BVerfG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von bushido, 27. Februar 2014 .

  1. 27. Februar 2014

    Das hysterische Gekeife läßt erahnen, welche Angst die korrupte EU Kommission, die etablierten Parteien und die Wirtschaft vor der Europawahl haben. Das Fallen der 3% Hürde ist ein erster richtiger Schritt hin zu mehr Demokratie. Wenn man sich jetzt darüber echauffiert, daß auch extrem rechte und linke Parteien ins EU Parlament einziehen, dann sollte man sich unter Umständen mal überlegen, wie man die Wähler dieser Parteien wieder "ins Boot holt".



    Weitere Quellen:

    Drei-Prozent-Hürde gekippt: Karlsruher Urteil beflügelt Euro-Skeptiker - Deutschland - Politik - Handelsblatt

    Sperrklauseln: Karlsruher Mehrheit für den Minderheitenschutz - Europäische Union - FAZ

    Drei-Prozent-Hürde gefallen: Die zukünftigen Europa-Abgeordneten - Europäische Union - FAZ

    Reaktionen auf Karlsruher Urteil: EU-Abgeordnete fürchten Schwächung der Demokratie - Europäische Union - FAZ

    Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde bei EU-Wahl | DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
     
  2. 8. März 2014
    AW: BvG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

    Das dürfte der Diskussion um die 5% Hürde bei der Bundestagswahl neuen Auftrieb geben.
     
  3. 8. März 2014
    AW: BvG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

    also Manchmal laberst du echt Bockmist, es gibt schon genug andere Länder in denen es keine 3% Klausel gibt und die damit Logischerweiße auch eingezogen sind
    Warum sollte man auch (gemesen Bundestagswahltrend) 7% der Stimmen verschenken? und das bei beiden Fällen, sowohl die EU Wahl als auch die Bundestagswahl, auch wenn damit praktisch ne alleinherschaft der CDU machbar ist
     
  4. 10. März 2014
    AW: BvG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

    Ich finds schon okay, sonst is essig mit der Beschlußfähigkeit.
    Aus der Sicht v. jemanden, der die EU bzw. das Parlament sabotieren und
    zu guter letzt auflösen will, ist es Natürlich wie zuviel Salz in der Torte.

    Man könnte ja mal überlegen, zwecks freier rede 1 oder 2 Tage Pro Monat zu erübrigen,
    in denen Parteilose bzw. einfache Bürger jeweils einen gewissen Zeitraum zum vortragen Ihrer Anliegen bekommen.

    So zwischen 10 Minuten bis halbe Stunde (kannst du echt viel reinpacken) damit auch möglichst viele an
    diesen Tagen zu Worte kommen.
    Dabei darf keine Zensur stattfinden und es muß eine Möglichkeit zur an und Abreise dabei sein (Busticket o.ä.)

    Nur mal so ein Gedanke.

    Nebenbei, könnte endlich mal jemand im Titel die richtige Akürzung für das
    BuVerfG. einfügen ?
    Ich lese beim Überfliegen immer -Berliner Verkehr Gesellschaft (BVG) ^^

    Grüz
    KK
     
  5. 11. März 2014
    AW: BuVerfG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig


    Der erste Vorschlag zur Sicherung der eigenen Pfründe aus den Reihen der CDU. Eine Änderung des Grundgesetzes ist dank der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ohne Probleme möglich!
     
  6. 12. März 2014
    AW: BuVerfG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

    Ich finde es störend, dass die EU-Länder bei der EU-Wahl unterschiedliche Hürden bei der Sperrklausel haben. Von Gleichen Wahlen kann daher nicht die Rede sein, wenn ein Land keine Hürde hat, in anderen 3% oder 5% Hürden vorhanden sind. Da sollten sich die Länder mal auf eine Linie einigen.
     
  7. 12. März 2014
    AW: BvG erklärt 3% Hürde für verfassungswidrig

    Stimmt allerdings. Grade weil auch in Deutschland viele kleine Parteien keine Chance haben, da ihnen eh niemand zutraut über die 5% Hürde zu kommen. Die Frage die sich mir hier allerdings stellt ist, warum die Hürde fürs EU-Parlament gekippt wurde, sie in Deutschland aber bestehen bleibt(oder sogar ins Grundgesetz übernommen werden soll?). Ich verstehe ja, dass die Regierungstätigkeit drunter leiden könnte, aber seit Merkel gibts die ja eh nicht mehr ;D
     
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