Brief vom Anwalt wegen Telekom

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von cRueL, 5. Mai 2007 .

Schlagworte:
  1. 5. Mai 2007
    Hallo Leute,

    ich hab hier ja schon oft gelesen, dass man mit 15 keine Verträge abschliessen kann im Internet, also wenn man was bestellt (ausversehen), muss man es nicht zahlen.

    Ich hab vor fast 2 Jahren am Giga-Homepage Award mitgemacht, dabei hab ich automatisch einen "Vertrag" mit der Telekom gemacht zu nem Homepage Paket (Webspace, Domain usw.).

    Ich hab immer Rechnungen gekriegt, aber nie gezahlt.

    Jetzt kam ein Brief vom Rechtsanwalt, dass ich 152 € bezahlen soll.

    Mittlerweile bin ich 16.

    Könnte mir vllt. einer einen Auszug aus dem Gesetz geben mit Paragraph und so, wo steht, dass man mit 15 keine Verträge abschliessen darf oder so?

    Das kann ich ja dann dazu schreiben, wenn ich dem Anwalt ne Email schicke.

    Also bitte helft mir, was würdet ihr machen ?


    MfG cRueL
     
  2. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Auszug ausm Gesetzt kann ich dir nicht geben, aber man ist immer mit seinem Alter zur Tatzeit verantwortlich.
    Wenn also ein Fünfjähriger seinen Eltern Geld stiehlt, dann können die ihn deswegen nicht mit 14 am ***** kommen

    Ich denk mal, da wirst du dich irgendwie rauswinden können. Fraglich nur, obs im Endeffekt nicht teurer wird, als die Rechnung einfach zu bezahlen
     
  3. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Wieso sollte es teurer werden, ich dachte ich muss nix zahlen, weil ich 15 war.

    Ich hab das Homepage Paket NIE benutzt weil ich nichtmal wusste, dass ich es hab.

    Ich hab den Vertrag ausversehen abgeschlossen.
     
  4. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Nach §2 BGB tritt mit 18 die Volljährigkeit ein.
    Nach § 107 BGB braucht ein Minderjähriger zur Willenserklärung die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
    Nach §108 BGB Absatz 1: Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab.

    Ich denke mal, das die schwebende Unwirksamkeit bei dir nach §108 Absatz 1 vorliegt, es sei denn es war eine Leistung, die du mit eigenen Mitteln z.B. Taschengeld bewirken konntest. Das müsste dann aber eine einmalige Zahlung sein und dann käme §110 ins Spiel und du müsstest afaik zahlen.

    Bei weiteren Fragen kannst mich ja mal anschreiben, aber ich hab das auch nur im Wirtschaft&Recht Grundkurs gelernt und ich weis nicht, ob das in deiner Sache jetzt auch zutrifft. Aber vielleicht können sie dann Schadensersatz oder sowas fordern, weil sie Anwalt oder sowas einschalten mussten. Ka
    Aber allgemein kannst du dir mal BGB §104-113 durchlesen. Da wird sowas erklärt.

    Ich kann aber natürlich keine Garantie übernehmen, dass das jetzt juristisch 100% richtig ist.
     
  5. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom



    er meint damit anwaltskosten,mahngebühren etc...
    ich hab auf die schnelle jetzt nix gefunden,aber ich würde an deiner stelle einfach mal bei denen ihren anwalt anrufen,die sache schildern,mal schaun was se sagen ^^
     
  6. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Beschränkte Geschäftsfähigkeit

    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (BGB § 106). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.


    btw:
    guck mal bei wikipedia da steht einiges zu.Die ganzen Paragraphen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB)

    Der Vertrag müsste eigentlich unwirksam sein,da du noch nicht volljährig bist und die Zustimmung deiner Eltern brauchst.Ausserdem fallen bei deinem Problem monatliche Folgekosten an welche bei einem Minderjährigen immer die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bedürfen.

    Sollte ich falsch liegen,bitte korrigieren!!

    MFG
     
  7. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Wenn ich kein Taschengeld kriege und kein monatliches Einkommen habe, wie soll ich das dann machen ?
     
  8. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Irgendwie einen Brief schreiben und halt nach den oben genannten Paragraphen argumentieren. Es muss halt auf jeden Fall rauskommen, dass deine Eltern dem Vertrag nicht zugestimmt haben.
     
  9. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Also ganz einfach, ich befasse mich ja nen bisschen mit "Recht". Ich schreib ma ganz Paragraphen frei... Du schreibst das du mit 15 denn Vertrag geschlossen hast, das heißt du hättest eine Einwillung eines Elternteiles gebraucht. So wenn dein Vater zbs. schreiben würde ich habe keinerlei genehmigung erteilt und weiteres dann biste aus dem Schneider. So der nächste Paragraphen mit dem Taschengeld bezieht sich nicht auf dich, weil das wäre eine Sonderform, wenn du mit 15 schon 150€ Taschengeld bekommen würdest müsstest du das Geld bezahlen, aber ich bin mir sicher das dein Gehalt deutlich darunter liegt, aus diesem Grund kommt dieser Paragraph zur geltung:

    Nach §108 BGB Absatz 1: Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung des Vertreters ab.

    Wie ja schon Menzar schrieb, also das war jetzt alles eindeutig beschrieben, es müsste keine Fragen mehr geben.
     
  10. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    ich hatte genau das selbe mit dem giga homepage kack..
    mein vadda hat bei dennen angerufen, hat die übel zur sau gemacht und ham dann des paket zurückgeschickt..fertig..
    die ham sich nie mehr gemeldet
     
  11. 5. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Ich hätt auch gern so nen Vadda.. er meint ich soll das selber machen der Spacken -.-

    Der hätte das am Anfang auch machen können aber nein ich soll das machen der is sone Missgeburt.
     
  12. 6. Mai 2007
    AW: Brief vom Anwalt wegen Telekom

    Mann du hättest auch einfach die SuFu benutzen sollen. Es gab schon so viele Tread dazu mann ...

    Wenn du nicht volljährig bist, bist du beschränkt geschäftsfähig, d.h du kannst keine verträge ect. ohne die einverständnis deiner eltern abschließen.

    mfg
     
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