Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Semper, 9. März 2007 .

Schlagworte:
  1. 9. März 2007
    seas jungs,

    hab eine wirklich sehr wichtige frage, vielleciht sind hier kluge leute unterwegs die das wissen

    Folgender Fall ist eingetroffen:
    Mein Vater ist verstorben.Er ist mit einer Frau verheiratet gewesen (also meine Stiefmutter) er war schon seit dem cih klein bin von meiner mutter getrennt, aber im guten Verhältniss und hab auch bei ihm gewohnt.Kinder hat er Mich und mein Bruder.

    Jetzt hat er eine Sterbeversicherung abgeschlossen im jahr 2004.
    Soweit meine Mutter sagt hat er aber auch eine Lebensversicherung abgeschlossen über 60.000€
    Jetzt ist nur die Sache das ich nicht wusste das er das gemacht hatte mit der Lebensversicherung
    und jetzt die Frage auf kommt, das seine Frau sich das ganze Geld unter dem Nagel reissen will. Denn uns gegenüber hat Sie nicht wirklich erwähnt das er eine Lebensversicherung hat und als sie drauf angespriochen wurde ganz verwudnert war das er eine hatte, obwohl mein vater alles mit ihr zussammen gemacht hatte was sowas angeht, also sie es zu 100% wusste,

    Jetzt hab ich ein Brief bekommen vum Amtsgericht wo es heisst :
    "Stiefmutter" hat einen Erbschein beantragt.
    Darin solen als Erben Sie, Ich und mein Bruder ausgewiesen werden.
    Falls innerhalb von 2 wochen nach zugang des briefes von mir keine gegenteilige Erklärung kommt wird angenommen dass ich keine Einwände hab.

    jetzt ist natürlich die frage....Mein Vater Hat sich ein Neues Auto gekauft gehabt und es sind noch ca. 8000€ offen für die Bank. sein Konto war bissl überzogen (das hatte schon sein grund)

    wenn ich jetzt das Erbe angehe, also ich,mein bruder und stiefmutter, wir dann die Lebensversicherung in 3 Geteilt?

    Wer wird für die kosten der nachstehenden 8000€ für das Auto belangt?
    Wer muss das Konto decken?

    und ist die Lebensversicherung getrennt vom Erbe?
    hab gelesen das vater-staat beim erbe eine Erbsteuer erhebt, jedoch nichts mit der Lebensversicherung zu tun hat.
    Nur das währe krass weil man sich ja bei einer Lebensversicherung innerhalb von 48 Stunden melden muss um das Geld zu bekommen.

    viele Fragen , hab aber mit sowas noch nie zu tun gehabt und will vermeiden das Mein Vater seine Frau sich jetzt alles schnappt und so tut als hätte sie nichts.....
    hoffe kann wer helfen...

    greez
    Semper
     
  2. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    erstmal mein herzliches beileid

    bei der lebensversicheurng kann ich dir vielleicht ein bisschen weiterhelfen, besorg dir auf jeden fall mal den VERSICHERUNGSSCHEIN oder auch POLICE genannt von dieser Lebensversicherung.

    Auf dieser steht wer im todesfall deines vaters als erbe in frage kommt (als er die lebensversicherung abgeschlossen hat, musste er das mit angeben. da eine lebensversicherung relativ lange läuft und ich weiss ja nicht wie lange dein vater und seiner neuen frau zusammen war könnte er durchaus euch 2 brüder als erbe angegeben haben...)

    wichtig ist dass ihr der versicherung die sterbeurkunde eures vaters zukommen lasst, damit diese auch das geld auszahlt. am besten ihr ruft mal bei eurem versicherungsbetreuer an, der kümmert sich nämlich um den ganzen verwaltungskram der versicherungen und kann euch da am besten beraten!

    also sucht mal den ordner mit den ganzen versicherungspolicen bei euch daheim und dann findet ihr schon die betreuernummer. steht da keine, ruft bei der versicherung direkt an (ist auf jeden fall mit auf der police angegeben). es kann nämlich auch sein dass er keinen direkten betreuer hatte.

    falls du noch fragen zur versicherung hast, frag einfach, ich hoffe ich konnte als auszubildender zum versicherungskaufmann ein wenig weiterhelfen.



    Allgemeine Bedingugen für die Risiko-Lebensversicherung

    §13 Wer erhält die Versicherungsleistung?

    (1) die leistung aus dem versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren versicherungsnehmer (in diesem fall ja nicht, da dein vater tot ist) oder an ihre erben, falls sie uns keine andere person benannt haben, die bei eintritt des versicherungsfalls die ansprüche aus dem versicherungsvertrag erwerben soll (bezugsberechtigter). bis zum eintritt des versicherungsfalls können sie das bezugsrecht jederzeit widerrufen.



    der oben von mir abgetippte paragraph ist, bis auf die klammer wortwörtlich, aus meinem berufsschulbuch. allgemeine (versicherungs)bedingungen gelten für jede versicherung bei jeder versicherungsgesellschaft (in diesem falle die risiko-lebensversicherung)

    es gibt aber noch mehrere bedingungen:

    dein vater kann aber auch besondere-versicherungsbedingungen mit eingeschlossen haben. was in denen steht und ob er sie mit drin hat kannst aber nur du rausfinden, da dass jedes versicherungsunternehmen für sich entscheiden kann was da drin steht und was gilt. an die allgemeinen bedingungen muss sich aber jede versicherung halten, außer eine besondere setzt diese wieder ausser kraft. soweit ich weiss aber nur zum vorteil des versicherungsnehmers
     
  3. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    danke dir für deine hilfreiche antwort.

    doe Police hat ja seine Frau bei eich wahrscheinlich.
    Mein Vater hatte mal vor paar monaten zu meiner mutter gemeint
    "hier, damit du es weisst wenn was mal passieren sollte, ich hab ne lebensversicherung über 60000€ abegschlossen, erbe davon sind die 2 Söhne und die Frau.

    also sollte es ja antscheinend durch 3 geteilt werden?
    die frage ist ja dann, was ist mit den 48 Stunden Melde zeit?
    hab wie gesagt gehört das wenn es binne 48H nach Todesfall nicht gemeldet wird verfällt es....

    wie schauts aus mit der Lebensversicherung, ist die nun unabhängig von dem Erbe?
    also kann ich sagen ich will das Erbe nciht, aber die Lebensversicherung ja=?
     
  4. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    also in meinen bedingungen steht nichts von 48 stunden, jedoch ist der todesfall dem versicherer unverzüglcih anzuzeigen.

    das geld aus der versicherung erhalten die im vertrag angegeben bezugsberechtigten bzw. bezugsberechtigter.

    ist dies nicht der fall, also niemand als bezugsberechtigter angegeben, erhalten das geld die gewöhnlichen erben.

    das ist der versicherung gal, denen interessiert nicht was mit dem anderen erbe passiert. wozu auch, schließlich gehts denen um die versicherung und nciht um das auto...

    §11 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird?

    Soweit ncihts anderes vereinbart ist, gilt:

    (1) leistungen aus dem versicherungsvertrag erbringen wir gegen vorlage des versicherungsscheins.

    (2) der tod der versicherten person ist uns unverzüglich anzuzeigen. außer dem versicherungsschein sind uns einzureichen

    - eine amtliche, alter und und geburtsort enhaltende sterbeurkunde,

    - ein ausführliches ärztliches oder amtliches zeugnis über die todesursache sowie über beginn udn verlauf der krankheit, die zum tode der versicherten person geführt hat
     
  5. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    hummm...ok dickes danke schön erstmal.
    also muss ich mir erstmal die Police total durchlesen bevor man weiter sagen kann was passiert.
    aus deinem etxt habe ich jetzt entnommen, das ich jetzt zur versicherung hingehen kann, gebe denen die dokumente die sie brauchen, dann bekommt man das Geld?

    angegeben sidn ja personen, somit scheiden erbrechte ja aus....
    die frage ist halt ob cih das ERBE angehe, ich weiss ja das mein vater ne lebensversicherung hat, die will ich ja angehen mit meinem bruder.

    nur der rest, den will ich nciht, also nicht das cih sein konto begleichen muss oder die raten für das auto...
     
  6. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    ja!

    ist durchaus möglcih dass die noch mehr dokumente brauchen/wollen aber das teilen die dir dann schon mit falls das der fall ist.
    ja aber nur die berechtigten ! (musst du über die police rausfinden)

    weiss nicht, kommt drauf an ob euer vater bezugsberechtigte angegeben hat (steht auch wieder in der police...)

    keine ahnung, mit ERBRECHTEN kenne ich mich auch nicht aus.

    betrifft auch wieder das ERBrecht, also kA. ihr könnt da mal nen anwalt fragen


    achja, bewertung wäre net..
     
  7. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Bewertung ist raus, hättest du so oder so schon bekommen
    ok dann muss cih mich nochmal schlau amchen wegen dem erbrecht....
    das dumme mit den dokumenten ist nur, dass alles natürlich senie Frau hat...
    wenn ich jetzt hingehe und sage cih will die sachen kann die auch sagen nein bekommste nicht....
    also kann ich dann auch nichts von der Lebensversicherung bekommen......
     
  8. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Also ich kann dir sagen das das Erbr leider nicht durch 3 geteilt wird.
    Wenn es nach dem Standdart Erbrecht geht (das solltest du auch noch schauen ob dein Vater ein Testament hinterlasen hat ganz wichtig). Bekommt seine Frau die Hälfte und die Kinder die andere Hälfte. Mit einem Testament würde es viel anders aussehn. Und der Erbe erbt nicht nur das Guthaben sondern auch die Schulden also aufpassen die werden dann auch geteilt außer aber Er hatte ein gemeinsames Konto mit seiner Frau dann sieht alles nochmals anders aus am besten zu einen Anwalt gehen die kennen sich da am besten aus und können auch mit diversen Schreiben deine Mutter dazu zwingen die Police rauszurücken etc....
     
  9. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Rechtlich gesehen erbt seine derzeitige Frau 50% des Vermögens und du und dein Bruder jeweils 25% sofern kein Testament existiert. Wenn ein Testament existiert sind alle anderen Bedingungen hinfällig. Es kann zudem passieren das wenn dein Vater die Bezugsberechtigung im Erbfall nach der Trennung von deiner leiblichen Mutter nicht geändert hat, das seine derzeitige Frau überhaupt keinen Anspruch hat. Ihr braucht auf jeden Fall die sogenannte Todesurkunde. Ohne die bekommt ihr bei keiner Bank oder Versicherung irgendeine Auskunft.

    Grundsätzlich gilt ferner das Guthaben aus einer Erbschaft immer mit Schulden verrechnet werden. Das heisst wenn dein Vater keine Restschuldversicherung, die so gerne verteufelt wird, abgeschlossen hat, die den Todesfall beim Kredit oder dem Girokonto abdeckt werden diese Dinge mit der Auszahlung aus der Lebensversicherung verrechnet. In jedem Fall brauchst du einen Erbschein (Amtsgericht). Dieser ist übrigens auch nicht umsonst. Solange wie die Erbreihenfolge nicht geklärt ist wird es zu keiner Auszahlung kommen. Vieles hängt letztlich aber von der Bezugsberechtigung ab.

    Wenn du noch nicht volljährig bist wird wird dein Geld übrigens treuhändlerisch verwaltet bis du 18 bist.
     
  10. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    wenn ich mich recht erinnere hat die aktuelle Frau immer einen Anspruch auf einen Teil seines "vorhandenen Vermögens" mindestens 1/4 wenn ich mich nicht irre ganz enterben kann man die Frau und seine eigenen Kinder hier in Deutschland nicht (deswegen wurde das Berliner Testament eingeführt). Die einzigste Ausnahme bei der man seine Frau und seine Kinder enterben könnte wäre ein sehr sehr unsoziales Verhalten gegenüber den Toten (Mord, oder wenn das eigene Kind seinen Vater ständig verschlägt, ect) was aber bei deinem Fall nicht vorhanden sein wird
     
  11. 9. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Ist richtig, hängt aber trotzdem vom Bezugsrecht in der Lebensversicherung ab, ausserdem davon ob ein Testament vorhanden ist oder nicht.
     
  12. 11. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    ok.....nur ich hab jetzt auch noch von nem bekannten erfahren, das auch wenn mein bruder und ich in der lebensversicherung reingeschrieben sind, mein vater seine Frau mit der Urkunde hingehen kann und alles bekommt, obwohl ich und mein bruder auch mit drinne stehen, da sie aber diese urkunde hat(weis ent genau welche) geht das vor......?!?!?!?!?

    hab heute mit ihr gesprochen, sie sagt sie weis angeblich nichts von der lebensversicherung....
    mein vater hat aber wie gesagt mit meiner mutter telefoniert und meiner mutter gesagt das er eine hat über 60.000 € (woher soll meine mutter das sinst wissen)

    Mein vater seine frau war etwas unsicher beim reden....hat sogar gemeint das wir ja ien sparbuch haben, und direkt gesagt "behaltet die 20€ auf dem sparbuch einfach mal so, und räumt es nicht leer, benutzt es als sparkroschen, kann ja sein das irgendwann mal was drauf ist..."

    als ich meinte, von ncihts kommt nichts, von alleine kommt doch kein geld drauf, meinte sie nur "ja...wer weiss , lass es einfach mal"

    also ich vermute das sie es weiss mit der lebensversicherung und es sich sogar irgendwie alleine nehmen kann ohne das mein bruder und cih was davon wissen.....
    weiss nur nciht was ich dagegen machen kann.

    kann ich nciht einfach bei der versicherung anrufen und nachfragen?
    so tun als wüsste ich das mein vater ne lebensversicherung bei den hat?
     
  13. 11. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?


    Wenn du und dein Bruder die Bezugsberechtigten in der Lebensversicherung seid erhaltet ihr jeweils 50% der Todesfallsumme. Ich werde bis morgen geklärt haben inwiefern deine Mutter / Stiefmutter Ansprüche erheben können und inwiefern du verpflichtet bist Schulden mitzutilgen. Gib mir Zeit bis morgen abend
     
  14. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    hm nehme es doch auf oder lasse es dir schriftlich geben das dein Vater keine hat sollte es rauskommen das er eine hat dann hat sie euch betrogen !!!!!!!!!!!
    und ihr könnt sie auf betrug verklagen! Aber das mit der Lebensversicherung ich bin mir fast 98% sicher das wenn kein name drauf steht das allgemeine Erbrecht gilt und somit 50% deine Stiefmutter 25% du und 25% dein Bruder ist.
     
  15. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Ehm, kann ja sein das du von "Bekannten" und hier im Forum ganz nützliche Tipps bekommst usw., aber bei so einer wichtigen Sache würde ich dir einfach mal empfehlen zum Anwalt zu gehen u. dich dort beraten zu lassen !
     
  16. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?


    Also semper ich beziehe mich mal auf meinen Post von gestern. Ich habe noch mal etwas in Gesetzestexten geblättert und bin zu folgendem Schluss gekommen:


    Du und dein Bruder seid als Bezugsberechtigte in der Lebensversicherung angegeben, dass heisst ihr erbt das Guthaben (die Todesfallsumme in diesem Fall 60.000 Euro) ohne das ihr die Schulden eures Vaters übernehmen müsst. Die Schulden muss derjenige zahlen auf den das Testament lautet bzw. wenn kein Testament existiert, die Erben in gesetzlicher Reihenfolge. Die Auszahlung der Lebensversicherung ist bei allem aussen vor. Lautet also das Testament auf euren Namen könnt ihr es ablehnen, wenn ihr wisst (oder ahnt), dass nur Schulden vererbt werden. Seid ihr unter 18 (einer oder beide) verwaltet der Erziehungsberechtigte das Geld für euch also vermutlich eure Mutter oder Stiefmutter. Beide können dann aber mit dem Geld machen was sie wollen ohne dass sie Rechenschaft darüber ablegen müssten. Wenn ihr erbt kann es euch passieren dass das Finanzamt auf euch zukommt. Das lässt sich nicht verhindern also nicht das ganze Geld sofort auf den Kopf hauen. By the way, weder eure Stiefmutter noch eure leibliche Mutter können diese Bezugsberechtigung anfechten, die Versicherungsgesellschaft zahlt wenn ihr volljährig seid nur an euch und eure Konten aus.


    Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch genauere Infos brauchst solltest du an "IchI THE ChillAs" Rat halten und dich an einen Anwalt wenden oder mir eine PM schicken.
     
  17. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    tschuldigung wenn ich so direkt frage; aber
    Ist Geiz wirklich so geil? xD

    60000€uornen -8000 oder sagen wir -10000€ (du sagtest was von vorbelastet) = immernoch scheiß viel geld!? xO
    mach dir doch den ganzen streß nich, nimms an und bleib dann wenigstens so fair und begleiche seine schulden auch mit seim geld... ÜBerleg doch ma selbst wenns nurnoch 50000euros währen, macht das nach der regel 50%25%25% immernoch mind. 12.500€ für dich Und ich denke wenn ihr(du und/oder dein Bruder - btw wie alt seit ihr eigtl?) einfach sagt "ihr nehmt das komplette erbe an", dann sollte die Stiefmutter wohl außenvor bleiben - soweit nicht anders festgelegt! Man sollte sich auch mal mit dem zufrieden geben, was man hat! ...

    nochmal als kurzen denk Anstoß; Kein Geld der Welt würde deinen bzw. euren Vater wieder lebendig machen. Ebensowenig hoffe ich, dass euch Geld in irgendeiner Art und Weise hilft über das Geschehene hinweg zu kommen.
    Und wenn es dann halt doch irgendwo Geld über hat (seien es "nur" 10.000€] nutzt es wenigstens sinnvoll..


    mfg


    My_Doom
     
  18. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Geld macht mein vater auch nciht lebendig und wenns nur ums geld ginge im übertragenen Sinne würde ich es garnicht wolle. Es geht nur darum das mein Vater nunmal nciht mehr am Leben ist und er eine Lebensversicherung hatte in die er einbezahlt hatte und das nicht aus blöden Gründen.
    Ich hab keine Lust das mien vater wo eingezahlt hat und nichts davon hatte in dem Sinne.
    Ich und mein Bruder sind über 18.
    Ja klar würde ich das Erbe annehmen und von der Lebensversicherung die Schulden bezahlen (sind ja net viel Schulden) aber dazu muss ich ja erstmal wissen ob es wirklich eine Lebensversicherung gibt. Seine Frau sagt es gibt keine! Meine Mutter sagt es gibt eine da mein Vater es ihr gesagt hätte und das mein bruder und ich drinne stehen und seine Frau.

    Mir gehts halt jetzt dadrum in wie fern mein Vater seine Frau hingehen kann und das Geld einfordern kann ohne das ich und mein bruder davon was mitbekommen....

    Klar sollte ich lieber zu jemand gehen der sich damit perfekt auskennt sprich anwalt oder so.
    Nur Ich weiss ja nicht einmal ob eine Lebensversicherung exestiert! was soll ich da zum anwalt sagen? hier pass mal auf da könnte was sein bin mir aber nciht sicher, also was machen wir da Herr Anwalt?
    ausserdem muss der ja auch bezahlt werden und ich hab kein Geld dafür da mein Auto dick in der Werkstatt war.....

    Danke für alle die Sich so hier in das Thema reinhängen, habt alle ne Bewertung natürlich bekommen

    Greez
    Semper
     
  19. 12. März 2007
    AW: Erbschaften....Lebensversicherung, wer tut was erben?

    Wie gesagt du brauchst dir wegen der Lebensversicherung keine Sorgen zu machen. Der Versicherer ist verpflichtet an alle Bezugsberechtigten zu gleichen Teilen auszuzahlen, wenn es so durch deinen Vater vereinbart wurde. Wenn du und dein Bruder drin stehen bekommst du auch das Geld das dir zusteht da kann keiner etwas machen. Ausserdem wird der Versicherer auf jeden Bezugsberechtigten zukommen, egal ob du den Versicherungsschein hat oder nicht. Du bist übrigens nicht verpflichtet die Schulden deines Vaters zu begleichen. Das hat auch nix mit Anstand zu tun. Du tust nur der Bank einen Gefallen, diese schreibt das Geld sowieso ab und verdient damit auch noch Geld.
     
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