eingezogene waffe wieder zurück bekommen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Benex, 25. April 2013 .

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  1. 25. April 2013
    hoi,


    ich wurde vor ca. einem monat hackevoll von der polizei aufgehalten und wurde halt gefilzt und musste pusten (war zu fuß unterwegs und hatte einen kleinen rucksack dabei).


    blöderweise hatte ich mein survival-messer im rucksack, dass ich kurzfristig einem kumpel gegeben hatte. (klinge 21cm, feststehend)

    musste dann halt mir zur wache wg verstoß gegen waffengesetz (ordnungswiedrigkeit) und das messer wurde mir abgenommen (sichergestellt) und mir vergewissert, ich bekäme es dann wieder.


    heute bekomme ich vom landsratamt eine verwarnung (mit verwarnungsgeld) wegen der ordnungswiedrigkeit und folgendem satz:

    "in der nebenfolge wird das sichergestellte messer eingezogen"
    na toll.

    kann ich das irgendwie erreichen, dass das messer wieder rausgerückt wird?
    ist nicht nur "ein großes messer", sondern das hab ich total vergammelt in alaska gefunden mit einem in der klinge eingraviertem namen und elchleder-etui. hab ich dann bei einem kumpel restaurieren lassen (80 eur) und sieht jetzt wieder richtig geil aus.
    außerdem hab ich mit dem kerl, der das messer verloren hatte (ein schwede), kontakt aufgenommen und so halbe freundschaft halt. blabla

    das messer hat halt einen gewissen wert für mich.
    kann man da noch was drehen, ohne sich gleich eine schar anwälte zu besorgen (hab nichtmal das geld für einen^^) ?


    gruß
     
  2. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Rechtsmittel stehen hundertpro auf dem Bußgeldbescheid drauf. Einspruch einlegen, das weitere Vorgehen ist selbsterklärend.
    Anwalt ist natürlich Quatsch, wenn du nicht zufällig eine Rechtsschutzversicherung hast, die das abdeckt.
     
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  3. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Du hast es im Rucksack im Etui gehabt?
    Eigentlich hätten sie es unter Umständen gar nicht einziehen dürfen, denn Du hast es ja nicht geführt.
     
  4. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Vielleicht wurde er ja in ner Waffenverbotszone erwischt.

    Wie schon gesagt wurde: Rechtsmittel einlegen, entsprechende Hinweise müssten auf dem Schreiben stehen. Meiner Kenntnis nach stehen die Chancen allerdings ziemlich schlecht, dass du das Messer zurückbekommst
     
  5. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Zählt als führen. Ein etui ist kein verschlossenes behältnis. Also hat er es in seinem unmittelbaren zugriffsbereich. Somit ein führen.
     
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  6. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Weisst Du doch gar nicht, wenn das Etui einen Verschluss hat? Plus im Rucksack, es ist völlig klar, dass es hier mal wieder nur um Schikane und Vorgangszahlen ging.
    Bullen halt, machtgeiles Pack.
     
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  7. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Zählt trotzdem nicht du neunmalkluger. Es muss wirklich verschlossen sein. Sagen wir z.b. mit nem zahlenschloss oder per schloss.
    De einzige möglichkeit wäre noch er hätte ein berechtigtes interesse an dem führen.. Kp. Wenn er jäger oder ähnliches wäre. Hab grad nicht alles im kopf. (Oder die faustmesser für die, die leder herstellen)
     
  8. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    nein, das etui war nicht verschlossen.
    ist auch nicht gegeben.

    zudem war ich wirklich voll (1,7). ich hab ja auch keine probleme mit den paar eur von der verwarnung.

    was mich nur ärgert ist, dass das ein einzigartiges messer ist und ich nach dem fund nochmal reininvestiert habe und das jetzt sonstwo vergammeln wird.


    was nehm ich jetzt nach kanada mit? ein scheiss 3cm-klingen taschenmesser?!
     
  9. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Na dann schreib das doch, dass das Messer individuellen Wert für Dich hat.
    Ansonsten nimm gar kein Messer mit nach Kanada, sondern kauf dort, ist billiger. Ich geh im August hin und werd mir alles dort kaufen, was ich so im Wald brauche.
     
  10. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Jäger knowledge: Eine Waffe gilt auch dann als geführt, wenn sie nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behälter (bei Schusswaffen: Munition separat) transportiert wird. Eine Waffe zugriffsbereit zu führen ist in nahezu keiner Situation erlaubt, zum Transport sowieso schon gar nicht.
    Dazu kommt aber erstens auch, dass ein Bedürfnis bestehen muss, die Waffe überhaupt zu führen und man außerdem zuverlässig sein muss, die Waffe zu führen. Vollbreit eine Waffe zu führen gehört nicht dazu.
     
  11. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    ist die klinge nicht eh zu lang um sie mitzuführen? dachte festetehende dürfen nur 12cm haben.
    alles was drüber ist darf nicht mitgeführt werden.

    würde an deiner stelle mal zum anwalt gehen wenn du ne rechtsschutz hast.
     
  12. 25. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    Momentan weiß ich auch nicht genau über die Rechtslage bescheid.
    Von dem her will ich gar nicht all zu viel sagen.
    Oft sind Handlungen der Polizei nicht rechten's, deswegen sollte man immer die Sachlage prüfen.
    Da es im nachhinein oft mit Aufwand verbunden ist legen die wenigsten Einspruch ein und wehren sich..
    Musst halt immer gleich Einspruch einlegen sonst hast sowieso verloren.


    Naja ich kann dir nur einen Tipp gegeben.
    Du kannst mal direkt zu den cops auf die Wache rennen
    und versuchen mit denen zu reden dort sind nicht alle W****.
    Wenn du dich dort freundlich äußert vernünftig angezogen bist^^
    denen die Lage nochmals wie hier schilderst und den Beamten um rat frägst
    vielleicht kann der dir noch den ein oder anderen Tipp geben.
    Klar bekommst du es dort nicht zurück aber kann gut sein das wenn nen korrekten erwischst
    der das menschlich sieht er dir weiter hilft.
    Muss nicht sein kann aber gut möglich sein. Hab da schon viel erlebt ist immer unterschiedlich.
    Hab auch keine Ahnung wie die bei euch drauf sind aber vielleicht hast ja glück.
     
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  13. 26. April 2013
    AW: eingezogene waffe wieder zurück bekommen

    diese erfahrung habe ich auch mit unseren beamten gemacht, ich meine sie haben mir zwar keine waffe abgenommen, aber bei etwas anderen erwischt und als ich mit dem brief von staatsanwalt bei dennen war haben die mir echt den ***** gerettet ...
    versuch das auf jeden fall
     
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