Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Yuri, 11. September 2009 .

  1. 11. September 2009
    Hallo Leute... kurze Frage:
    Ich hab ein wenig Stress mit Server4You (ja, den Drecksladen empfehl ich euch wärmstens nicht). Kurze Vorgeschichte:
    Server4You hatte meinen Server 6 Monate lang gesperrt, da die Partnerunterlagen fehlten... dennoch wurde mir der Betrag von S4Y für den vServer vom Konto abgebucht! Absolute Schweinerei... deswegen war ich mit denen im Stress und hab die zweite Rechnung (Vertragslaufzeit: 1 Jahr bei halbjährlicher Zahlungsweise) nicht bezahlt.
    Die Rechnung kam am 31.07.09.
    Dann kam am 12.08.09 die Mahnung ins Haus und naja... dann wurds mir zu blöd und ich hab mir vorgenommen, zu zahlen. Jedoch erst zum Folgemonat, da ich (als Azubi) erstmal wieder pleite war (ich konnte keine ~70€ mehr bezahlen)... die Überweisungsfrist lief bis zum 19.08.2009.
    Da hatte ich aber kein Geld. Am 31.08.09, als ich dann wieder Knete hatte, hab den Betrag von ~70€ sofort überwiesen.

    Und jetzt der Oberhammer:
    Nach der Überweisung erhielt ich (als die Überweisung bei denen einging) ne Meldung, das mein Server freigeschaltet wurde (ich hatte in der Zwischenzeit auch die Partnerunterlagen zugeschickt)... und dann, am 09.09.2009 erhielt ich ein Inkassoschreiben (Datum datiert auf den 04.09.2009.... der Brief hat also 5 Tage benötigt) mit einer Forderung in Höhe von 37,00€.
    Auf dem Schreiben ist die Grundforderung des Mandanten (S4Y) vermerkt, aber auch meine Direktzahlung an diesen... Es steht also im Inkassoschreiben drin, das ich S4Y bezahlt habe, Server4You denen das mitgeteilt hat und gleichzeitig noch ein Betrag über 37,00€ wegen Inkassogebühren.
    Dann hab ich bei denen angerufen und die (sehr unfreundliche blöde) Kuh am Telefon meinte, das sie mir bereits nen ersten Brief am 27.08.2009 zugeschickt hätten... mit eben dieser Forderung. Ich hab aber keinen Brief von denen bekommen... es hört sich vielleicht unglaubwürdig an, aber: Ich habe wirklich KEINEN Brief bekommen.

    Und ich seh nicht ein, das ich als Azubi, der eh sogut wie nix verdient, auch noch so Dorfgeier wie mediafinanz bezahlen muss, weil sie geldgeil sind und mir irgendwelche Forderungen in Rechnung stellen, über die ich nicht einmal benachrichtigt worden bin.

    Meine Frage: Wie sieht die rechtliche Situation genau aus? Kann mediafinanz die Forderung weiterhin rechtlich geltend machen? Weil ich bezahlt habe (31.08.2009), nachdem mir die Bauern laut der Kuh am Telefon ja angeblich bereits am 27.08.2009 ein Inkassoschreiben zugeschickt hatten.

    Danke schonmal für eure Hilfe.
     
  2. 11. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber hat SYU eine bestätigung, dass du den Brief erhalten hast. Sprich, hat ein Postbote dir einen Brief in die Hand gegeben und diesen Quitiert oder etwas in der Art? Da du dieses aber verneinst, würde dieses also schonmal nicht passiert sein. Dadurch können die nicht nachweisen, dass du den Brief bekommen hast und somit ist das Inkasso hinfällig.

    Jetzt stellt sich für mich als Laien noch die Frage, wie das mit dem Vertrag aussieht. Gilt der Vertrag schon ab dem Datum, an dem du die Unterlagen unterschrieben hast, oder wenn alle Partnerunterlagen eingeschickt hast. Hast du schon Leistungen von denen Angenommen und einen Monat nicht gezahlt? Dann musst du zahlen.

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist und das sind nur Überlegungen. Aber um den Stress zu umgehen würde ich die Läppigen 37€ einfach zahlen und Ende. Zahl einfach deine Rechnungen, dann sollte sowas nicht passieren. Du hättest auch vorher wissen können, dass das Geld nicht reicht für einen Server.

    Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
     
  3. 11. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Wiedermal ein zeichen dafür, das nicht jeder der 18 Jahre alt ist auch die geistige Reife besitzt verträge zu unterzeichnen.

    Du hast zu spät gezahlt und deshalb hat S4U das Inkaso Unternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen musst du nun bezahlen.

    Hättest du es mal nicht auf die Seite geschoben und S4U oder wie der laden auch heisst vorher angerufen, die hätten sicher mit sich reden lassen.
     
  4. 12. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Jaja... geistige Reife blabla... Aber zu deiner Information: S4Y hat nicht mit sich reden lassen und ich habe die zweite Rechnung bewusst erstmal nicht bezahlt. Da ich mit S4Y ein Problem über deren Pflicht, Leistungen nachzukommen, habe (bzw. hatte, ist ja jetzt auch schon gekündigt).
    S4Y hatte meinen Server 6 Monate lang gesperrt - obwohl ich diesen im Vorfeld bezahlt hatte.
    Ich konnte den Server gerade mal 3 Tage nutzen (somit kam auch der Vertrag zustande und ich musste bezahlen).

    Also, bevor du was an meiner minderwertigen, geistigen Reife auszusetzen hast und du ja dementsprechend der geistige Überflieger sein musst, kannst du auch mal zum Thema zurückkehren und auf meine Frage antworten. Ansonsten kannste dir deine Kommentare sparen

    Mich interessiert die rechtliche Auslegung.
    Ich weiß, das die beiden Unternehmen in der Nachweispflicht stehen. Das bedeutet, sie müssen mir nachweisen, das ich den Brief erhalten habe. Andererseits war ich aber auch in Verzug und somit ist auch die Forderung rechtlich geltend. Wenn da nicht die Sache mit dem verschwunden Brief wäre. Das ist halt ne unklare Sache?
    Gibst heir im Forum vll. einen Juristen?
     
  5. 12. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    In erster Linie ist es doch deine Schuld, dass Du keine Leistung beziehen konntest. Du hast keine Unterlagen rausgehauen, aber den Server beantragt. Somit wird der Server schon aktiviert, nur noch nich freigeschaltet - Dann sollte es nur noch in deinem Interesse liegen, diesen zum freischalten zu bringen.

    Zweitens: Du bist dazu verpflichtet, die 37,00 € zu zahlen! Du hast die Rechnung des Anbieters nicht bezahlt, auch nach Mahnung(en) bist Du dieser Forderung nicht nachgekommen. Aufwände die der Anbieter nun erhält, wenn er rechtliche Schritte einleitet, hast Du zu tragen, da Du der "schuldige" in diesem Fall bist. Mein Tipp: Beiss in den Sauren Apfel, dann hast Du ruhe. Inkasso-Unternehmen können nervig, die 37,00 € ruckzuck 100,00 und dein Konto sogar gepfändet werden. Aber das wichtigste an dieser ganzen Sache: LERN DARAUS!
     
  6. 12. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Ja, aber in den AGB von S4Y steht nicht, das der Server gesperrt werden kann, wenn die Partnerunterlagen fehlen. Aber das ist nicht der Punkt.

    Ich habe bezahlt - so bald, wie es ging. Jedoch hat S4Y trotzdem ein Inkassounternehmen beauftragt, welches angeblich einen Brief geschickt haben soll, der jedoch nie ankam.
    Das überschneidet sich jetzt. Ich kann nichts bezahlen, was ich nicht habe. Aber sonst kann ja jedes Inkassounternehmen auf die Idee kommen und sagen: "ja, wir haben Ihnen schon was zugeschickt".
    Wenn das Inkassounternehmen nicht bestrebt ist, sicherzustellen, das der Brief auch wirklich beim Empfänger ankommt (per Einschreiben Rückschein), so kann ich nichts dafür, wenn Briefe verschwinden.
    Ich war in Verzug, das ist klar (mein Unrecht), aber es liegt im Interesse des Inkassounternehmens, dafür zu sorgen, das gestellte Rechnungen auch beim Empfänger ankommen?

    Also zahlen werd ich unter den Umständen sicherlich nicht - wenns sein muss, geh ich auch vor Gericht.

    Genauso der Punkt, das S4Y über das Inkasso nur den eigentlichen Betrag ohne Mahngebühr angefordert hat. Das bedeutet, dass S4Y das Inkassounternehmen mit der Begleichung der Rechnung beauftragt hat und somit die Forderung der Mahngebühren nichtig sind. Ich hab also 15€ umsonst an S4Y überwiesen, die gesetzlich nun nichtig sind, das ich eine Rechnung vom Inkasso erhalten habe, oder? Die Mahngebühren waren dort nicht mehr aufgelistet. Nur die Tilgung der normalen Serverkosten.

    Ich hoff, ihr versteht, was ich meine. Kann ich die 15€ beim Inkasso zurückverlangen?
     
  7. 12. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Also wann du Zahlungsfähig bist ist dem Unternehemn vollkommen egal. Dieses muss ja auch mit dem Geld wirtschaften, so ist das ja nicht.

    Stell dir vor jeder Kunde sagt sich er zahlt erst 10 Tage später weils nicht anders geht, S4U muss aber eben auch die Server warten/zahlen und geriet dadurch das die Kunden nicht zahlen in Rückstand.

    Zum Brief des Inkasounternehmens. Bleibt die frage ob diese das ganze überhaupt erst ankündigen muss. Sollten sie es müssen und du hast keinen Brief bekommen, dann zahl nicht. Denn das Unternehmen muss dir dies erstmal nachweisen, was fast nur mit einem Brief per Einschreiben geht!
     
  8. 13. September 2009
    AW: Brief von Inkasso - muss ich bezahlen?

    Muss auch nicht in den AGB's stehen, sowas ist relativ. Aber es ist wirklich grad egal


    So bald wie es ging ist manchmal zu spät, weisst Du?


    Das ist Schwachsinn. Du hast in Deutschland nicht das Recht zu sagen, dass Du einer Forderrung erst nachkommst, wenn diese schriftlich in dein Haus eintrifft. Wenn Du nach gewisser Zeit keine Rechnung erhälst, sollten bei Dir alle Glocken klingeln und Du solltest sofort beim Anbieter eine Rechnung anfordern. Diese kann über Postwegen mal verschwinden, ist mir auch schon oft passiert, aber hier wird Dir - wenn es soweit kommt - jedes Gericht das gleiche sagen. ABER: Da es hier um den letzten Restbetrages des Inkassounternehmen geht, gibt es wie immer 2 Wege. Der Gläubiger (in diesem Fall S4Y) ist mit Originalbetrag bezahlt worden und wird somit nichts weiter an das Inkassobüro senden. Was hier offen steht sind lediglich Inkasso-Gebühren.

    1. Möglichkeit;
    Das Inkassobüro wird Dir noch 2, 3 Mahnungen schreiben, welche Du negieren solltest. Nach dem 2. oder gar 3. Mahnbescheid wird das Inkassounternehmen merken, dass sich die Aufwände nicht mehr rentieren, besonders nicht bei einem solchen Betrag. Du wirst Adakta gelegt und alles ist quasi vergessen.

    2. Möglichkeit:
    Das Inkassobüro wird auf den Betrag bestehen. Mahnung um Mahnung wird es teurer und schlussendlich kann es sogar bis zur Kontopfändung kommen.


    Du solltest Dich ausführlich im Internet um das für Dich zuständige Inkassounternehmen informieren und dann für Dich selbst entscheiden, welche Möglichkeit Du ausschöpfen möchtest. Ich würde Dir trotzdem die sichere Variante empfehlen. Die Gebühren die Du zahlen sollst sind für Dich persönlich einfach Lehrgeld
     
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