bouncer4you Mahnung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Decryptor, 12. Mai 2010 .

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  1. 12. Mai 2010
    hatte da ma vor 2 Jahren nen BNC bestellt, irgendwie, habs vergesen, jedenfals heut mail vertragsverlängerung, das ich bitte 15€ oder so bezahlen darf

    naja hab den typen jezt schon erzählt das ich da unter 18 war, war ich ja auch, jedenfalls meinten die Back ja blabla Taschegeld paragraf, und ich solle 10€ für die Stornierung bezahlen.

    darauf hab ich kein bock da der drecks bnc 1. nie funktionierte, gut ich war auch zu faul den support aufn nerv zugehen, 2. ich mich ja nichma mehr einlogen konnte
     
  2. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    ignorieren, löschen, warten...
    wenn was kommt sagste ich bezahle nichts weil ich u 18 war brauchen mir nich mehr antworten oder sonst was und gut ist. hast den nich genutzt lass dir was einfallen.
     
  3. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Sehr geehrter Kunde,

    bei solchen kleinen Beträgen fallen Einkäufe in den Taschengeldparagraphen.

    Sollten Sie zahlungsunfähig sein, oder tatsächlich kein Gebrauch für Ihr gekauftes Produkt
    haben, so bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Stornierung.

    Sollten Sie an einer Stornierung Ihres Auftrages interessiert sein, überweisen Sie bitte folgenden Betrag an das Ihnen bekannte Konto:

    Betrag: 9.99 €

    Betreff: Ihre ID + Storno

    Sofern die Überweisung bei uns eingegangen ist wird ihr Auftrag gekündigt und somit nichtig.


    Bei weiteren Fragen oder Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung.
     
  4. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Bei kleinen Beträgen wie 15EUR haben die schon Recht. Am besten zahlst du die 10EUR für die Stonierung. Die scheinen in ja recht entgegen kommend zu sein. Normalerweise müsstest du ja den kompletten Preis zahlen.
     
  5. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Was hast denn da bestellt ? Ist das ein Abo oder etwas was man in Raten zahlt?

    Wenn ja dann zählt da der Taschengeldparagraph nicht...
     
  6. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    ich sehs aber nich ein, der ging nich, ich konnt mich nedma einlogen bei denen auf der hp

    @der bozz Bouncer4You - Connecting your World
     
  7. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    da kannste zurückschreiben, dass nach dem lieben "taschengeldparagraph" (eigentlich sind es mehrere^^) der vertrag schwebend unwirksam ist und erst mit der einwilligung der eltern wirksam wird. diese einwilligung haben deine eltern nicht gegeben -> es ist nie ein vertrag zustande gekommen, also können auch keine stornokosten anfallen.

    ob es kleinere beträge sind, die mit eigenen mitteln bezahlt werden können ist egal, denn du bekommst sicher kein taschengeld von deinen eltern zur freien verfügung.
     
  8. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Doch das schon. Sonst wäre dieser Taschengeldparagraph unnötig.
    Der Taschengeldparagraph gilt aber nur dann, wenn DU wirklich mit deinem Taschengeld bezahlt hast.

    Der TGP hat keine feste Regel. Wenn meine Sis mit 9 in den Laden geht, sich Süßígkeiten kauft und die Packung leer macht, kann man theoretisch in den Laden und das Geld zurück verlangen. Natürlich NUR wenn ich sie z.B zum einkaufen schicke... wenn ich ihr das Geld schenke dann funzt das nich mehr.

    Was Timer mit dem schwebenden Vertrag angesprochen hat, stimmt soweit
     
  9. 12. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    wenn der TS kein taschengeld zur freien verfügung bekommt (und auch kein geld zweckgebunden für den bouncer), dann fällt dies nicht unter den eigentlichen § (§110 BGB), der als taschengeldparagraph bekannt ist. somit bedarf es der zustimmung der eltern -> §108 BGB
     
  10. 19. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    heut bekommen....
     
  11. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Aha. Nach deiner Logik wäre es dann so, dass ich meine Nichte/Cousine/Schwester (wem auch immer aus dem Bekanntenkreis) Geld gebe und ihr sage, sie soll Chips und Schokolade kaufen. Wenn sie jetzt die Packung leer macht, muss die Packung nicht bezahlt werden, bzw. ich kann mein Geld zurück verlangen?
    Das wäre ja super - so spart man sich natürlich total viel Geld und kann sich satt futtern. Merkst du auch den Widerspruch oder?


    Timer hat schon recht mit dem was er sagt.
     
  12. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Nein das ist kein Widerspruch, laut Gesetzt funktioniert das so, aber ich bezweifle, dass du hier in Deutschland damit durch kommst.
     
  13. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    so siehts meiner Meinung nach auch aus.
    Schreib denen das und dann sollte das doch gegessen sein.

    Ich an deine Stelle würde die 10€ einfach zahlen. Das ist eigentlich nur fair.
     
  14. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    verstehe ich das richtig ?
    du machst so einen stress wegen 10EUR ?!

    du solltest dich schämen !

    bist echt ein komischer vogel ... was man von dir hier liest ist echt der knaller

    damits kein spam wird (wir haben den scheiߧ im rechtsunterricht mehr als ausführlich durchgekaut); der vertrag ist schwebend unwirksam, allerdings fallen die 15 euro unter den taschengeld§ , deine eltern können jedoch nicht nach einem monat oder so ankommen und sagen dass die das nicht wollten, da gibt es schon eine frist wenn ich mich recht erinnere ..
    es sei denn sie können nachweisen dass die davon nichts wussten, weil sie im urlaub waren oder so dann können die auch später ankommen


    jetzt bezahl das geld einfach und fertig -.- dein verhalten ist mehr als lächerlich
     
  15. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Der Taschengeldparagraph ist der §110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln"
    --> Wenn deine Eltern es dir nicht verbieten darfste das ! D.h. sie müssen es dir aber nicht explizit erlauben.(vgl. Zustimmung = "vorher" bzw. §182 BGB)
    --> Die Einwilligung (-> §§ 182-185) muss trotzdem sein!!

    Naja wei das aussieht wenn deine eltern dir heute sagen du hättest es net dürfen was dann geltend ist ist fragwürdig... --> ich bin kein Anwalt xD

    Machs so wie schon vorgeschlagen zahl einfach nichts.

    MFG.: Swoos
     
  16. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    Es handelt sich hier um keine wirkliche Abzockerseite wie ich das sehe.
    Es steht direkt bei der Bestellung dick und fett dass es kostet. Also Mails ignorieren ist hier nicht angesagt...Wenn die nach der Bezahlung noch weiter Geld verlangen für irgendeinen Müll, dann kannste wohl damit ankommen, aber nicht wenns da sofort bei steht, dass es kostet

    http://bouncer4you.biz/?open=bouncer

    Wieso also bist du der Meinung, dass du die 15EUR oder 10EUR nicht zahlen musst?
     
  17. 20. Mai 2010
    AW: bouncer4you Mahnung oO

    weil er zu blöd war das zum laufen zu bringen und zu faul war den support anzurufen, das legitimiert ihn seiner meinung nach dazu die rechnung nicht zu bezahlen :thumbsdown:
     
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