#1 6. Juli 2007 ahoi zusammen, ich hab nen risen problem und für jeden der mir helfen kann springt auf jedenfall schonma ne bw raus. ich bin grad dabei meinen führerschein klasse b zumachen, und grade war ich mit meine vadda auf nen großen parkplatz gefahren (da stand kein einziges auto und war auch nur über nen kleinen weg zur straße angeshclossen und menschen waren auch nirgends zu sehen) und dort hat vadda mich dann son bissl immer im kreis fahren lassen, hat mir auhc spassgemacht und so und dann kahm auf einmal die bullerei auf den parkplatz gefahrn und wollten meinen führerschein sehen-.- es kahm dann zu einer anzeige, ich hab net alles mitbekommen aber ich glaube die anzeige ging an meinen vadda. welche folgen das für meinen vadda hat interessiert mich net besonders^^ aber meine frage is jetzt, kann ihc meinen führershcien jetzt inne tonne schmeißen? ich brauche bis juni nächsten jahres auf jedenfall nen führershien denn sonst kann ich miene ausbildungsstelle auhc in den müll schmeißen ich bin euch sehr dankbar für jede hilfe mfg monsterpunk + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? bin mir nicht ganz sicher aber wenn nur dein vater angezeigt wurde und du nicht sonderlich erwähnt wirst sollte es keine auswirkungen auf deine füherscheinprüfung haben... + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Wenn du "Glück" hast, wird nur was gegen dein Vater unternommen. Falls auch gegen dich was gemaht wird, ist es egal ob du auf ner Straße oder auf dem Parkplatz fährst, da beides zur StVo gehört (normalerweise). Wenns dicke kommen sollte, darfst du den Führerschein also erst in den nächsten Jahren machen, wieviel Jahre das sind weiss ich aber nicht, bevor ich da was falsches schreibe, lass ichs lieber. Wünsch dir viel Glück, dass da nichts passiert, und dass du deinen Ausbildungsplatz behalten kannst ! + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Ok folgendes: Kollegen von mir ist das gleiche passiert: Also Anzeige gegen deinen Vater ist Standart.Die wird aber fallen gelassen.Er wird eine gepfefferte Geldstrafe zahlen müssen und vllt Punkte bekommen(das weiss ich nicht mehr genau) Du hast folgendes Problem: Da du ohne Führerschein gefahren bist,und das auf einem öffentlichem gelände(sprich ein ort,den jeder befahren kann),darfst du meines wissens erst 3 Jahre später deinen Führerschien machen. Also mit 21 wenn du den mit 18 machen willst. ABER: und jetzt kommt das für dich interessante. Du kannst dir einen Anwalt nehmen,der wird dafür sorgen,dass du deinen Führerschin ganz normal durchziehen kannst...erfordert halt Akteineinsicht etc. Mein kollege hat das auch gemacht kosten= 800 € Dieser Preis sollte ein orientierungspunkt für sich sein(Für einen genauen Preis musst du dich bei dir in der Stadt informieren) Also 800 € sind viel Geld,aber wenn dein Ausbildungsplatz auf dem Spiel steht,und ein solcher ist in Deutschland heutzutage schon ziemlich rar würde ich dir emphelen die besagten juristischen Schritte einzuleiten... Natürlich musst du das selbst abwiegen. Ich kann dir nicht 100% sagen ob das alles so wahr ist,da ich mir vorstelle,dass es auch ein bisschen von Region und Gesetzgebung abhängt. hoffe aber du hast aus deinem Fehler gelernt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Meiner Erfahrung nach, also was nem Kollegen von mir passiert ist, kannst du Glück haben und die Anklage gegen dich wird fallen gelassen. Die Maßnahme, dass man den Führerschein erst mit 21 machen darf wird nicht so häufig ergriffen. Solltest du aber Pech haben und dein Verfahren wird nicht fallen gelassen, dann (so denke ich mir) wird schon die Tatsache beachtet, dass du dass auf nem Pakplatz "außerhalb" des Verkehrs gemacht hast. Dann bekommst du vielleicht ein paar Sozialstunden und nen Verkehrserziehungskurs aufgebrummt. So denke ich mir das. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? sozialstunden??? ich bin doch kein krimineller^^ also gut ihr habt shconma alle ne bw bkeommen, da ich jetzt in etwa weiß was passieren könnte, am besten warte ich jetzt einfach und guge was da für ne anzeige kommt. falls mir irgendeiner noch ratschläge geben kann oder lösungen für mein problem hat dann rückt raus damit + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? also bei uns gibts kein busgeld mehr da gibts gleich sozistunden und beim 2. ma knast übers we oder führerschein mit 21 beim 3. ma also das is von regian bzw bundesland härter... + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? denk nicht, höchstens geldstrafe, wenn du eine ausbildungsstelle hast werden die schon ein auge zu drücken + Multi-Zitat Zitieren
#9 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Was war denn das für ein Parkplatz..gehört der der stadt oder isses son parkplatz wie z.B. von hornbach..denn dann müsste Hornbach es zur Anzeige bringen und nicht die Polizei... Wenn es aber ein öffentlicher Parkplatz war haben sie das recht auf ihrer seite. gruß Sniper + Multi-Zitat Zitieren
#10 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Es kann jetzt alles auf dich zukommen da es Fahren ohne Führerschein / Versicherungsschutz war. Die Anzeige wird wahrscheinlich fallengelassen, das ist nicht das Problem. Sondern dieser Vorfall wird jetzt der Führerscheinstelle gemeldet und die wird zicken machen, glaub mir ! Komischerweise handeln die soetwas immer ganz individuell. Wenn du Glück hast kannst du deinen FS machen, wenn nicht musst du erstmal ein paar Monate warten und gucken was die FS - Stelle sagt. Im schlimmsten Fall sagen sie das du ungeeignet bist und du es ihnen erst durch eine Phychologische Untersuchung das Gegenteil beweisen musst. Aber ich sage mal zu 60 % das du dein FS ganz normal machen kannst, den Rest kann man nur Spekulieren. Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#11 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? hmm also der parkplatz gehört zu meiner schue und gehört dem kreis also glaube ihc nich das dat nen privater parkplatz. + Multi-Zitat Zitieren
#12 6. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? es ist egal, wem der parkplatz gehört. war er nicht abgesperrt (hütchen auf einfahrt, schranke usw), ist es verkehrsöffentlicher bereich, in dem du einen führerschein benötigst... da du gerade am führerschein arbeitest, wirst du eine nicht ganz gnädige strafe bekommen. wirst deinen führerschein sicherlich mit 21 machen müssen, evtl. dann MPU... hast damit für die behörden gezeigt, dass du nicht reif genug bist, ein KFZ zu führen... weiß auch nicht, was solche schwarzfahrerstunden bringen, aber naja.. + Multi-Zitat Zitieren
#13 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Wie schon ein Posts vorher erwähnt kann es unter Umständen sein, das die Polizei der Führerscheinstelle dein Vergehen meldet. Wenn dies der Fall ist, rücken die den Führerschein bzw die Erlaubniss für die Praktische Prüfung nicht raus. Keine Praktische Prüfung = Kein Führerschein. Guter Kumpel von mir wurde von der Polizei angehalten weil er nur noch wenig bis gar kein Profil mehr auf dem Hinterrad von seinem 125 Moped hatte. Die Polizei hat das gemeldet und er musste glücklicherweise nur 1 Monat extra warten. Hier nochmal ein kleiner Auszug von: Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen - verkehrsportal.de Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor? Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und 1. man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, 2. ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.), 3. der Führerschein nach §44 StGB entzogen wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden) 4. oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten? Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden. Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war. Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat. Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden. "Regelstrafen" bei Ersttätern: * Privatfahrschule -> 5 - 10 TS * ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS * Kurzfahrt -> 10 - 20 TS * Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1 * mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten * nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten * innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens) (*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet + Multi-Zitat Zitieren
#14 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? heißt das also jetzt ich komme glimpflich davon und muss nur ne geldstrafe bezalhen, kann aber trozdem mein führerschein wie geplant machen, da es ja eine ersttat war, vorher hatte ich ja nie probleme mit polizei odda so bezihungsweise ich habe gar kein einkommen, wie siehtsn dann aus? vllt is hier ja irgednein jura student der mir weiterhelfen kann + Multi-Zitat Zitieren
#15 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? damit du ohne führerschein fahren kannst gabs ne anleitung hier.. musst du dich beim bürgerbüro dafür anmelden oder so.. ist auch ganz legal.. aber bei deiner sache.. eigentl. hätten die das fallen lassen können.. war ja nichts dabei.. aber sonst kann es dazu kommen.. zb. deine fahrprüfung wird abgelehnt auch wenn du jetzt weiter duch machst.. aber das auch nicht so lange + Multi-Zitat Zitieren
#16 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? ne ich kann auf meinem Privaten Gelände auch auto fahren oder was auch immer wenn ich kein führerschein habe oder erst 12jahre alt bin. da könn die gegen nix machen. Aber ich versteh die bullen nicht...lieber jetzt üben und länger fahrpraxis lernen als später jemand zu gefährden. einfach sinnlos... + Multi-Zitat Zitieren
#17 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Normalerweise darfst du deinen Führerschein machen. Mich haben sie mit einer zu schnellen 125er aufgehalten (lief 150 anstatt 80) und das ist ja auch fahren ohne Führerschein und ich wurde nur ermahnt und musste 10 Sozialstunden machen, also lass den Kopf nicht hängen, das wird sich normalerweise nicht auf den Führerschein auswirken. + Multi-Zitat Zitieren
#18 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? wieso sollte auf dich nichts zukommen hallo? du bist ohne füherschein gefahren ... wenn du mit einem kumpel z.B auto fährst er einen Führerschein hat und du nicht und dich erwischt die Polizei dann bist du auch dran schuld ist doch wohl klar.... also meiner meinung kannste deinen führerschein vorerst vergessen ... mfg + Multi-Zitat Zitieren
#19 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? ne ich denke net das da groß was auf dich zukommt, klar deinem Vater können sie schon an den Karren fahren, aber natürlich können sie das auch bei dir, doch wenn das vor Gericht geht wird die Strafe sehr sehr mild sein, also erst mit 21 den Führerschein machen das musst du auf jedenfall net + Multi-Zitat Zitieren
#20 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Du bekommst garnix. Wenn du noch keinmal bei der Polizei aufgefallen bist, kriegst du paar Sozialstunden und das wars. Um eine Führerscheinsperre zu kriegen, musst du ein Gerichtsverfahren kriegen glaube Ich, und wenn du noch kein mal negativ aufgefallen bist, dann wird auch kein Gerichtsverfahren eröffnet, daher -> Sozialstunden! + Multi-Zitat Zitieren
#21 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? word ! so siehts aus ... wenn du vorher noch nicht in erscheinung getreten bist ! vllt auch noch ein kleines bußgeld aber sofort ne sperre bezweifel ich sehr . so long + Multi-Zitat Zitieren
#22 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Ich bin als ich 14 war auch mal ohne Führerschein Roller gefahren und ich wurde gepackt, den Führerschein konnte ich erst 2 jahre später machen Gruß W€€D_MaN + Multi-Zitat Zitieren
#23 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? Passt sehr zum Thema :/ Also meiner Meinung nach wird nichts passieren. Ich bin mit 16 ^^ mal ohne Lappen ein friesiertes Mofa, ohne Hlem, mit jemandem Hintendrauf gefahren. Die Bullen haben echt Stress gemacht, meinten ich wuerde ne Sperre udn so kriegen vllt, dem war aber 100pro nicht der Fall. Solang du dir keine anderen Sachen vorher geleistet hast, und dementsprechend Vorstrafenfrei bist, wirds ungefaehr so enden wie bei mir " Gegen die Erstattung von 50€ wird das Verfahren eingestellt" so in der Art :> Also mach dir nicht alzu große Sorgen ;> + Multi-Zitat Zitieren
#24 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? wie kommst du darauf les mal alle antworten durch, hier gibts einen der wegen roller fahren ohne erlaubnis führerschein erst 2 jahre später machen konnte ... mfg + Multi-Zitat Zitieren
#25 7. Juli 2007 AW: fahren ohne führerschein? gut dann lies du dir mal die anderen Antworten durch, Hier schreiben auch viele im Gegensatz das nix passieren wird + Multi-Zitat Zitieren