Dinglicher Arrrest?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Favourstyle, 7. November 2012 .

  1. 7. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012
    Hallo, damals wurden bei einer Hausdurchsung bei mir 2100EUR gefunden was mein Vater gehörte nun wurde es beschlagnahmt ,weil es angeblich Sozialhilfenbetrug sein sollte.
    Ich verstehe jetzt leider nicht den Satz ob jetzt mein Vater in den Knast muss oder anders gemeint ist. Bei Wikipedia hab ich es auch nicht richtig verstanden. Ich zitiere

    "In dem zu jenem Ermittlungsverfahren geführten Vermögenermittlungsvorgang Az. * ist durch Beschluss des Amtgerichts * vom 23. Februar 2012 der dingliche Arrest in Höhe von 2100EUR angeordnet worden in dessen Vollstreckung das beschlagnahmte Bargeld am 9. Mai 2012 gepfändet wurde. Gegen den dinglichen Arrest und die auf seiner Grundlange erfolgte Pfändung hat der Drittbetroffene bereits mit Schriftsatz des falschen Az. jedock mit dem richtigen Datumsangaben) "Rechtsmittel" eingelegt. Die Beschwerde ist der Beschwerdekammer des Landgerichts bislang trotz einer entsprechenden Verfügung der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Die im vorliegenden Beschwerdeverfahren lediglich informationshalber beigezogene Akte nebst Vermögensermittlungsvorgang soll dennoch zunächst ohne eine weitere Bearbeitung durch die Beschwerdekammer an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden, da sie doch noch benötigt wird."


    Ich danke im Voraus

    gruß

    favourstyle
     
  2. 7. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    Ne, dinglicher Arrest bezieht sich auf das entsprechende "Ding" - dem Geld. Es stehen also nur die 2100 Euro unter arrest.

    // Beim zweiten mal lesen bin ich mir doch nicht mehr so sicher Ich geb ab.

    /// "Der dingliche Arrest geht dem persönlichen Arrest stets voraus."
     
  3. 7. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    ok, also es wurden 2000 euro gefunden, welche du mal kurz deinem vater untergeschoben hast.soweit richtig? es wäre auch von vorteil, wenn du uns die umstände des ganzen mitteilen könntest, denn nur mit der tatsache + des fundes bekommt man ein bild. das wäre sehr nett.danke
    hier fängt die doch schon an
     
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  4. 7. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    2100EUR bei der durchsuhung sicherheitshalber beschlagnahmt.
    Richterlicher beschluss --> dinglicher arrest. 2100EUR bleiben beim staat und ihr bekommt sie nich mehr
     
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  5. 7. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    Es wurden 2100EUR gefunden mein Vater hat erst gesagt das ist von unsere Pizzeria die wir damals verkauft haben dann hat mein Vater gesagt das es von seinem Schwager wäre das er es uns geliehen habe, dann meinten die das wir gelogen haben und haben das Geld gepfändet, und jetzt versuchen wir das Geld wieder zu bekommen durch einen Anwalt und dann haben wir so einen Brief bekommen.
     
  6. 8. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    Ich weiß ja nicht, ob es so klug ist das AZ in einem Forum öffentlich zu posten...damit können einige Leute bestimmt irgendwas anfangen...zensier das mal lieber.
     
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  7. 8. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?


    Wenn ihr euch einen Anwalt genommen habt dann sollte dieser doch eine Kopie des Briefes bekommen haben. Ansonsten geht doch mitsamt dem Brief einfach mal zu dem Anwalt hin, der kennt die Sachlage und kann das auch entziffern.
    Nichts desto trotz ist Behörden anlügen nie klug. Besonders glaubwürdig kommt ihr auch nicht rüber (rein Rechtlich gesehen, das ist nicht meine persönliche Meinung). Ich denke nicht, dass ihr große Chancen habt das Geld wieder zu kriegen.

    msg BelaFarinRod
     
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  8. 8. November 2012
    AW: Dinglicher Arrrest?

    Genau -> also er muss nicht in die JVA oder sonst was gehen.
    Aus dem Schreiben, soweit erkennbar, geht lediglich hervor, dass Sie zunächst das Geld einbehalten werden, bis ein klares Urteil gesprochen wurde.
    Kannst dir wie eine Art Pfand vorstellen, welches die Staatsanwaltschaft einbehält, da Sie davon ausgehen, dass ihr das Geld zurückzahlen müsst und ggf. verschwindet oder angibt, dass dies nicht euer Geld ist und ihr insolvent seid u.s.w.
     
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