Dauerauftrag rückbuchung?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von olup89, 5. März 2010 .

  1. 5. März 2010
    Hi

    ich hab seit grad en ziemlich großes Problem, es geht darum das ich am Sonntag aus meiner Wohnung ausgezogen bin und gestern wurden mir nochmal 500€ abgebucht weil ich den Dauerauftrag noch nicht gekündigt hab.

    So das Problem daran ist jetzt das man bei nem Dauerauftrag keine Rückforderung machen kann. Mit meinem Vermieter reden geht leider auch nicht, weil wir auf "kriegsfuß" sind weil er immer ma wieder in meiner wohnung stand ohne das ich davon wusste bzw au net daheim war.

    Meine frage ist jetzt lässt sich da vllt doch was über die Bank machen? Anwalt wär zwar au ne Idee aber lohnt sich das dann noch wegen Anwaltskosten usw.

    Hoffe ihr könnt mir da vllt bissle weiter helfen

    olup89
     
  2. 5. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Bank geht zumeist nciht. Auch wenn du auf Kriegsfuß bist, bevor du ein Anwalt einschaltest, solltest du trotzdem erstmal den Vermieter ansprechen.
     
  3. 5. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Als erstes sprich mit der Empfängerbank.
    Da das wahrscheinlich nix bringen wird bleibt dir nur der Gang zum alten Vermieter.
    Wenn der nicht einsichtig ist, droh ihm zumindest mit dem Anwalt und das absolut klar ist, dass er nicht gewinnen kann ist eh klar.
     
  4. 5. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Bei der Bank wirst du nichts erreichen.
    Die können das nur zurück rufen wenn es bei der Empfänger Bank noch nicht eingegangen ist.
    Wenn du also Montag zur Bank gehen würdest wär das sicher schon gelaufen.
    Das einzigste was dir bleibt ist den Vermieter höflich darum zu bitten die miete wieder zurück zuüberweisen - sollte er das nicht tun mit rechtlichem beistand etwas druck in die sache bringen.
     
  5. 5. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Meines Wissens nach kann man bei einem Dauerauftrag eine Rückbuchung durch die eigene Bank veranlassen innerhalb von 7 Tagen. Achtung das gilt nur bei Daueraufträgen und nicht bei Überweisungen!
    Ich würde mal bei deiner Bank nachfragen!
     
  6. 6. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Das ist schlicht falsch.

    Wenn das Geld beim Empfänger verbucht ist, braucht die Bank des Empfängers das Einverständnis dessen um das Geld zurückzuüberweisen. Mittlerweile ist es fast nur noch möglich einen Dauerauftrag am Tag der eigentlichen Ausführung zurückzubuchen. Das hängt aber immer davon ab wie schnell die Banken die Transaktionen ausführen.

    In 7 Tagen ist jeder Geldbetrag beim Empfänger verbucht. Lastschriften lassen sich innerhalb von 8 wochen zurückbuchen.
     
  7. 6. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?


    Sorry, aber muss dich kurz verbessern.

    Lastschriften lassen sich innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Bei den meisten Banken wird es so praktiziert das sie spätestens nach 6 Wochen die Lastschrift wegen Wiederspruchs zurückgeben nachdem sie abgebucht wurde. Man hatte ja schließlich lang genug Zeit.
     
  8. 6. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Das ist auch nicht richtig.

    Die neuen Geschäftsbedingungen der Banken (basierend auf neuem EU-Recht) gelten seit Ende 2009 in denen klar definiert ist das Lastschriften 8 Wochen lang zurückgebucht werden können.
     
  9. 7. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Das gilt für das neue EU-Lastschriftverfahren.
    Normale Lastschrift immernoch 6 Wochen - musste mal ganz genau in den AGBs schauen.
     
  10. 7. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Hast Recht mein Fehler, falsche Info meiner Bank. Nix für ungut.
     
  11. 7. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    den dauerauftrag kannste natürlich nicht zurückbuchen lassen. Das einzige was du da machen kannst is mit deinem vermieter reden, wenn der uneinsichtig ist hilft nur der anwalt o.ä.
    Mit den banken kannste da auf jeden fall nicht arbeiten, weil die das nichts angeht was du überweist und was nicht und sie keine möglichkeit haben überweisungen zurückzubuchen.


    Was das ganze mit den lastschriften angeht gibts 2 verfahren. Beim Abbuchungsauftrag hinterlegt der Zahlungspflichtige bei seinem Kreditinstitut eine Einverständniserklärung, die den Zahlungsempfänger dazu ermächtigt von seinem Konto abzubuchen. Diese Buchungen sind ebenso wie Überweisungen und Daueraufträge nicht stornierbar. Hier gelten dieselben regeln wie bei deinem problem, du musst dich mit dem Zahlungsempfänger in verbindung setzen und das klären.
    Beim Einzugsermächtigungsverfahren hat der Zahlungsempfänger sich vom Zahlungspflichtigen eine Erlaubnis einzuholen, mit der er beim Zahlungsempfänger abbuchen darf. Die Bank hat damit soweit nichts mit dem Vertrag zwischen den beiden Parteien zu tun. Diese Abbuchungen kann der Zahlungspflichtige allerdings 6 Wochen und laut SEPA (also Auslandsverkehr) 8 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zurückbuchen.

    Der 2. Teil hatte zwar nicht unbedingt mit deinem thema zu tun, aber da es hier vorher unstimmigkeiten gab wollt ich mal licht reinbringen.
     
  12. 7. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    Die Unstimmigkeiten hatten sich bereits geklärt. ;-) Trotzdem noch mal danke.
     
  13. 14. März 2010
    AW: Dauerauftrag rückbuchung?

    DA würde ich aber erstmal zum Amtsgericht zu einer Beratung gehen, bevor Du so einen Rechtsverdreher einschaltest. Denn wo soll da der Verstoß liegen, Du hast es ihm ja überwiesen, er hat ncihts geklaut oder unterschlagen.
     
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