde ich es trotzdem nicht. Für mich sollte da wirklich nur der Täter bestraft werden, nicht der, dem der Anschluss gehört.

    Ist ja das gleiche, wenn ich mein Auto nicht absperre. Dann kann ich auch wegen "Verführung zu einer Straftat" belangt werden.
     
  4. 12. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Ja die ganzen komplett ungesicherten Netze erkennt man immer daran, dass die SSID noch auf Werk steht und das WLAN offen ist. Da kann man bei 90% ausgehen, dass der Router noch sein Standard-PW eingestellt hat. Wäre ein leichtes da überall ne neue Firmware drauf zu spielen. (vom Organisatorischen her. Keine Ahnung ob man an gefakte Firmware so leicht rankommt...)

    Hab in der nähe bestimmt 5-6 Linksys-Router gefunden, die scheinbar auf voller Leistung laufen. Wenn man erstmal im Router ist könnte man die sonst ja auch einfach hochdrehen von Sparkurs auf Hochleistung und von noch weiter weg surfen.

    Zum Thema: Die Entscheidung ist schon richtig: Es ist keine Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Wenn man sein Auto nicht abschließt und es gestohlen wird ist das zwar irgendwie die eigene Schuld, aber wenn es als Fluchtauto für einen Banküberfall benutzt wird, sollte man dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden!
     
  5. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein


    Problem ist nur das du diese Täter nie bekommen wirst, wie denn auch ausser man ertappt sie auf frischer Tat. Derjenige hockt sicherlich im Auto irgendwo und surft gemütlich über dein ungesichertes W-Lan.

    Oder Aber derjenige hat sich ne W-Lan-Antenne selber gebaut, dazu gibt es ja nen Haufen Anleitungen im Netz...

    Ich habs letzte Woche auch gemacht, und gleich 3 ungesicherte W-Lans gefunden, ohne mich aus meiner Wohnung bewegen zu müssen. Antenne angeschlossen scannen fertig, da hier nur alte Leute wohnen, und einer seinen Namen als SSID hatte, habe ich demjenigen mal Bescheid gesagt.


    Problem ist das du nicht bei allen W-Lan-Routern die Signalstärke einstellen kannst. Vondaher ist diese Idee so lala. Und selbst wenn man es von Mittel auf Hoch etc stellt, dadurch wirste vllt 50Meter schaffen mehr aber auch net. Dann halt lieber wie oben gesagt ne Antenne selber basteln



    Ich finde dieses Urteil sehr gut und begrüsse es. Vorallem weil die Besitzer dann "nur" die Abmahnungen tragen müssen, also wieder eine kleine Niederlage für die Musikindustrie. Denn die Abmahnungen dürfen auch nimmer so übertrieben hoch sein. Dadurch wird es natürlich auch etwas schwerer vernünftige Anwälte zu finden die sich wegen den kleinen Beträgen "die Hände dreckig machen"

    Also alles in allem ein endlich mal gutes Urteil
     
  6. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Ich finde es traurig, dass man in Deutschland für Taten anderer bestraft wird.
    Internetzugang + WLAN hat doch heut so gut wie jeder, viele wissen eben nicht wie unsicher das ist oder gar wie man es umstellt.
    Ich weiss das die Telekom zB auf ihren Routern sehr gute Standard-Einstellungen hat
    Meist WPA2, ein Passwort und SSID bestehend aus willkürlich gewählten Zeichen.
    Ich finde das sollte der Gesetzgeber fordern, dass dies jeder Hersteller/Provider whatever macht.
    Und vor allem das die Kunden aufgeklärt werden.
    Wieviel Glück der Mann hatte, dass er zu der Zeit im Urlaub war.
    Was hätte er gemacht, wäre er nicht im Urlaub gewesen? Das verdrehte Rechtssystem hätte ihn alles zahlen lassen.

    Edit:
    trotzdem natürlich schon ein Fortschritt.
    100 EUR sind evtl. noch zu verkraften, wenns sich um ein offenes WLAN handelt.
    Sie wären aber ein Unding, wenns bei einem geschützten Netz passiert.
     
  7. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Gestern (bzw. heute) habe ich das noch im Nachtjournal gehört.
    Bei dem Zitat:
    "So viel Wissen sollte doch bekannt sein, um ein Passwort einzustellen".
    Ich weiß von meinem Vater das er kein WLAN nutzt, aus dem Grund, weil er keine "Ahnung" hat. Sprich er nutzt es nicht, weil er sich selbst das nicht zutraut.
    Nichts dagegen einzuwenden, dennoch auf den Satz da oben bezogen... Ich weiß nicht, ob bei seinem Gerät, standardmäßig WLAN an ist, wenn ja weiß er das nicht mal, weil er die Funtktion "so oder so" nicht nutzen will...

    Es ist wirklich sehr leicht gesagt:
    "Ja wer kein Passwort heute mehr einstellen kann, hat Pech gehabt"

    Ich habe Schwierigkeiten damit, meine Meinung zum Urteil zu bilden, da mich ne andere Tatsache stört:
    Verbote ohne Aufklärung. Nicht jeder hört es jetzt in den Nachrichten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder, wenn er wüsste, sein WLAN offen "herum stehen" lassen würde. Demnach verbieten wir jetzt einfach mal, Rest interessiert "uns" nicht. Passwort soll ja jeder einstellen können...
    Ja aber da muss man auch hin... Zum Router (wo wohl das anfängt), die Einstellung finden, dass ganze Kauderwelsch verstehen... Hm naja...

    Zwar "nur" jetzt die Gerichte. Dennoch sollte nicht immer verboten werden, sondern auch mal etwas Aufklärungsarbeit gemacht werden.
    Würde mal gerne Wissen, wer alles über die Funktionen des WLANs Bescheid weiß und diese auch Zeitgleich nutzt....

    Vielleicht sollte ich mal meinen Vater besuchen gehen, damit ich weiß, ob sein WLAN an ist, um ihn vor Schaden zu schützen :lol:
     
  8. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    das könnte mir aus der patsche helfen was meine RA Rasch abmahnung angeht
     
  9. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Ich finde das ist ein sehr gutes Urteil, das längst überfällig war und endlich in die richtige Richtung geht. was bisher war, war meiner Ansicht nach total verrückt. Klar kann man das jetzt u.U. geschickt ausnutzen und sich evtl. aus der ein oder anderen Schlinge ziehen. Aber für den Großteil der bevölkerung ist es doch genau das richtige. Dieser ganze Abmahnwahnisinn muss eh mal unterbunden werden. Wäre doch schön wenn die Industrie sich das jetzt auch mal gründlicher überlegt ob sie dch gleich verklagt, nur weil sie das als neue Einnahmequelle erkannt haben...

    @bismark: ich wünsch Dir viel Glück dass du da gut rauskommst
     
  10. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    Wenn der Anschluss auf meine Mutter läuft und ich eigne mir etwas Musik an, kann ich dann bestraft werden?

    Wenn das das Gesetzt etwas interpretiert, dann könnte manes so verstehen.
     
  11. 13. Mai 2010
    AW: BGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar ein

    es gibt Fälle, wo das Verfahren eingestellt wurde, weil man keine Person ermitteln konnte.

    Du kannst der Anwaltskanzlei mal nen Brief zukommen lassen, wo drin steht das du ein Offenes Wlan hattest und du dich auf das BGH Urteil berufst.

    Das ist eigentlich sogar recht gut für jeden der wirklich was getan hat, kann einfach erzählen, er hatte ein offenes Wlan^^

    naja gut, wie sicher ist schon Wlan selbst wenn es passwort geschützt ist, WEP Verschlüsselungen kann man leicht umgehen. Es gab früher mal ne Mindmap, wo es zu jeder Verschlüsselung die nötigen Tools gab um die zuumgehen.

    Das geilste ist ja sowieso das es nur die lesen die ihr Wlan geschützt haben, die die ein Offenes Wlan haben, die werden auch in zukunft ein offenes haben^^
     
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