Einzug beim Freund - Förderungen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von J4de, 14. Februar 2012 .

  1. 14. Februar 2012
    Liebe Gemeinde,

    Meine Familie plant einen Umzug und ich überlege deshalb bei einem Freund unter zu kommen, der mit mir schon ewig eine WG plant
    Auslöser ist , dass ich in einem Jahr mein Abi habe und nicht weiß ob es sich dann noch lohnt groß ein Zimmer zu renovieren bzw einzurichten, wenn ich aufgrund eines eventuellen Studiums hinter dem Horizont verschwinde.

    Meine Frage ist:
    Was steht mir an Fördergeldern zu?
    Es ist nicht so, dass ich nur faul auf der Haut liege, ich bin natürlich nebenbei am jobben. Allerdings ist es mir laut Vertrag nur erlaubt 50 Tage im Jahr zu arbeiten, was bedeutet, dass ich iwann ohne Geld da stehen würde.
    Ich bin übrigens 20 Jahre alt, ergo sollte ich noch Kindergeld bekommen, doch wie sieht es mit Wohngeld bzw Bafög aus?

    War jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich dort aus?
    Hilfe = BW

    So long

    J4de
     
  2. 14. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Bafög ist drin. Die summe die du bekommst hängt teilweise vom einkommen deiner eltern ab.
    Kannst erst um keine zeit zu verlieren einen formlosen antrag stellen und dann im selben monat den richtigen antrag stellen dauert dann 6-8 wochen dann müsstest du schon die förderung kriegen.
    Viel erfolg LG K-D
     
  3. 14. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    und du musst nichts zurückzahlen im unterschied zum studenten bafög
     
  4. 28. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Warum muss ich denn nichts zurückzahlen? ^^
    Was ist mit Wohngeld?

    BWs sind raus
     
  5. 28. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    weil man beim schülerbafög eben nichts zurück zahlen muss.
    beim studentenbafög ist das dann anders und es wird neu geprüft, aber als schüler auf dem weg zum abi zb. ist das eben so fest gelegt.

    wohngeld:
    mietzuschuss kann jetzt gering höher sein. rechnen würde ich erstmal mit keinem mietzuschuss. zur vorlage wird auch immer dein mietvertrag benötigt. egal wie teuer oder groß die bude sein wird, du bekommst nur bis zu einem bestimmten betrag.

    generell heisst es bei bafög oder anderen zuschüssen: hosen runter, alles offen legen, kontoeinsicht...usw...
     
  6. 28. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Bafög + Kindergeld .. 100%

    Ob dir noch mehr zusteht ... musste einfach ma zum Rathaus gehen und nachfragen, die oder der sagt dir alles innerhalb von 5min
     
  7. 29. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Also ich habe ab 17 alleine gewohnt und mein Abi gemacht, daher kann ich aus Erfahrung sprechen.

    Deine Eltern haben eine Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahrs sofern du in einer schulischen Ausbildung bist oder studierst und noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.

    Beim Studentenbafög wird ja zB immer geguckt was die Eltern verdienen und wieviel Unterhalt sie zahlen müssen. Ist das nicht beim Schülerbafög das Gleiche? Schau einfach mal auf die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:

    Aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2013 + 2014 - Finanztip


    Ich habe damals von folgenden Geldern gelebt:

    Kindergeld
    Unterhalt
    Und das Arbeitsamt hat mir noch ca. 150EUR im Monat dazubezahlt damit ich ca. ein Mindesteinkommen hatte was Hartz4 entsprach. Also insgesamt ca. 630 Euro im Monat.

    Das Arbeitsamt will natürlich das du weiterhin zuhause wohnst. Aber wenn du sagst (wie ich es getan hab), dass die Lebensumstände für dich unzumutbar sind (Stress, Streitigkeiten, heftige Auseinandersetzungen), dann unterstützen sie dich finanziell nach einem bewilligtem Auszug.

    Falls du diese Option nicht in betracht ziehen willst, versuchs mit Wohngeld. Aber da du jobbst solltest du sowieso genug Geld haben wenn du Kindergeld und Unterhalt beziehst. Ich habe nicht mal in einer WG gewohnt und meine Mietkosten waren warm um die 260 und ich bin trotzdem ganz gut über die Runden gekommen.
     
  8. 29. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    oh man ey... diese mundpropaganda -.- schüler-bafög must du zu 70% zurückzahlen (nich wie alle sagen -kostenlos) es hängt auserdem davon ab wieviel geld du aufm konto hast. hasse mehr als (glaub 3000) aufm konto, wird dir bafög verwert (mein fall).

    desweiteren empfehle ich das ihr euch über die rechte einer WG erkundet und nicht einfach ne WG gründet^^
     
  9. 29. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    als ob das so schwer ist. der hauptmieter macht einen untermietsvertrag und zusätzlich holt man sich eine zusage vom vermieter oder der genossenschaft, dass der einzug in ordnung geht. und das stellt zu 99% kein problem dar, warum auch.
     
  10. 29. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    den ämter misst versteht eh kein mensch.
    ich hab eine zeit lang BAB bekommen (stecke noch in der ausbildung). durch firmenwechsel waren die der meinung, dass ich genug hätte (zu diesem zeitpunkt war ich schon verheiratet und unser kind auf der welt). nun sagen die, dass mir das geld anderwertig zur verfügung steht und ich kein recht auf BAB hätte.uff... sehr interessant Oo ohne frau und kind kriegt man BAB und mit frau und kind kein bab. dazu is zu sagen, dass sie NICHTS im moment verdient. sehr interessant oder?!

    tja was nun? wohngeld muss her. damals wurde mein wohngeld abgelehnt, weil ich BAB berechtigt war. egal... auf gehts. wohngeldantrag eingereicht.
    schreiben die uns zurück, dass wir weit unter der mindestgrenze liegen und wir deshalb keinen anspruch auf wohngeld haben, sondern hartz IV beantragen müssen (BAB-Stelle hat da was anderes gesagt?! xD).
    Harzt IV wollen wir nicht. uns gehts gut, wir kriegen genug unterstützungsgeld von unseren eltern. also folglich einspruch erhoben.
    dann hat die uns gesagt, dass wir das unterstützungsgeld angeben müssen, womit wir auf die mindestgrenze kommen. gesagt getan. und da stehen wir jetzt. abwarten und tee trinken

    bei dir wirds wohl auf ein schülerbafög hinauslaufen. jedoch sind deine eltern unterhaltspflichtig. es kann sein, dass dein antrag abgelehnt wird und dir deine eltern aushelfen müssen. zudem wirst du dann das kindergeld komplett bekommen. sind ja ma eben auch 183 EUR, wenn ich mich richtig erinnere.

    Mfg DgB!

    Edit: wohngeldantrag: müssen jetzt vom november 2011 einen ungeschwärzten und ungekürzten kontoauszug einreichen. na da bin ich ja mal gespannt.
     
  11. 29. Februar 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    na dann oh shit!
    ich hab 2009-2010 schülerbafög bekommen, mir wurde weder beim antrag stellen, noch beim beenden der zahlungen, aber genauso wenig 2 jahre später irgendwas in die richtung schriftlich vorgelegt, geschweige denn gefordert.

    du bekommst selbst kein bafög und willst ernsthaft über mundpropaganda reden?

    Quelle, Punkt 2
    BAföG-Rückzahlung - Studis Online
     
  12. 1. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich musste mein SchülerBAföG auch nicht zurück zahlen.
     
  13. 1. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    oh , sry -.- wie peinlich -..-
    // ah okay es waren 50%, "schüler" is halt weitgreifend, hab nich an die situation vom TE gedacht, sondern an meine eigene und ich geh aufne Fachschule.
     
  14. 1. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich hab 3 Jahre lang Schülerbafög bekommen und das waren an die 2,000euro und ich habe keinen Cent zurückgezahlt. 70% zurückzahlen, wo kämen wir denn hin...
    Dann arbeitet man das erste Jahr in der Ausbildung ja ausschließlich um das Bafög zurückzuzahlen.
     
  15. 1. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Was ist denn eine Fachschule? Ich war auf einer Fachoberschule/Berufsoberschule um das Fachabitur zu erlagen. Dabei musste ich eben wie gesagt, definitiv keinen Cent zurück bezahlen. Beim Studieren 1 Jahr danach sieht die Sache anders aus.
     
  16. 1. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    höhere fachschule, zufrieden? ;D (bzw berufsfachschule) is mir auch eig ziemlich egal wie man das genau nennt, fachabi+ schulische-ausbildung (3jahre)
    hmm ich glaube ich muss n paar aus meiner klasse mal richtig zusammen n -.-
     
  17. 4. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich danke erstmal für die vielen hilfreichen Antworten BWs sind raus
    Ich hatte schon vor sowas zu sagen wie " Es ist zuhause nicht auszuhalten, so viel Stress.." ect
    Stimmt zwar nicht, aber wayne ^^ Super Sache, dass ich keine Ahnung habe, ob mein Vater was verdient... der hat übrigens seit 10 Jahren schon keinen Unterhalt mehr gezahlt, also wird ers jetzt mit Sicherheit auch nicht tun Wirkt sich das auch auf das BaFög aus? Also dass er nicht zahlt?=
     
  18. 4. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Das wirkt sich in sofern aus, das es dem Amt egal ist, was dein Vater "will" oder nicht. Wenn er unterhaltspflichtig ist, dann wird dir das vom Bafög mit abgezogen. Es gibt aber die Möglichkeit eine Vorausleistung zu verlangen, das bedeutet, dass das Amt dir erstmal den Teil zahlt, den dein Vater zahlen müsste und sich das dann wieder holt - notfalls gerichtlich. Vorteil ist, das du dich nicht mit deinem Vater rumstreiten musst, das macht dann das Amt.
    (Das oben gilt natürlich alles nur wenn es um elternabhängiges Bafög geht - holt man sein Abitur bspw. auf dem zweiten Bildungsweg nach, ist das Bafög elternunabhängig.
     
  19. 4. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Klingt sehr nice, danke ^^

    //Edit: Eben mit meinem Bruder geredet, er meint ich würde kein Bafög bekommen, weil ich iwie noch nicht vorher gearbeitet habe. Was hat er damit gemeint? Konnte ihn leider nicht fragen.
     
  20. 4. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich hab auch vorher nicht gearbeitet und habe Bafög bekommen.

    Du solltest einfach mal zum Rathaus gehen und dann dich da 5min reinsetzen und dich informieren lassen, dass ist der schnellste und beste weg um an die Infos zu bekommen die du gerne hättest.
     
  21. 4. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Es kommt darauf an, was du für eine Schule besuchst. Frag am besten mal beim zuständigen Bafög-Amt nach. Empfehlenswert ist auch dieser Artikel:
    Zuständiges BAföG-Amt / BAföG-Hilfe - FAQ - BAföG - Studis Online
     
  22. 5. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich habe mal im offiziellen Bafög Forum nachgefragt und meine Lage geschildert... dort ist man der Meinung ich wäre NICHT berechtigt Bafög zu erhalten Oo
     
  23. 5. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Ich auch. Da muss man auch nicht 50% zurückzahlen.
    Schülerbafög muss man einfach nicht zurückzahlen ^^
     
  24. 5. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Habe gerade mit dem zuständigen Amt gesprochen.
    Die sagen, dass der Umzug begründet sein muss, ein bisschen Streit sei da kein Grund und es ist sehr schwer den Antrag durchzubringen.
    Was könnte ich denn sagen, damit es klappt ?
    Metal-Locke hats ja auch geschafft...
     
  25. 5. März 2012
    AW: Einzug beim Freund - Förderungen?

    Also ich bin auch der Meinung das du kein Anrecht auf Schülerbafög hast,
    mir wurde das damals so gesagt das du mindestens eine abgeschlossene Ausbildung haben musst. Ob schulisch oder betrieblich spielt dabei jedoch keine Rolle. Habe zum Beispiel n Kumpel der ne komplette 3-Jahre Lehre gemacht hat und jetzt sein Abi nachmacht, der bekommt bafög, genauso wie n kumpel der 2 jahre lang seinen kaufmännischen Assistenten auf rein schulischer Basis gemacht hat. Verdienst der Eltern spielt dabei keine Rolle, und zurückzahlen muss man Schülerbafög auch nicht, wer was anderes behauptet hat nicht richtig zugehört
     
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