Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von mhill, 20. Februar 2009 .

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  1. 20. Februar 2009
    Hey RRler,
    mein Dad hat mir eine E-Mail geschickt:

    Maßkrug-Schläger muss viereinhalb Jahre in Haft

    Der 68-Jähriger fühlte sich von Bierspritzer belästigt und schlug zu: Seine mangelnde Reue verhindert eine mildere Strafe.
    Von Stephan Handel

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    Brutaler Schlag mit dem Maßkrug

    Viereinhalb Jahre muss ein 68-jähriger Mann ins Gefängnis, weil er seine Aggressionen nicht im Griff hatte: Das Schwurgericht verurteilte Gerd B. zu dieser Haftstrafe wegen versuchten Totschlags. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet.

    Es war am 4. Mai des vergangenen Jahres, als Gerd B. das Hofbräuhaus besuchte. Das fünfte Weißbier hatte er in Arbeit und drei Schnäpse bereits intus, als das spätere Opfer, ein 37-jähriger Italiener, und ein weiterer Mann sich an den Tisch setzten. Wenig später geschah dem Italiener ein Missgeschick: Er setzte seinen Maßkrug so fest auf die Tischplatte, dass Bier heraus und auf Gerd B. spritzte. Obwohl der Italiener sich sofort entschuldigte, fing Gerd B. eine Rangelei mit ihm an. Schließlich nahm er den Maßkrug eines anderen Gastes, holte aus und hieb ihn seinem Kontrahenten mit aller Kraft auf den Kopf - Gutachter rechneten später aus, dass er mit einer Kraft von sechs Zentnern geschlagen haben müsse. Der Italiener erlitt einen Schädelbruch und musste notoperiert werden.

    An vier Prozesstagen hatte Gerd B. wenig Einsicht in seine Schuld gezeigt: Er sei angegriffen worden, behauptete er, der Italiener habe ihm einen Kopfstoß versetzt, er habe in Notwehr gehandelt. Noch in seinem Schlusswort am Mittwoch hatte er schluchzend versucht, das Geschehene zu seinen Gunsten umzudeuten. Das wendete das Gericht gegen ihn: Keinerlei Reue habe er gezeigt, sagte Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter - deshalb werde auch nicht strafmildernd berücksichtigt, dass er 10000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer gezahlt habe und weitere 5000 zahlen wolle.

    Gerd B. sei schon in ärgerlicher Stimmung gewesen, als die beiden Freunde sich an seinen Tisch setzten, sagte Götzl weiter: Ihre Anwesenheit habe ihn gestört, er habe eine "griesgrämige Miene" aufgesetzt. Beim Schlag mit dem Maßkrug habe er den Tod seines Gegners billigend in Kauf genommen, "Sie ließen dem Risiko seinen Lauf". Eine Notwehrsituation sei nicht zu erkennen, Gerd B.s Schilderung des Vorgangs "deckt sich nicht mit der Beweisaufnahme": Kein einziger Zeuge habe den vom Angeklagten behaupteten Kopfstoß gesehen.

    Die Anklage hatte zunächst auf versuchten Mord gelautet. Davon rückte das Gericht ab: Die Tat stehe nicht auf "sittlich tiefster Stufe", wie die oft genannten "niederen Beweggründe" definiert werden. Vielmehr handle es sich um eine Spontantat, zu der noch die alkoholbedingte Enthemmung gekommen sei: Bis zu 2,26 Promille hatte Gerd B. im Blut.

    Gerd B. verfolgte die Urteilsverkündung äußerlich ungerührt, nachdem er während der vier Prozesstage viel geweint hatte. Gelegentlich versuchte er, den Vorsitzenden zu unterbrechen, was sich dieser jedoch verbat. Im Schlusswort hatte der Angeklagte am Mittwoch noch geäußert, er hoffe, bald aus dem Gefängnis entlassen zu werden, seit der Tat saß er in U-Haft in Stadelheim. Dort, so sagte er, sei es ganz fürchterlich, nur Ausländer und Verbrecher. Damit wird er sich nun Zeit abfinden müssen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Strafe von sechs Jahren gefordert, B.s Verteidiger baten um eine Strafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren.


    Was sagt ihr dazu? Strafe gerechtfertigt? Ich finde komisch das der Richter dem Angeklagten mangelnde Reue vorwirft aber der Angeklagte mehr mal vor Gericht geweint haben soll. Was haltet ihr davon?
    Ps. ich habe leider keine Quellen angabe mein dad hat mir das so geschickt hoff das geht klar und es gibt jetz hier kein mimimi.
     
  2. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Ich finde es völlig in Ordnung! Wen er vom Alkohol aggressiv wird soll er es halt lassen.
    Da sich der Italiener auch schon bei ihm entschuldigte muss man ja nicht gleich so ausrasten.
    Es steht ja auch drinnen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat und sowas geht nicht. Es ist versuchter Todschlag undwie ich finde gehört der Mann für längere Zeit in den Knast.
    Außerdem finde ich, dass so jemand nie wieder Alkohol trinken darf. Wenn er nach seiner Freilassung wieder trinken sollte würde ich ihn weiter einsperren. So jemand gehört einfach hinter Gitter... Wer auf Alkohol aggressiv wird sollte es lassen oder sich alleine zu Hause betrinken. So jemand zerstört einem die Lust weg zugehen und Abends einfach Party zu machen und Spaß zu haben. Leider gibt es genug von diesen Idioten
     
  3. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Was soll man sagen? Es gibt immer zwei Seiten einer Geschichte.
    Ich kann nicht sagen ob der Italiäner ihm nun vorher nen Kopfstoß gegeben hat oder nicht, war ja nicht dabei.

    Selbst wenns Notwehr gewesen sein sollte, sollte man nicht mit einem gefährlichen Gegenstand zuschlagen (zumindest nicht wenn man nur nen Kopfstoß bekommt).

    Versuchter Totschlag? Ich weiß nicht, normal wäre doch soetwas "nur" eine gefährliche Körperverletzung (Klar hat er zugeschlagen aber ich glaube nicht das er als Ziel hatte denjenigen zu töten, für den Totschlag ist nämlich der Vorsatz wichtig).
    Naja Rechtsverdreher sehen soetwas wiederrum anders.

    Wie auch immer. Der Typ kriegt doch jetz seinen ***** eh nichtmehr ins Trockene. 15000€ Geldstrafe, 4 1/2 Jahre Knast.
    Zumindest kann er danach direkt in Rente gehn

    Ich persönlich wäre dafür das man ein Gesetz gegen Glas in der Öffentlichlichkeit durchsetzt und es nurnoch Getränke in Plastikbechern gibt!
     
  4. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Das mit dem Plastik ist ne super idee und Flugzeuge bauen wir in Zukunft auch wieder aus Holz dieses Titanzeug und Carbon hightec ist einfach zu unberechenbar

    Aber sonst haste schon recht das einzige was ich nicht finde ist das mit den Rechtsverdrehern das war immerhin der Richter der beschlossen hat das es Versuchter totschlag war der hat denke ich schon ahnung von dem was er tut.
     
  5. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Bedingter Vorsatz reicht bei Totschlag.
    Und der Verurteilte wusste dass er den Italiener durch seine Behandlung töten konnte, und das "nahm er billigend in Kauf".

    Ich find die Bestrafung aber trotzdem recht hart, wer weiß ob der Verurteilte überhaupt noch Herr seiner Sinne war und sich überhaupt an die Tat wirklich erinnern kann.

    Ab wann setzen nach Alkoholgenuss Filmrisse ein?
     
  6. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Interessant
    Zwei Fälle:
    Der erste: zwei Jugendliche Türken werden angetrunken von einem älteren Deutschen, der an seiner Schule schon mit rassistischen Sprüchen auffiel, mit fremdenfeindlichen Parolen beleidigt. Sie packen ihn, treten ihn mit weichen Sportschuhen. Bei Gericht zeigen sie Reue--->versuchter Totschlag, 8 Jahre Knast

    Der zweite: ein Mann schlägt einen anderen nieder, der Italiener, weil der versehentlich Bier verspritzt hat, obwohl er sich entschuldigt hat, mit einem Masskrug. Bei Gericht zeigt er keine Reue, entpuppt sich als Rassist ("nur Ausländer")---> versuchter Totschlag 4 Jahre Knast

    Wo sind die empörten Deutschen? Wo die Hasstiraden der Bildzeitung, die Forderungen, dass Alkohol nicht mehr strafmindernd sein soll? Beide male waren die Täter besoffen, beides Spontantaten. Aber wenn der Täter ein Türke ist, fällt die Strafe eben doppelt so hoch aus. Oder anders herum, das Opfer war Italiener, der muss ja provoziert haben. AUf jeden Fall eine scheinheilige Justiz dort in München (und überall sonst auch)
     
  7. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    So pauschal kann man das aber nicht sagen! Als Gegenbeispiel seien die Ubahn-Schläger genannt, die schon X-mal vorbestraft aber immernoch auf freien Fuß waren.
    Zudem wird doch von den Medien sofort drauf angeschlagen wenn etwas eine rassistisch motivierte Tat sein könnte (z.b. als der eine Bulle angepiekst wurde oder als das Haus in Ludwigshafen abbrannte).

    Ganz ehrlich halte ich es auch für ziemlich dumm vor Gericht keine Reue zu zeigen (ob se gespielt ist oder nicht ist dabei ganz egal).
    Zudem bedenkst du nicht das Richter auch nur Menschen sind, die die verschiedensten politischen Einstellungen haben können.
    Gibts auch irgendwelche Quellen für den von dir geschilderten Fall? Du erwähnst auch nicht wie schwer der Deutsche verletzt wurde.

    Es wär ja nicht so als würden Turnschuhe nicht weh tun wenn man zusammengetreten wird (klar Springerstiefel tun mehr weh, aber um jemanden tot zu treten brauch man die nicht umbedingt).

    Die Welt ist nicht nur Rot und Braun.
     
  8. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Ich meinte doch die zwei "U-Bahnschläger"
    Ähnlicher Sachverhalt, aber nur Aufregung bei einem, dass beweist, dass die ganze Hysterie um die zwei nur deswegen war, weil es ein Türke und ein Grieche waren
     
  9. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Medial war es doch aber so das die beiden ein Rauchverbot missachteten und er sie darauf hinwies.
    Und wer auf den Kopf eines am Boden Liegenden will meiner Meinung nach nicht das sein Gegenüber nochmal aufsteht. Ich mein wir reden nicht von nem einfachen Tritts in den Magen
    Ich denke wir beide wissen das Haftstrafen Symthombekämpfungen sind und die Ursachen viel tiefer sitzen (auch bei denen die diese Symthome bekämpfen)

    Wir sollten aber an dieser Stelle abbrechen oder das ganze per PM weiter führen um nicht noch weiter vom Thema abzukommen.
     
  10. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Pauschal Haftstrafen vergleichen ist immer problematisch, am Ende landen wir wahrscheinlich bei "Warum müssen Kinder♂️♀️r nicht länger ins Gefängnis als Raubkopierer?"

    Der Fall mit den 8 Jahren Haft ist recht oberflächlich dargestellt. Was zeigten die beiden Jugendlichen an Reue? Oder haben sie den Richter eher noch beschimpft?
    Kommt nicht vielleicht "erschwerend" hinzu dass sie die Tat gemeinsam begangen haben?
    Waren die beide schon vorbestraft oder sind sonst anderweitig polizeilich in Erscheinung getreten?

    Bei einer Urteilsfindung finden äußerst viele Faktoren Einfluss, da kann es sich Strafmaß auseinandergehen, im einigen Fällen gehen sogar die Urteile an sich unterschiedlich aus(Verurteilung-Freispruch, siehe bei Gängen vom Amtsgericht, zum Oberlandesgericht, zum Bundesgerichtshof, da kann es 3 verschiedene Urteile geben)

    mfG JimmyBob
     
  11. 20. Februar 2009
    AW: Bierkrugklopper 4 Jahre Haft?

    Ging doch kreuz und quer durch die Zeitungen, dass die zwei 'nen Entschuldigungsschreiben verfassten
    Insofern, ja, Reue
    Ob nun ehrlich oder nicht, ist egal, weil man steckt nicht in den Köpfen drin, deswegen kann ein Gericht das nur bedingt bewerten
    Fakt ist aber, ich seh heir keine massenhafte Empörung und keinen Medienzirkus, was beweist, dass dies nur bei "Ausländern" solche Ausmaße nimmt
    Und ich komme nicht zu "mehr Knast für Kinder♂️♀️r", sondern zu weniger für die zwei Typen
     
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