Bußgeldverfahren widersprechen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Blubberbob, 19. März 2012 .

  1. 19. März 2012
    Servus ^^

    Hab mal folgende Frage. Undzwar hab ich nen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren bekommen, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit (ausserhalb geschlossener Ortschaft 28 km/h zu schnell) geblitzt wurde. Ich hab allerdings meine Zweifel, das es so viel mehr war (ich will nicht bestreiten das ich nicht schneller gefahren bin als erlaubt, allerdings keine 28 km/h).

    Was würde passieren wenn ich einfach bei "Wird der Verstoß zugegeben" "nein" ankreuze ?

    Bekomme ich dann nochmal nen neuen Brief in dem ich erläuter warum ich es nicht zugeben will oder wie läuft das ?

    Mich kotzt die SItuation einfach iwie an, als Zeuge steht in dem Brief ein Polizeikommisar. Dieser nette PK konnte allerdings nichts von der Messung direkt mitbekommen, da er 15m weiter in einer Einfahrt in seinem Auto saß und sich vermutlich an den Klötzen gespielt hat. Zwischen dieser Einfahrt und der Stelle wo geblitzt wurde war übrigens noch eine 2,5m hohe Mauer, wodurch er das "Geschehen" definitiv nicht beobachten konnte. Wird der Zeuge nur angegeben weil er das Gerät aufgestellt hat, oder weil er das Geschehen auch aktiv mit verfolgt hat ?

    Der PK kann garantiert nicht zu 100% bezeugen/garantieren das nach Aufstellen des Gerätes, keine Veränderung an selbigem vorgenommen wurde, sei es zB ein Hase der evtl. den Sensor verschoben hat indem er dagegen gelaufen ist ....

    Kann man gegen sowas als Privatperson vorgehen oder muss man sich zwingend nen Anwalt nehmen (bin nicht rechtschutzversichert und der Schuss könnte natürlich im schlimmsten Fall nach hinten losgehen) ?


    Fragen über Fragen, daher bekommt auch jede anständige Antwort ne BW ^^
     
  2. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    ich würde nur wiedersprechen wenns berechtigt ist, da es aber ausserhalb geschlossener ortschaft war ist es auch nicht soo schlimm, normal wird dir doch son bußgeldbescheid mit bild geschickt wo man dann so schön in die kamera lächelt, würdest du das jetzt nicht zugeben kommen 2 nette polizisten und gucken wer das jetzt genau war, da ist nichts mehr mit rausreden. ausserdem müssen die blitzer gerichtlich abgestimmt sein sonst dürfen die das gar nicht rausschicken, wie das aussieht weiß ich jetzt auch nicht genau.
     
  3. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    Ja sicher, Bild hab ich bekommen, allerdings kann der PK nicht zu 100% bezeugen das nicht in der Zwischenzeit sein Garät verstellt wurde, aus welchen Gründen auch immer, er konnte das Geschehen einfach nicht beobachten.

    Werden Bilder nur rausgeschickt wenn auch ein Messprotokoll vorliegt oder wird sich so ein Messprotokoll erst genau angeschaut wenn jemand widerspricht ?


    PS: Es geht mir um die Punkte (in diesem Fall sinds 3), nicht um die 80 EUR, da würd ich lieber 300 EUR zahlen aber dafür die Punkte nicht bekommen (in dem Fall, das ich damit einverstanden wäre,....bin ich aber nicht)
     
  4. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    sorry, aber menschen wie du belasten unsere gerichte mit ihrem kleinkram

    bezahl die 80 euro und kassier die 3 punkte! du bist schließlich zu schnell gefahren, kann mal passieren, je nachdem um was für eine stelle es sich handelt geht das auch recht flott, allerdings muss man hinterher auch dazu stehen

    du kannst die messung natürlich anzweifeln, das ist dein gutes recht
    allerdings würde ich ohne rechtsschutz niemals in solch ein verfahren gehen, da du eigentlich nur verlieren kannst, es sei denn der polizeibeamte hat ganz grobe fehler gemacht, die eigentlich sehr selten vorkommen ... denn die machen das tag täglich

    das messprotokoll wird als aller erstes angeguckt, bevor man die daten überhaupt auswertet, denn falls da was nicht stimmt werden die bilder gar nciht erst losgeschickt

    wie viele punkte hast du schon?
     
  5. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    Ok nochmal für dich, du willst es ja anscheinend nicht verstehen: Ich bin zu schnell gefahren, definitiv, allerdings bin ich mir fast zu 100 % sicher das es keine 28 km/h zu schnell waren, von daher seh ich das nicht ein.

    EDIT: Ich hab "erst" 2 Punkte, also nichts wildes, es geht mir einfach ums Prinzip. Ich seh nicht ein das es da evtl. einen Fehler gab und der nette Herr PK damit "durchkommt" obwohl er sich fein an seinen Kronjuwelen rumgespielt hat, anstatt aufs Geschehen zu achten (wenn das überhaupt zu seiner Aufgabe in der Situation gehörte) !
     
  6. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    ok für dich dann acuh noch mal, willst es anscheinend auch nciht verstehen: bevor du post von der bußgeldstelle erhälst, wird die messung überprüft, das heißt es sitzt iwo im keller ein einsamer polizist der die bilder auswertet und falls da irgendwo unstimmigkeiten sind wird das gar nicht erst los geschickt

    ich gehe mal davon aus, dass der beamte die anlage ordnungsgemäß aufgestellt hat
    nun frage ich mich wie sich solch eine anlage von alleine verstellen soll?!
    selbst wenn sich die anlage, warum auch immer, irgendwie verstellt, sieht das der beamte am monitor und muss nachjustieren
    falls du in dieser phase erwischt wirst wo das gerät irgendwie falsch steht, kommt wieder der einsame polizist ausm keller ins spiel

    und was soll der polizist deiner meinung nach machen? neben dem blitzer stehen und aufpassen, dass da kein vogel gegen fliegt?
    der bekommt alles im fahrzeug angezeigt was geblitzt wird und kann sich darüber ein urteil bilden ob das verwertbar ist oder eben nicht

    verstehst du es nun?
    aber klag ruhig
    dein anwalt wird sich freuen und denk bloß nicht, dass er dir direkt sagt, dass du keine chance vorm gericht hast ... denn er verdient an menschen wie dir, er bekommt schließlich jedes mal ordentlich geld wenn er mit dir vorm gericht antanzt und das für minimalen arbeitsaufwand

    da es bei dir mit deinen 2 punkten auch um nichts geht, verstehe ich dich wirklich nicht
     
  7. 19. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    bei mir wars so: wurde außerhalb der ortschaft mit 27 gelasert, toleranz runter war ich bei 23. wurde direkt angehalten und kommt die frau macht paar dumme sprüche aber das ist ja schon fast normal geworden bei der polizei. ich habe da keine aussage gemacht worüber sie auch nicht sehr erfreut war ich hab weder gesagt das ich es zugebe noch das ich widerspruch einlege, einfach auf die post gewartet. irgendwann kam dann auch post mit einem schreiben das ich bitte sagen soll wer gefahren ist ob ichs zugebe oder nicht blabla habe nein angekreuzt dann kam nochmal son anhörungsbogen. sache geschildert und danach kam dann ein der bußgeldbescheid über 70euro PLUS 22euro gebühren...also zahl lieber gleich anstatt dir noch mehr kosten einzufangen.
     
  8. 20. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    kann dir nur das aus erfahrung berichten:

    mich haben die mal angehalten weil ich nachts in ner ortschaft mit fernlicht und nebelleuchten gefahren bin. im anhörungsbogen stand dann was von zu schnell an ner anderen stelle usw....(soviel kurz erwähnt). habe dann selber (als privater) dagegen widerspruch eingelegt 2x bis ein brief vom gericht kam. dann habe ich mit meiner rechtsschutz gesprochen ---> die hätten mich vertreten ohne probleme, aber in dem fall mir empfohlen lieber zu zahlen bzw. beim nächsten mal direkt zu denen zu gehen.

    entweder direkt zum anwalt oder blechen. sonst nehmen dich die scheiß bullen eh auseinander ohne rechtsbeistand und es wird teurer und teurer....bei mir fings mit 10 euro an und zum schluß waren es 57 weil meine frau die schnauze voll hatte davon
     
  9. 22. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    Also bei uns war einmal der Fall, dass jmd 60km zu schnell Außerorts geblitzt wurden ist und ja dann wäre ne dicke Strafe + Führerschein fällig

    Es wurde Wiedersprochen,dass der Fahrer nicht bekannt ist und irgentwann wurde das Verfahren eingestellt....^^
    ich weiß nicht ob jeder so ein Glück hat,
    davor gab es auch eine reine Akte, aber das Foto war auch wirklich unscharf und unkenntlich, kann auch ein Grund sein warum es eingestellt wurden ist...
    Mussten weder Zahlen noch wurden Punkte verteilt
    aber warscheinlich müsste dann beim nächsten mal ein Fahrtenbuch angelegt werden, um beim nächten mal den Fahrer identifizieren zu können und da kannst du dir deinen Einspruch in den Hintern schieben

    Ich denke mal die chancen sind gering bei sowas, einfach Zahlen und sich den Stress nicht ergehen lassen
     
  10. 22. März 2012
    AW: Bußgeldverfahren widersprechen

    Wenn du dir sicher bist, dass du nicht so schnell warst und eine Rechtsschutzversicherung hast, lohnt es sich über den Anwalt Einspruch einlegen zu lassen.

    Sehr oft sind die Geräte nicht geeicht, wurden nicht richtig aufgestellt, sind teilweise garnicht zugelassen, oder der Polizist der die Messungen durchgenommen hat, war garnicht dafür ausgebildet.

    Es gibt mehr als genug Möglichkeiten um aus diesen Dingern herauszukommen, genauso ist es bei den Zivilfahrzeugen die Filmen. Bei diesen war es bei allen alten Fahrzeugen nicht möglich das Kamerasystem zu eichen, dadurch musste man bei einem entsprechenden Einspruch auch nicht zahlen.
     
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