Ebay formulierungsfrage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von benni2314, 20. Februar 2013 .

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  1. 20. Februar 2013
    Nabend,
    habe grade etwas bei ebay ersteigert und bin mir nicht sicher was genau ich nun ersteigert habe.
    Der Name der Auktion und auch die Artikelbeschreibung lauten:

    "Nintendo 3DS,
    Ladestation & Handbuch"

    Sieht ja nach einer aufzählung auf, was mir ja alles 3 einbringt.
    Aber würde gerne wissen ob das sicher ist oder ob ich nur die Ladestation & das Handbuch bekomme(Gab 1 Foto aber nur mit Ladestation & Handbuch).
    War nicht teuer weswegen ich noch mehr glaube das ich keinen Nintendo 3ds ersteigert habe.
    Danke schonmal für Antworten, hoffe habe alles verständlich genug ausgedrückt.
     
  2. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Frag doch einfach den Verkäufer
     
  3. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Ernsthaft... ?
    Frag den Kerl wo du das ersteigert hast, woher sollen wir das denn wissen.
     
  4. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Ist auf jedenfall eine Aufzählung die alle 3 Sachen beinhaltet, ob der Verkäufer es jedoch genauso sieht ist eine andere Frage die auch nur ER dir beantworten kann.
     
  5. 20. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Mir geht es darum ob so eine Formulierung bindend ist oder nicht.
    Sprich kann er mir alles erzählen oder kann ich mich dadrauf berufen das die artikelbeschreibung aussagt (...).
    Das ich den Verkäufer fragen kann ist mir bewußt wird aber erst später gemacht, wenn ich weiß obs bindend ist.


    Danke für die sehr hilfreichen Kommentare. Not
     
  6. 20. Februar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Gab's keine erläuternde Artikelbeschreibung oder bist du dafür auch zu blöd? Für ersteren Fall (unter der Bedingung, dass du tatsächlich nur Zubehör geschickt bekommst) kannst du dich getrost an ebay / Paypal wenden, das Geld kriegst du wieder.

    EDIT:
    Chapeau, hab ich's doch tatsächlich überlesen! Wie gesagt: Das Geld bekommst du wieder, wenn er tatsächlich nur das Zubehör versendet.

    EDIT2:
    Hast recht, die Beleidigung ist mehr als unangebracht. Tut mir Leid
     
  7. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Ich denke du bist zu "blöd" zu lesen was ich schreibe.
    Die Artikelbeschreibung steht oben, warum sollte es noch mehr geben. Und da es nicht teuer war, würde ich auch nur die Ladestation nehmen, aber darum gehts mir nicht. Ich will nur wissen wodran ich rechtlich bin. Aber das kannst du "Schlauer" mir anscheinend auch nicht sagen also danke für nichts.
    Bitte schreibt doch nur wenn ihr auch was sinnvolles zu schreiben habt.
     
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  8. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Das Bild ist Teil der Artikelbeschreibung! Das Komma könnte ein (gewollter) Fehler sein.
     
  9. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Nach dem Wortlaut, könnte man von einer Aufzählung ausgehen, wodurch alle 3 Sachen Vertragsbestandteil sein sollen.

    Leider geht die Ebay Rechtsprechung jedoch in die Richtung, dass sowohl das Bild als auch der Preis in die Auslegung des Angebots einbezogen werden.

    Daher würd ich an deiner Stelle mich einfach an Ebay wenden und mein Geld zurückverlangen bzw. nicht bezahlen.
    Für diese Sache lohnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung nicht, außer du hast zu viel Zeit und eine gute RSV
     
  10. 20. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Wie wär's, wenn du einfach mal den Link zur Auktion posten würdest?
     
  11. 22. Februar 2013
    AW: Ebay formulierungsfrage

    Ich werds einfach kaufn, fürn 1€ kann man nichts falsch machen Aber danke für die Infos und nicht danke für die vielen sinnlosen Kommentare.
     
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