Ein paar fragen zum JArbSchG (jugendarbeitsschutzgesetz)

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von ^Phil, 9. März 2007 .

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  1. 9. März 2007
    Hallihallöle!

    Und zwar .. ich habe vorm ir mien Taschengeld zu verbessern deswegen habe ich mir das Jugendarbeitsschutzgesetz mal genauer betrachtet und habe einige fragen ... ich hab gelesen das man ein jugendlicher ist wenn man das 15 Lebensjahr erreicht hat (Ich selbst bin 15) und Kind wenn man das 15 Lebensjahr noch nicht erreicht hat .. nun kopier ich euch mal ein paar abschnitte:


    (1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.

    (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

    --->(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

    Heisst das jetzt ich gelte als Kind??? :/








    --> (1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.

    --->(2) 1Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern

    1.
    zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
    2.
    im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht,
    3.
    in Erfüllung einer richterlichen Weisung.

    2Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung.

    (3) 1Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. 2Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,

    1.
    die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
    2.
    ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
    3.
    ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,

    [...] beinträchtigt.


    Heisst das das ich ich kann doch arbeiten?






    mfg Phil
     
  2. 9. März 2007
    AW: Ein paar fragen zum JArbSchG (jugendarbeitsschutzgesetz)

    Also du kannst, denk ich mal, jetzt keinen richtigen Job machen, aber ein Nebenjob ist auf jeden Fall drin. Überleg doch mal wie viele "Kinder" Zeitungen austragen oder so. Kann ich dir übrigens auch empfehlen, bringt viel Geld Und du musst nicht mal versteuern, zumindest im ersten Jahr.

    Aber irgendwie ist die Abmachung komisch: "Schulpflichtige unter 18 zählen immer als Kind." Ich denk mal so ist es, du bist ein Kind

    MFG ToXiT
     
  3. 10. März 2007
    AW: Ein paar fragen zum JArbSchG (jugendarbeitsschutzgesetz)

    okay weil ich will nen nebenjob im discounter machn um geld für führerschein zu kriegen ^^
     
  4. 10. März 2007
    AW: Ein paar fragen zum JArbSchG (jugendarbeitsschutzgesetz)

    Ja des geht schon aber halt nicht richtig angestellt bei Siemens oder oder so

    Mfg
     
  5. 10. März 2007
    AW: Ein paar fragen zum JArbSchG (jugendarbeitsschutzgesetz)

    coOl danke ihr habt beide ne bewertung! ich mache dicht hier
     
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