#1 31. Mai 2012 Hallo zusammen, wir diskutieren hier gerade ein Thema. Folgender Fall: Der Lehrer sagt, dass man auch in der Abschlussprüfung eine 6 (=ungenügend) schreiben kann und auf jeden Fall bestanden hat, wenn die Einreichnote selbstverständlich mitspielt. Der Nachhilfetutor ist allerdings der Meinung, dass egal wie gut die Einreichnote ist, man auf jeden Fall durchgefallen ist, wenn man eine 6 (=ungenügend) in der Abschlussprüfung geschrieben hat. Wer weiß, wie es tatsächlich ist? Am Besten noch eine Verordnung, das wäre super nett! Geht um das Land BaWü, Fachhochschulreife Berufkolleg. + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Mai 2012 AW: Fachhochschulreife BW - Prüfungsnote ungenügend?! also ich kenns von Sachsen hier das eine 6 das aus bedeutet, ne 5 muss auch schon ereicht werden, sin ja auch nur 10 punkte + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Juni 2012 AW: Fachhochschulreife BW - Prüfungsnote ungenügend?! Quelle und ganze Verordnung Folglich: Du bist sofort weg, wenn du in einem Hauptfach (Kernfach) eine 6 schreibst und bei einem Nebenfach kannst bzw. musst du zum bestehen noch ausgleich können. 6 Person(en) gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren