Deutsche Staatsbürgerschaft für Verbeamtung Voraussetzung?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von permhead, 20. Januar 2009 .

Schlagworte:
  1. 20. Januar 2009
    nabend,

    ich wollte wissen, ob man um verbeamtet werden zu können, unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben MUSS oder ob dies auch mit einer anderen Staatsbürgerschaft der EU (zb. Französische, Niederländische oder Italienische) funktioniert...
    ich bin mir da leider nicht ganz sicher

    und was meint ihr, wie sieht es momentan so aus als Lehrer verbeamtet zu werden??
     
  2. 20. Januar 2009
    AW: Deutsche Staatsbürgerschaft für Verbeamtung Voraussetzung?

    (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
    1.Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die
    Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften
    besitzt,
    2.die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische
    Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
    3.a)die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften -
    übliche Vorbildung besitzt oder
    b)die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder
    außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.
    (2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116
    des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 48 Abs. 4 EWGVertrag).
    (3) Der Bundesminister des Innern kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2
    zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis
    besteht.

    §7 BBG absatz 1
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbg/gesamt.pdf

    weiß ja nicht wo du her kommst. rotmarkiertes interessant
    zu (3): ich weiß nicht genau in wieweit davon gebrauch gemacht wird. es kann sein das tatssächlich diese ausnahmeregelung genutzt wird um mangelfachlehrer wie physiker chemiker oder musiker zu verbeamten und zu halten.

    das bringt mich dann auch zu deiner 2. frage: erstmal hast du normalerweise sowiso deine probezeit von 5 jahren.
    ich denke mal ob du in absehbarer zeit verbeamtet wirst als lehrer hängt von deinen fächern ab. ich weiß das manche leute zb deutsch und geschichtslehrer ungern verbeamtet werden und man da sehr lange wartet. bei anderen fächern wie eben physik oder so ist das anders, die leute wollen sie natürlich halten.
    ich als angehender musiklehrer hoffe zb auch das ich verbeamtet werde aber bis es bei mir soweit ist gehen noch so viele jahre ins land, wer weiß ob es das beamtentum dann noch gibt




    edit: ok ich seh grad: sieht nach italien aus das müsste klappen. aber ich würd sicheitshalber mal beim bildungsministerium des bundeslandes nachfragen, wo du hin willlst. denn grad bei lehrern sind die regelungen irgendwie von land zu land unterschiedlich
     
  3. 20. Januar 2009
    AW: Deutsche Staatsbürgerschaft für Verbeamtung Voraussetzung?

    Würd' mich dem anschließen.
    Auch zur indirekten Frage: Wer weiß, ob es bis dahin das Verbeamten noch gibt


    Ich hoffe für uns beide als angehende Lehrer, dass es noch ein paar Jährchen dauert, bis die Überlegung aufkommt, es komplett abzuschaffen.

    (Bevor die Frage aufkommt: Ich studiere auf Mathematik/Informatik LA GY/GE)
     
  4. 20. Januar 2009
    AW: Deutsche Staatsbürgerschaft für Verbeamtung Voraussetzung?

    wäre schön. hat doch so seine vorteile das beamtentum.
    und beamten sind auch viel billiger für vadda staat. aber leider denkt die breite öffentlichkeit ja, dass beamte faul sind und nur unnötig geld in den ***** geblasen bekommen.
    naja aber das gehört eher in nen anderen thread.
    trotzdem: hoffenltich bleibt es so
     
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