Cannabis konsomieren ......

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Taiger, 18. Juli 2006 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 18. Juli 2006
    Hi,
    Wollte mal fragen ob es denn eigendlich legal is Den Wirkstoff von Cannabis THC im Blut zu haben wenn denn einen die Bullen erwischen.
    damit meine ich wenn ich kein Kraftfahrzeug oder ähnliches fahre usw......
    also nur wenn ich jetz halt auf der strasse rumlauf und "breit" bin ohne cannabis dabei zu haben.

    mfg
     
  2. 18. Juli 2006
    das ist legal bis halt die fälle die du schon nanntest. das konsumieren ist ebenfalls legal, der besitz halt net.
     
  3. 18. Juli 2006
    Danke gut zu wissen,
    hab dir mal nen 10er gegeben :]
    für die schnelle antwort
     
  4. 19. Juli 2006
    http://[/URL]Hier können sich alle dies bißchen interressiert mal gucken was man darf un was nich... 8)

    krass das es da sogar von bundesland zu bundesland ernorme unterscheide gibt was das gesetz angeht...
     
  5. 19. Juli 2006
    falls du nen führerschein hast und breit erwischt wirst is der lappen weg
    so einfach is das
     
  6. 19. Juli 2006
    lol genau den fall hatte ich gestern, (scheiss zivi bullen ) also wie schon erwähnt , konsum ist straffrei , besitz nicht, was mir aber gestern erklärt wurde:

    konsum heist nicht " joint in der hand haben und dran ziehen" , sobald du joint in der hand hälst besitzt du ihn ((

    juchu dem deutschen recht *ironie*
     
  7. 19. Juli 2006
    nabend....

    also ganz so einfach ist das nicht, die polizei kann dich nicht wegen absoluter fahruntüchtigkeit belangen nur weil du thc im blut hast, das war früher mal so... es kommt immer auf die konzentration und die art des thc an, die B....n können mittlerweile schon gut unterscheiden bei einer blutprobe ob es aktives thc oder nur die abbauprodukte sind... thc ist etwa 12 stunden aktiv danach nur noch ein abbauprodukt.... solltest du probleme mit den B....n bekommen zwecks führerschein solltest dir auf jedenfall nen anwalt nehmen, meist sind dann nur 4 wochen fällig, nur leider zählen drogendelikte als vorsätzliche tat und somit zahlt die rechtschutz nicht...

    also don't smoke and drive...

    bei genaueren fragen mailen...

    mfg
     
  8. 19. Juli 2006
    ich muss da benji2002 zustimmen es gab vor ein zwei jahren ein neues gesetz was das fahren mit kanabis im blut angeht. nach diesem gesetz muss die polizei dir nachweisen das du zu dieser zeit fahr untüchtig gewesen bist bzw. deine reaktionen eingeschränkt waren. falls du während der fahrt nicht dicht warst solltest du dir nen anwalt nehmen.
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.