DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Spo0n22, 25. Juni 2012 .

  1. 25. Juni 2012
    Hey Leute,

    ich, bzw meine Verwandten haben folgendes Problem.

    Meine Verwandten haben sich etwas Online bestellt, es wurden jedoch falsche Teile geliefert.
    Anschließend wurde um Umtausch gebetten, der Händler hat darauf die richtige Ware zugeschickt.

    Im Gegenzug sollte die falsche Ware wieder an den Händler unfrei zurück geschick werden, wie mit dem Händler abgemacht.

    Nun ist das Problem, dass entweder der Händler noch meine Verwandten das Paket annehmen möchten. Da meine Verwandten nicht bereit sind die Portokosten zu bezahlen,
    liegt das Paket in der Postfiliale.

    Ich frage mich wie sich meine Verwandten am besten verhalten sollen, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Biefkasten lag noch ein Schreiben bei, dass die Ware bei nicht Abholung entweder versteigert oder vernichtet wird, was relativ egal ist, da die neue Ware kostenfrei zugestellt wurde.

    Danke für eure Hilfe.

    MFG
     
  2. 25. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    Hi,

    ich würde versuchen mit dem Händler Kontakt aufzunehmen um die Sache zu klären. Ihm mal konkret die Frage stellen warum er die Annahme verweigert und ob er die falschen Teile nicht zurück haben möchte? Hat denn bei den falschen Teilen kein Rücksendeschein beigelegen?

    lg Hiddie
     
  3. 26. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    Habt ihr das vielleicht an eine Falsche Adresse vom Händler geschickt? Manche Händler haben eine extra "Rücksende Adresse", da die Sekretärin das Paket nicht annehmen kann.
     
  4. 26. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    ich geh mal davon aus, dass der verkäufer die annahme absichtlich verweigert, um die kosten der rücksendung nicht zu tragen.

    ich begebe mich jetzt mal auf gefährliches schmalspurwissen des rechtswesens und würde mich hier auf § 434 bgb berufen (rechte des käufers bei mängeln). es liegt ein sachmangel vor (falsch gelieferte ware), was bedeutet, dass du nach § 437 bgb nacherfüllung verlangen kannst (also rücksendung der falschen ware und erhalt der geforderten). in § 439 abs. 2 bgb ist geregelt, dass der verkäufer diesbezüglich alle aufwendungen zu tragen hat (sofern nicht unverhältnismäßige kosten anfallen, wovon man bei porto aber nicht sprechen kann).

    bevor ich aber mit paragraphen um mich schmeiße würde ich einfach mal freundlich beim händler anrufen und mich informieren, was denn da schief gelaufen ist
     
  5. 26. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    Denke ich auch. Bei dem Spiel nicht mitmachen! Lieber eine Lösung finden und Kontakt aufnehmen. Im Zweifelsfall eben die Kosten tragen. Es gibt eine Regelung dass der Verkäufer die Portokosten bei der Rücknahme nicht tragen muss, wenn irgendwo in den AGB diesbezüglich ein bestimmter Warenwert festgelegt ist oder so ähnlich. Ich erinnere mich leider nicht mehr genau.
    Hatte mal einen sehr ähnlichen Fall bei dem das hin und her ging. Bin am Ende auf 160EUR Versandkosten sitzen geblieben.
     
  6. 26. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    das stimmt (lt. bgb 40 euro). nur geht es dabei um das widerrufsrecht und nicht um einen sachmangel (falsch gesendete ware).

    hat er das richtige gesendet, was du online bestellt hast, und du willst es innerhalb der 14 tage doch nicht, so kann er dir bei einem warenwert unter 40 euro die portokosten auferlegen.

    dies trifft hier aber nicht zu, weil der verkäufer die falsche ware verschickt hat, demnach hat er für die aufwendungen aufzukommen.
     
  7. 26. Juni 2012
    AW: DHL Absender + Empfänger verweigern die Annahme

    Ist nach meinem Wissen nach aktueller EuGH-Rechtsprechung (NRW Verbraucherzentralge - GmBH Heine meine ich) auch nicht mehr aktuell.
    Zum Thread

    Der Verkäufer hat bei Nachbesserung die Kosten zu tragen, die durch Ausbesserung oder Austausch der Sache entstehen.


    Das ist alles was ich so aus dem Stehgreif zu diesem schmalen Sachverhalt sagen kann
     
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