Bundesanwalt: Online-Razzien laufen ins Leere

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 7. Dezember 2007 .

  1. 7. Dezember 2007
    Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch. Die geplante umstrittene Ermittlungsmaßnahme hält er für wenig praxisgerecht. "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere", erklärte der Strafverfolger am heutigen Freitag laut Medienberichten auf einer Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums zum Thema "Terrorismusbekämpfung gestern und heute" in Triberg. Da Verdächtige häufig Laptops wechseln und ein regelrechtes Telefon-Center-Hopping betreiben würden, sei die Ausgangslage für eine verdeckte Ausforschung der PC-Systeme oft gar nicht gegeben. Die Aufdeckung oder Vereitelung geplanter Straftaten durch Online-Razzien wäre laut Griesbaum daher wohl eine Ausnahme. Statt dessen solle man traditionelle Ermittlungsmethoden wirksamer nutzen und dafür Ressourcen schaffen.

    Generalbundesanwältin Monika Harms unterstützte dagegen im Februar noch die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des Bundeskriminalamtes (BKA) nach heimlichen Online-Durchsuchungen noch voll und ganz. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", hatte sie damals betont. Griesbaum hatte dagegen zuvor auf der Herbsttagung des BKA Ende November bereits durchblicken lassen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen zwar "ganz wünschenswert" wären. Von einem Königsweg der Strafverfolgung könne aber keine Rede sein.

    Der Leiters der Terrorismusabteilung der Karlsruher Generalbundesanwaltschaft äußerte zudem weitere Bedenken gegen die geplante Novelle des BKA-Gesetzes, in die Schäuble die Befugnis für die Online-Durchsuchung einbauen will. Die Bundespolizei würde laut Griesbaum mit dem Entwurf erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Diese Entwicklung berge die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne. Griesbaums Appell an den Gesetzgeber: "Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden".

    Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll rief auf der Expertenkonferenz ferner allgemein zu einem sensiblen Umgang mit dem Schutz der Privatsphäre angesichts immer größerer Datensammlungen von Staat und Wirtschaft auf. Der FDP-Politiker verwies dabei konkret auf den heftig umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Vorhaltung von Fluggastdaten für maximal 13 Jahre in Europa und auf die von Bundestag und Bundesrat beschlossene sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Bei solchen Projekten müssten dringend einerseits der Nutzen für die Verbrechensbekämpfung und andererseits die Grenzen des Rechtsstaats stärker geprüft werden. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, wollte die Notwendigkeit heimlicher Ermittlungen nicht prinzipiell bestreiten. Er plädierte aber für bessere rechtsstaatliche Absicherungen. So sei etwa der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu beachten.

    Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin derweil erwartungsgemäß nicht auf gemeinsame Positionen zur Reform des BKA-Gesetzes und Online-Razzien verständigen. Sie einigten sich allein auf eine allgemeine Stellungnahme zu diesen besonders umkämpften Bereichen. Demnach begrüßt die Konferenz die Zusage des Bundesinnenministeriums, die Zuständigkeiten der Länder bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus bei der Änderung des BKA-Gesetzes unberührt lassen und die Erfordernisse einer frühzeitigen und umfassenden Abstimmung des BKA mit den Polizeien der Länder berücksichtigen zu wollen.

    Vor dem Hintergrund der "anhaltend hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus" sei es erforderlich, dass dessen Bekämpfung bei Bund und Ländern weiterhin oberste Priorität habe, hielt die Konferenz weiter fest. Mit Blick auf die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur erfolgreichen Führung aufwendiger Ermittlungsverfahren komme der Unterstützung durch Länder eine wichtige Bedeutung zu.

    Einig waren sich die Innenminister, ein Vereinsverbot für Scientoloy anstrengen zu wollen. Sie unterstrichen "die Gefährlichkeit der auf Abhängigkeit ausgerichteten Aktivitäten" der Organisation und hielten im Bereich der Prävention verstärkte Bemühungen insbesondere gegen kriminelle Methoden für erforderlich. Die Minister blieben zudem bei ihrer Auffassung, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sollen die umstrittene Vereinigung daher nun stärker ins Visier nehmen und Material für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren sammeln.

    Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

    * Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung

    (Stefan Krempl) / (jk/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100237
     
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