Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von basskeks, 4. Oktober 2010 .

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  1. 4. Oktober 2010
    Hey,

    und zwar gibt es derweil ein großes Problem meine Mutter besitzt eine Eigentumswohnung und wollte dort nun einziehen. Jedoch gibt es ein großes Problem einen eigenwilligen Hausmeister, der einfach das Haustürschloss ausgetauscht hat und nun nicht erreichbar ist? Was nun Polizei einschalten oder erstmal abwarten 1-2 Tage? Bitte um Hilfe, am Besten von jemandem der Ahnung von dem Eigentumsrecht oder änlichem hat.

    Vielen Dank
     
  2. 4. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    ich würd sagen einfach mal den Mächtigen hausmeister kontaktieren und wenn der nix macht dann halt rechtliche wege einleiten
     
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  3. 5. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    aber es geht hier um den hasutürschlüssel und nciht um den wohnungschlüssel, oder sind die dasselbe?

    Unsere Haustür bruacht auch gerade ein neues schloss, zZ ist nur so ein allgemeines drin, dass sogar der Briefkastenschlüssel und riesenholztür aufkiregt.

    wenns nicht die gleichen schlüssel sind, nachbarn fragen...

    wenns die gleichen sind, polizei und schlüsseldienst einschalten, weil ihr wollt ja in eure wohnung. kommt der hausmeister wieder, geht das auf seine rechnung! solange es ihr eigentum ist, darf er keine unerlaubte kopie des schlüssels besitzen!
     
  4. 5. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    ich würde bei der vermietung nachfragen und sie für evtl. entstehende kosten (verzug beim umzug, wohnung aber schon gekündigt etc.) zur rechenschaft ziehen...

    kann mir auch gut vorstellen das der hausmeister nur auf wunsch der vermietung das gemacht hat weil er denkt sich ja kaum das er einfach mal das schloss auswechselt weil er sonst nix zu tun hat.
     
  5. 5. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    icq-light meint sicherlich die Verwaltung.

    Da würde ich auch mal nachfragen.
    Ansonsten wirkt die Sache einwenig merkwürdig.
    Ein Schloß lässt sich nicht einfach austauschen.
    Es muss Zugang zur Wohnung bestanden haben.
    Da ist die o.g. Hausverwaltung bzw. der Eigentümer (in dem Fall also Deine Mutter) wohl der beste Ansprechpartner.


    War die Wohnung bisher vermietet?
    Wenn ja: Wurden die Mieter per Räumungsklage hinaus buksiert?
    Wenn ja: Ist es ein normaler Vorgang die Schlößer zu tauschen.
    Wobei dann der Eigentümer 100%ig darüber bescheid weiss, da er den Vorgang steuert.


    Oder ist die Wohung ein Erstbezug?


    Kann mir nicht vorstellen, dass der Hausmeister aus Spaß oder um jemanden zu ärgern
    das Schloß wechselt.

    Da wird es schon einen anderen Grund geben.
     
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  6. 5. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    Gut vielen Dank dir auch =)

    Polizei wird spätestens morgen früh eingeschaltet hat einer Ahnung vom Grundgesetz und kann mir einen Auszug kopieren oder änliches?

    Damit ich mich dort orientieren kann und auch bescheid weiß bei eventuellen Fragen?
    Desweiteren wollte ich fragen, wie es dann weiter geht die Polizei wird ja sicherlich noch weitere Ermittlungen gegen ihn dann Fortsetzen oder? Wird somit ihm auch hoffentlich die Stelle des Hausmeisters gestrichen, bin ja froh, dass er dort nicht wohnhaft ist.

    Vielen Dank an eventuelle Rechtsexperten!
     
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  7. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    ich glaube nicht, dass der hasumeister das schloss ausgewechselt hat, das wird die hasuverwaltung bzw der besitzer gewesen sein. der hausmeister darf das garnicht von sich aus, er ist ja nur angestellter, evtl sogar von ner externen firma.
    also nicht auf dem bösen hausmeister rumreiten, sondern die hausverwaltung fragen
     
  8. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    Ich wüsste nicht wofür die Polizei benötigt wird.

    Einfach das Schloss auswechseln und beim Schuldigen wieder einholen.
     
  9. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    wenn es n mehrfamilienhaus ist und das schloss an der haustür ausgewechselt wurde kann man nicht einfach das schloss auswechseln lassen^^
     
  10. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    ich hab es jetzt so verstanden, dass es nur die tür zur wohnung ist. da sollte sich der TS mal deutlicher ausdrücken.

    wenn es so wäre wie du es schilderst, kann auch die polizei nichts machen. da muss man schon ein gerichtliches verfahren einleiten.
     
  11. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    er redet von einer eigentumswohnung und einem haustürschloss, nicht von einem wohnungstürschloss... deswegen kam ich auf meiner annahme... kann auch falsch liegen...

    aber egal in welchem fall kann der hausbesitzer-/verwalter meiner meinung nach nich ohne info der wohnungsbesitzer die schlösser austauschen...
     
  12. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    DASS ist unbestritten
     
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  13. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    aber das mit SS

    weil ich mir atm keine spam-VW leisten kann schreib ich noch, dass man evtl noch die nachbarn fragen sollte, ob ihre schlüssel noch passen... vielleicht hat die mutter ja nur den falschen schlüssel probiert^^
     
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  14. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    Und was ist,wenn z.B. ein Schlüssel im Schloss abgebrochen ist und sich nur noch aufbohren lässt ,weil er drinsteckt ? oder wenn kleine Kiddies kommen und Sekundenkleber ins Schloss gemacht haben redface: ) und er deswegen schnell das Schloss tauschen musste,damit die Leut ins Haus wieder reinkommen können ?
     
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  15. 6. Oktober 2010
    AW: Eigentumswohnung und eigenwilliger Hausmeister

    dann muss er das trotzdem in absprache mit den bestitzer/der verwaltung machen... und die muss die eigentumswohnungsbesitzer informieren...
     
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