Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von SibNoPain, 28. Oktober 2009 .

  1. 28. Oktober 2009
    Guten Abend,
    habe bei Ebay einen Modellbausatz verkauft und der Käufer hat diesen heute bekommen.
    Nun schreib er mich an, dass der Bausatz nicht vollstädnig ist und Teile fehlen würden.
    Außerdem sei ein Teil beschädigt.

    Ich hab den Karton damals nur zu Kontrollzwecken geöffnet um den Inhalt zu sehen.

    Meiner Meinung nach sind alle Teile vollstädnig enthalten und kaputt ist auch nichts.


    Nun meine Frage: Muss ich die Ware zurücknehmen, weil der Käufer nicht zufrieden damit ist und es nicht als vollständig und kaputt empfindet?
    Er meint so sei dieser Bausatz gar nichts mehr wert. Er will die Kosten zurück.

    Bin normaler Privtaverkäufer. In der Leiste bei Rücknahmen steht "Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf". Zählt diese auch weiterhin bei der angeblichen Mängelbeschreibung des Käufers?

    Danke schonmal.

    MFG SibNoPain
     
  2. 28. Oktober 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    denke nicht, is wahrscheinlich ne kleinigkeit, wieviel hat er denn gekostet??
     
  3. 28. Oktober 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    da du privat verkäufer bist musst du meines wissensnach auch keinen wiederuf gewährleisten
     
  4. 28. Oktober 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    Wenn das versendete Produkt nicht vollständig ist schon! Es sei denn es war so in der Artikelbeschreibung angegeben.

    Zu defekten teilen kann man sagen das die Post mit Paketen nicht unbedingt sorgfälltig umgeht. Wenn du glück hast könntest du da ansprüche anmelden.
     
  5. 28. Oktober 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    dann ist dein wissen falsch...

    falls die ware beim gefahrenübergang (in deinem fall die übergabe an den versender) nicht der beschreibung entspricht, dann nützt der ausschluss des widerrufes natürlich nichts...

    daher:

    wenn du sicher bist, dass die ware vollständig war und du dies auch beweisen kannst, dann musst du die ware nicht zurücknehmen.

    wenn du das nicht beweisen kannst, empfehle ich die sache zurückzunehmen. (rücksendekosten musst du bezahlen)
     
  6. 28. Oktober 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    danke euch.
    habt alle ne bw bekommen.

    werde mich nochmal mit dem käufer in verbindung setzen.


    mfg

    somit close
     
  7. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    ich mach mir nochmal auf.

    und zwar hat der käufer mir jetzt das packet zurückgesendet, allerdings war ich nicht da und es war dieser orangene zettel drin.
    darauf ist das nachentgelt von 12 euro notiert.

    meine frage jetzt: muss ich jetzt auch noch die portogebühren (12€, das doppelte vom ursprünglichen porto) bezahlen, weil der käufer mit der ware nicht zufrieden war?
    das seh ich iwie nicht ganz ein. hab die ware schon ohne viel hin und her zurückgenommen,.

    was denkt ihr da drüber?

    mfg
     
  8. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    mhh also so weit ich weiß müsstest du nicht die Porto kosten übernehmen!
    Der Käufer muss die Porto kosten tragen wenn er das Paket wieder zurückschicken will!

    Bzw. würde ich erstmal in das Paket reingucken und schauen ob alles so ist wie du es abgeschickt hast oder ob er dich vllt. verarscht hat! oder sowas!
     
  9. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    also: du musst das porto übernehmen... fertig. hast du den verkäufer geschrieben, dass er das paket frei verschicken soll?

    tjoa... ich weiß jetzt nicht was passiert, wenn du das paket nicht annimmst... zurück geht es auf jeden fall, aber muss der käufer dann das porto zahlen?!
     
  10. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    ja das weiß ich eben auch nicht

    aber er war ja mit dem ganzen unzufrieden, ich hab ihm angeboten es zurückzunehmen kein ding.
    aber das ich jetzt die kack porto gebühren noch zahlen soll, die bei 12€ auf einmal sind, seh ich iwie nicht ein.
     
  11. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    Wenn Deine Angaben wirklich falsch waren, das heißt, das Paket war unvollständig, dann solltest du natürlich die Portokosten auch zurückerstatten.

    Schließlich kann man vom Käufer nicht verlangen, dass er aufgrund deiner falschen Beschreibung (Ware unvollständig) am Ende mit leeren Händen dasteht und auch noch Porto bezahlt habt.

    Wie gesagt, das gilt nur für den Fall, dass wirklich was gefehlt hat.
     
  12. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    aber ich bin der meinung dass ich da nix rausgenommen habe.
    ich habs natürlich nicht vorsätzlich reingetan obwohl weiß dass was gefehlt hätte.

    dann würd ich es ja verstehen dass der käufer sich verarscht vorkommt wenn sachen fehlen und er noch zahlen muss.

    aber ich bin ihm ja gleich entgegengekommen, ohn zu murren, dass ich es zurücknehme. ich hätt da ja schon sagen können ne, privatverkauf.
     
  13. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    wer hat eigentlich den mist mit privatkauf verzapft? sachmängelhaftung gilt für jeden, auch für privatkauf
     
  14. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    korrekt, also da musst du wohl leider bluten...
    ist natürlich total und ich verstehe dich ja auch das du dich da ärgerst, aber wenn du mal überlegst wie du selber in der situation reagieren würdest...
    also wenn ich was bestelle und das kommt unvollständig/kaputt an, egal ob durch post oder verkäufer will ich ja auch mein geld wieder haben, außerdem habe ich das recht dazu da es nicht angegeben war und ich denke von dir auch als vollständig bezeichnet wurde...

    wenn er sich quer stellt und das porto nicht bezahlen will hast du leider pech gehabt!
    wirklich ärgerliche situation...

    gruß
     
  15. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    Wenn sie explizit ausgeschlossen wird, dann nicht!

    Wie schon gesagt wurde, wenn deine Ware bei Absendung nicht der Artikelbeschreibung entsprochen hat, dann bist du zur Rücknahme verpflichtet.

    Wenn während des Transportes was beschädigt wurde, könntest du theoretisch bei DHL Ansprüche anmelden.

    Wenn du dir sicher bist, dass die Ware der Artikelbeschreibung entsprochen hat, bist du nicht zur Rücknahme verpflichtet. Hast du aber nicht ausdrücklich die "Gewährleistung" (das Wort muss so vorkommen) ausgeschlossen, müsstest du für Sachmängel haften.
     
  16. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    nein, nicht in jedem fall kann man die rückgabe ausschließen... (hast du ja auch richtig erkannt)

    daher @TS: kannst du den vollständigen artikeltext hier posten?
     
  17. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    auch wenn du die Portokosten übernehmen solltest, musst du doch nicht das doppelte zahlen, wie du ursprünglich bezahlt hast!
     
  18. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    Code:
    Bausatz:
    
    Maßstab: 1:96
    Länge: 91,8cm
    Höhe: 86,0 cm
    Skill: 5
    
    
    Bausatz ist NEU und in OVP.
    Karton wurde nur zu Kontrollzwecken geöffnet.
    
    
    Es wurden keine Teile benutzt oder schon etwas zusammengeklebt. Alles noch in Orginalzustand.
    
    Karton ist an den Seiten etwas eingerissen, beeinträchtigt den Inhalt jedoch in keinster Weise.
    
    naja er meinte halt es wär was zusammengeklebt gewesen und es würden teile fehlen.
    so sei der bausatz eig nix wert, waren seine worte.

    --

    doch habe porto iwas über 6 euro gezahlt.
    da der käufer mir das packet aber geschickt hatte per nachname ist es bei 12 euro. wird so teuer, das ist ja der scheiß.
     
  19. 3. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    hi,

    ich persönlich würde dem typen ne mail schreiben, dass er dir entweder noch paar EUR überweist (6EUR zB) weil er einfach ohne abzusprechen die deutlich teurere Versandart genutzt hat (nachnahme) oder du ihm dann das paket wieder zurück gehen lässt.
    Wenn du dir sicher bist, dass nichts an dem Baukasten war und du ihn wirklich nie geöffnet hast ausser um einmal reinzugucken..wie soll da was weggekommen sein.
    Mal drann gedacht, dass auch der Käufer nen Betrüger sein könnte? Er brauch ein Teil vom Baukasten, behauptet es wäre nicht drinn gewesen usw.

    ich will ja niemanden was unterstellen aber meiner Meinung nach unterstellt er dir ja was...also kann man da gerne genauso kritisch dem andren gegenüber sein
    du bist sicher nicht verpflichtet die teuerste versandart zu bezahlen.
    Übrigens nichtmal Shops nehmen unfreie oder gar nachnahme Pakete an, wieso auch? Weder Ware kann ordentlich überprüft werden, noch sonstiges. Ausserdem hast du ja das Recht dir die Versandart auszuwählen....

    es sei gesagt, dass dies nur meine Meinung is, Fachmann bin ich nicht ^^
     
  20. 5. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    it, du kannst die sachmängelhaftung nicht ausschliesen, wäre ja noch schöner... Werde ich in Zukunft auch so machen, fehlerhafte ware verkaufen und mich auf "privatkunde" berufen
    du kannst das sonderkündigungsrecht bei fernabsatzverträgen zB ausschließen.
    Entweder ist deine Uni oder du gibst unqualifizierte Laienkommentare ab
     
  21. 5. November 2009
    AW: Ebay. Muss ich die Ware zurücknehmen oder nicht?

    Hi,
    Wie ist der Status?

    Ich würde das Paket nicht annehmen !
    Dann geht das an den Versender zurück und dann schickst du ihm ne Mail er soll gefälligst das Porto richtig berechnen, du nimmst das nicht an.

    Was war das Paket selbst denn jetzt Wert? Also der Bausatz?

    Fängt schonmal gut an wenn DU Porto zahlen sollst für ein Paket das DU bekommst.
    Finger weg - SEIN Problem, nicht annehmen, geht an ihn zurück und dann soll er ordentlich bezahlen fürs Porto und nicht du !

    12 Euro ist ausserdem sehr viel Porto !
     
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