Fahrradunfall Geschwindigkeit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von l3ikkel, 18. August 2010 .

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  1. 18. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hey ich hab mal ne Frage, ich hab mir mal durchgelesen wie schnell man mit dem Rad fahren darf etc.
    So nun bin ich mit dem Rad am Montag morgen wie gewöhnlich zur Schule gefahren.
    Zur Situtation:

    Ich fahre auf dem Fahrradweg mit ca. 20 kmh rechts von mir auf der Straße steht ein LKW, 5m vor mir ist eine Einfahrt zu einer Firma in der man irgendwas mit Fahrzeugen abholt. Plötzlich kommt von rechts ein Auto und fährt in die Einfahrt hinein. Da ich kurz vor der Einfahrt war treff ich genau die Seite des Auto, fliege aufs Maul, breche mir das Schlüsselbein, kann 4 Wochen meinen Nebenjob nichtmehr machen.
    An seinem Firmenwagen ( er scheint nur Mitarbeiter zu sein) ist an der Seite lediglich eine kleine Spur von meinem Rad gewesen, zur größten Not ein Kratzer.



    Bild
    ....

    Ich bin danach erstmal in die Schule gelaufen weil ich Kurse wählen musste und mir das in dem Moment wichtiger war als Krankenhaus. Danach in Krankenhaus gefahren und jetzt herausgefunden wer den Unfall verursacht hat. Er hatte keine Unfallflucht begangen sondern mir nett geholfen, die Daten hat er mir aber nicht gegeben da ich so geschockt war, dass ich nicht danach gefragt habe.

    So jetzt meine Frage wer ist jetzt im Recht ? Bin ich zu schnell gefahren, obwohl da ein LKW stand oder hätte er nicht fahren dürfen.
     
  2. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Der Autofahrer ist Unfallverursacher.
    Er überquert ja den Bordstein und daher ist halte pflichtig.

    Allerdings meine ich,dass du auf der falschen Straßenseite gefahren bist.
    Denn bei Fahrradwegen muss man ebenfalls rechts fahren, dh. du hättest auf der anderen Straßenseite fahren müssen.(Macht allerdings nur keiner)
    mal aus Neugier, wie schnell darf man fahren?
     
  3. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Geschwindigkeitsbegrenzung – Fahrrad-Wiki



    Das mit der falschen Straßenseite habe ich mir auch schon gedacht, allerdings bin ich eben grad mim Auto nochmal zum Unfallsort gefahren (edit: gefahren worden)und auf der rechten Seite der Straße befindet sich lediglich ein Bürgersteig, kein Fahrradweg, also musste ich doch links fahren.
     
  4. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Naja ich glaube ihr hättet beide aufpassen müssen. Ist schwer zu urteilen... warst du denn auf einer Haupt-/oder Vorfahrtsstraße unterwegs und er kam aus einer Seitenstraße oder wie darf ich mir das vorstellen?

    Ich gehe mal stark davon aus, obwohl ich die Situation nicht rechtlich einschätzen kann, dass ihr beide daran Schuld seid.
     
  5. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Es war eine ganz normale Ortsstraße mit rechts vor links( soweit ich das noch weiß) Er ist sozusagen rechts neben mir auf der Straße gefahren und ich auf dem Fahrradweg links von ihm. Wir wurden nur aus dem Sichtfeld von dem LKW getrennt.
     
  6. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Es ist eindeutig der Fahrer des PKW's Schuld.
    Man hat, wenn man die andere Straßenseite (da gelten auch Bürgersteige,Fahrradwege,Parktstreifen) überquert, Vorfahrt zu gewähren und wenn nötig anhalten. !

    So einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich in der Fahrschule besprochen

    Ich hoffe doch ich konnte hlefen
     
  7. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Was für ein sinnfreies Gerede.

    An sich haben Fahrradfahrer keine Geschwindigkeits Begrenzung, aber es darf nicht schneller gefahren werden, als es von ihnen erwartet wird, sehr logisch doch ja
     
  8. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    "Geradeausfahrer" (in dem Fall Fahrradfahrer) hat vor dem Abbieger (in dem Fall der PKW) vorrang.
     
  9. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Alles klar dankeschön, bws sind raus. Also macht es rein garnichts aus, dass ich ohne Beachtung mit 20 schön meinen Radweg gefahren bin obwohl da ein Laster stand ? Normal bei Vorfahrt ja schon.
     
  10. 18. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Steht doch drin, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt...

    Wie fährst du mit nem Schlüsselbeinbruch auto?
     
  11. 19. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Der PKW hat ganz klar dir die Vorfahrt genommen wie bereits schon erläutert wurde.


    /posts/9813157/

    Schreibst du eigentlich in jeden Thread dieses sinlose Komentar? und verpisst dich dann?
    Meiner Meihnung nach hättest du gleich mal ne VW fürs spammen verdient.
    statt auf die frage einzugehen und versuchen zu helfen spamst du nur rum.
    Die Vorfahrt ist aus dem Bild ersichtlich. bist du zu blöd dazu oder tust du nur so?

    Wenns dir hier nur ums post sammeln geht geh in ein anderes board.
     
  12. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Ich meine es läuft so, dass der Autofahrer in jeder Hinsicht immer eine Teilschuld besitzt egal wie es zum Unfall gekommen ist, auch wenn z.B. ein Fahrradfahrer ohne Licht in der Nacht angefahren wird, hat der Autofahrer immer mit Schuld. Ist leider so festgelegt.
    Aber bei deiner Sache ist es ganz klar. Der Autofahrer hat dich nicht gesehen und hat dir dann die Vorfahrt genommen.
     
  13. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Merkste dir für's nächste Mal:
    Fährste quer, siehste mehr!

    Klaro? Dann haut dir auch nicht so'n Depp mit seinem Proletenpolo seitwärts in's Zweirradgestell. Und zu schnell fahren mit dem Fahrrad, pah, du hattest Vorfahrt und basta. Ab zu den blauen Krümelmonstern und Anzeige erstattet, immerhin ist so ein Krankenhausaufenthalt nicht billig.

    Aber harte Sau, erstmal noch völlig zertrümmert in die Schule gefahren, nicht schlecht.
     
  14. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit


    Epic der Post :lol::lol::lol::lol::lol:
    Das Motto muss ich mir merken ^^
    ROLF
    Bw geht raus für das Reimemonster mit Hut
     
  15. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    also du hattest vorfahrt das ist eindeutig aber...
    was amcht der LKW da müsste der nicht wo anderes stehen da es doch verboten ist an einer einfahrt zu parken. Falls das nicht der fall sein soll ich mach auch Fehler
    mfg Brainwash
     
  16. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    ich denke mal, dass es hier eine Rolle spielen könnte, was für ein Fahrradweg das war. Da würde ich nochmal nachschauen. Es gibt zumeist ein Schild, ob Fahrräder in beide Richtungen verkehren oder nur in eine. Ich denke zwar, dass beim Autofahrer immer ein Großteil der Schuld liegen wird, aber wenn du in die falsche Richtung gefahren bist, würd ich dich zumindest nicht gerade als unschuldig abstempeln - denn dann hättest du auf dem Radweg nichts verloren gehabt.
     
  17. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Das ist doch scheiss egal, ob du auf der falschen Straßenseite gefahren bist, oder nicht. Er als Autofahrer hat auf den Querverkehr zu achten und dich nicht umzunieten. Falls die Situation unübersichtlich ist, muss er sich in die Kreuzung hineintasten und nicht abrupt davor eine Vollbremse durchführen. Er als jemand mit dem Führerschein wird die Schuld zugesprochen bekommen.
     
  18. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    grundregel.

    fahradfahrer und fussgänger hat immer recht! gesetz des schwächeren...
     
  19. 19. August 2010
    AW: Fahrradunfall Geschwindigkeit

    Danke an alle die gepostet haben : )

    Nur noch mal zur Info, da zum Schluss viele geschrieben haben, dass ich auf der falschen Seite gefahren sein könnte. Das ist nicht der Fall gewesen, auf der anderen Straßenseite befindet sich nur ein Bürgersteig, kein Fahrradweg.

    Dankeschön und *close*
     
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