#1 28. September 2007 Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung der ARD Mediathek genehmigt, die erstmals als Showcase auf der IFA zu bewundern war. Die Mediathek soll künftig die audiovisuellen Internet-Inhalte der ARD-Mitglieder auf der ARD-Hauptseite ARD.de bündeln. Der Beschluss des Rundfunkrates war einstimmig. Der Rundfunkratsvorsitzende Hans Lambert sieht in dem Projekt "ARD Mediathek" einen wichtigen Schritt in die digitale Medienzukunft. "Die neue Technik ermöglicht es, die vorhandenen Programmschätze des Rundfunks besser zu nutzen. Es ist ein Angebot für Alle im klassischen Sinn des Rundfunks", erklärte Lambert. Zudem hat sich der Rundfunkrat dafür ausgesprochen, auch bei Genehmigung künftiger Angebote das "bewährte Prinzip der Federführung in der ARD" anzuwenden. Mit diesem Beschluss des SWR-Gremiums solle sicher gestellt werden, dass die Handlungsfähigkeit der ARD nicht durch aufwändige, parallele Genehmigungsverfahren in möglicherweise allen neun Landesrundfunkanstalten gefährdet wird. Laut Lambert dürfe "kein bürokratisches Monstrum" entstehen. Das in Landau erstmals und freiwillig praktizierte Genehmigungsverfahren für Digitalangebote hat nach Lamberts Ansicht seinen Testlauf bestanden. SWR-Intendant Peter Boudgoust sieht durch den "Landauer Beschluss" gewährleistet, dass die Gebührenzahler Sendungen, "für die sie bereits gezahlt haben, bald nutzen können, wann und wie sie wollen, egal ob als Fernsehzuschauer, Radiohörer oder als Internetnutzer am Computer." Für den probeweisen Versuch des in Landau praktizierten Genehmigungsverfahrens hat sich der für den Online-Bereich federführende SWR in Absprache mit der ARD-Hauptversammlung entschieden, obwohl die Mediathek nach ARD-Meinung kein "neues" oder "wesentlich verändertes" Digitalangebot darstellt. Letzteres sei Voraussetzung für das Greifen des von der EU-Komission ab 2009 geforderten "Dreistufentest" zur Genehmigung neuer Angebote. Der Dreistufentest sieht eine Prüfung vor, ob neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Auftrag und den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Des Weiteren müssen die Anstalten im Rahmen des Tests Auskunft über die entstehenden Kosten geben. (vza/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/96737 + Multi-Zitat Zitieren