Falschaussage WAS KANN PASSIEREN?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von $e7en, 22. Mai 2006 .

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  1. 22. Mai 2006
    Hallo, also ich habe ma ne frage möchte ma wissen ob ihr wisst was kommen kann...also ich und 2 kumpels haben autos beschädigt wir waren tot besoffen...wurden mitgenommen von bullen...aber keine beweise ausser ne freundin die in der nähe war...die wurde als zeugin gehollt bei polizeit aussagen...da hat die ne story erzählt und als wir gericht waren...hat die ne andere erzählt und wir jungs habens so gemacht das wir aus der shice raus sind....und die freundin wurde wegen FALSCHAUSSAGE...angezeigt also die bekam ein brief und musste wieder zur polizei..dann hat die gesagt das die bei der bleibt was die beim gericht gesagt hat. Also ich möchte ma wissen...was sie bekommen kann...und ob das gericht wieder geöffnet werden kann..Gericht war am: 07.03.06...wäre net wenn ihr mir ma die frage beantworten könnt...

    mfg $e7en
     
  2. 22. Mai 2006
    Soweit ich weis glaube ich ne Geldstraffe... bin aber nicht sicher.
     
  3. 22. Mai 2006
    Weiss nicht genau Geldstrafe bei einer 15 jährigen ?( ?( ?( Und einem mädel ?( ?( ?(

    Und können die das Gericht verfahren eröffnen ?(

    Glaube das erste ma wird das immer fallengelassen...

    mfg $e7en
     
  4. 22. Mai 2006
    hi..würde mal auch sagen ne geldstarfe..oder sozialstunden..

    MFG
    alfa04
     
  5. 22. Mai 2006
    Also bei flaschaussagen ist von sozialstunden bis 1jahr gefängnis(eher bewährung )alles drin. Kommt auch drauf an um welche Schadenklasse es sich handelt und wie alt deine Freundin ist.
     
  6. 22. Mai 2006

    Ich weiss ja nicht obs stimmt....deswegen frage ich ja hier...weiter vorschläge bitte nur welche schreiben die ahnung von strafrechten haben...

    mfg $e7en
     
  7. 22. Mai 2006
    Ich würd sagen wird fallengelassen.

    Ist ja nicht so, dass sie einen Mord oder ähnliches deckt,
    sondern nur nen paar Kratzer.


    Übrigens, man sollt sich auch im Suff noch ein wenig kontrollieren können!
     
  8. 22. Mai 2006
    naja ob sie ein mädchen ist und ob sie 14, 15 oder 16 ist wird dem gericht ziemlich egal sein, aber ich glaub solang sie noch keine 16 oder 18 (kA) ist, müssen ihre Eltern das Geld bezahlen...

    MfG
     
  9. 22. Mai 2006
    das ist es ja die zahlen nix sondern wollen uns verplappern...der schaden war nicht nur ein paar kratzer...aber geldstrafe wird bei jugendlichen nicht gemacht die keine ausbildung oder sowas haben...denk ich ma...vielleicht 10 sozialstd. mehr nicht eine falschaussage..und können die das gericht wieder eröffnen?

    mfg $e7en
     
  10. 22. Mai 2006
    hey es wird keine Geldstarfe geben wenn ihr kein festes Einkommen habt,
    Ihr/Sie bekommt ziemlich sicher Sozialstunden...
     
  11. 22. Mai 2006
    Wenn sie wirklich die einzige Zeugin ist und bei ihrer Version bleibt, passiert ihr doch eh nix...

    greetz
     
  12. 22. Mai 2006
    Normal gibts für ne Falschaussage bis zu 5 Jahre, wenn es in einem wichtigen Fall ist, Mord usw.
    Ich denke bei diesem Beispiel nicht vorbestraft und 15 Jahre wird das bei Verurteilung mit Sozialstunden oder Verwarnung bleiben, aber wenn sie sich später mal bewerben will, hat sie bei manchen Arbeitgebern die *****karte gezogen!
     
  13. 22. Mai 2006
    Vielleicht schaltet ihr euren Schädel das nächste mal vorher ein.
    So besoffen kann niemand sein das er Autos zerkloppt. Höchstens bescheuert.
    Dem Mädel wird nix weiter passieren, und euch leider auch nix wenn die Eltern dicht halten.
    Du hast scheinbar noch kein Auto um zu wissen wie "witzig" es ist wenn solch Hirnloser sich daran vergeht vor lauter Blödheit. Naja was solls, das ist heutzutage ebend so stimmts?
     
  14. 22. Mai 2006
    Jop naja hoffe ma das die eltern klappe halten...ne habe no kein auto aber ein roller und naja wenn du schonma tot warst also besoffen dann kann man sich manchma nicht mehr halten...
    Aber naja hoffe sie bekommt ne verwarnung und fertig...

    mfg $e7en
     
  15. 22. Mai 2006
    Trunkenheit ist keine Ausrede, außerdem wenn du so so (sau cool) "tot" warst, hättest du ja wohl kaum ein auto schrotten können...

    Neia B²T: Denke auch dass es "nur" Sozialstunden werden, Geldstrafen können sie euch/ihr im ALter von 15 nicht aufbrummen ...
     
  16. 22. Mai 2006
    LOL ne Falschaussage *ggg*
    Ich gebe dir mein Wort das es SPÄTESTENS bei der Verhandlung fallen gelassen wird ^^
    15 und auch Vorbestraft rofl ^^
    Nen Kollege hat auch ne Falschaussage gemacht bei Gericht es kam raus und er bekam ne Verhandlung und er bekam nur 100 Euro Strafe (19 Jahre alt,Ausbildung Vorbestraf wegen gemeinschafftlichen bewaffneter Raubüberfall).
    Und beim ersten mal wird es meistens fallen gelassen (wenn es nicht gerade nen Mord oder versuchter Todschlag oder so ist)
    Ich hab damals, wo ich 16 war ne Anzeige wegen Illegalen Waffenbesitz in Tateinheit mit Körperverletzung auch nen Freispruch bekommen obwohl ich davor auch schon öfters bei den Cops gesessen habe. Haben mir dann nen bisschen eingeheizt das sie merken ich habe gebaut und 1 Monat später sollte ich nochma hin der Cop hat mir eine Waffengesetzkunde oder so gegeben und danach meinte er so und nun verzieh dich wird fallen gelassen.
    Das war es, und ich glaube meins war ein wenig Übler.
    Naja was ich sagen will Jugendgericht geben einen immer nochmal eine Chance das es nicht ins Führungszeugnis kommt wegen deiner Zukunft.
    Sie brauch also keine Angst haben, verspreche dir das wird Fallengelassen.
    Vorrausgesetzt sie benimmt sich und hat kein Großmaul vor Gericht, das sehen die nämlich garnicht gern.
    Wenn sie nochma zu den Cops soll dann zeigen das sie es bereut und nie wieder blödsinn macht und gemerkt hat das es Falsch war und das war es.
    Achja wenn die sagen, sag was echt passiert ist brauch sie einfach sagen hat sie vergessen, und gut ist auch wenn die sagen sonst bekommt sie ne größere Strafe das wird sicherlich nicht passieren.

    Mfg Maze

    Ps: Wollte damit nicht angeben sondern nur mal als Beispiel nehmen, kommt so angeberisch rüber. ^^
     
  17. 23. Mai 2006
    @mazine danke jetzt weiss ich bescheid....naja ok hat sich erledigt dann...wenn dein kumpel 19 ist und ausbilung und 100€ dann ok sie ist 15 und schülerin und kein geld also wird es ne verwarnung und es wird eingestellt....

    mfg $e7en
     
  18. 23. Mai 2006
    Falschaussage vor Gericht

    Deutlich höhere Strafen drohen für Falschangaben vor Gericht. Hier sollen nur die beiden wichtigsten Vorschriften angesprochen werden: Falschaussage (§ 153 StGB) und Meineid (§ 154 StGB).

    Die Falschaussage sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor. Nach oben ist die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe begrenzt.

    Der Meineid dagegen sieht als Verbrechen die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor.

    Wer sich dem Vorwurf der Falschaussage oder des Meineides ausgesetzt sieht, sollte sich ernsthaft überlegen, anwaltlichen Beistand zu suchen. Dies zum einen deshalb, weil ganz erhebliche Strafen auf dem Spiel stehen - im Fall des Meineides ist eine Verteidigung im gerichtlichen Verfahren ohne Rechtsanwalt schon von Gesetzes wegen überhaupt nicht möglich (so genannte notwendige Verteidigung).

    Zum anderen beinhaltet das Recht der Falschaussage und des Meineides erhebliche rechtliche Schwierigkeiten, die selbst juristischen Profis Schwierigkeiten bereiten. Zur Verdeutlichung soll hier nur einmal der nachstehenden Problemkreis angerissen werden.

    Wirft die Anklage dem Angeklagten Falschaussage oder Meineid vor, kann der Angeklagte nur dann verurteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass er vorsätzlich - also gleichsam wissentlich - die Unwahrheit gesagt hat. Hierin aber liegt eine der größten Gefahren, zu Unrecht dem Vorwurf der Falschaussage ausgesetzt zu werden, denn:

    Fünf Zeugen nach demselben Sachverhalt befragt, bekunden regelmäßig in ganz unterschiedlicher Weise, was sie gesehen haben (wollen). Geht es zum Beispiel darum, ob eine Ampel rot oder grün gezeigt hat, ist es gut möglich, dass 2 von 5 Zeugen sagen, sie sei grün gewesen, zwei können sich nicht erinnern und nur einer meint, sich an rot erinnern zu können.

    Sicher ist, dass in diesem Fall mindestens eine Person falsche Angaben gemacht haben muss. Aber welche? Die Entscheidung darüber obliegt zunächst der Anklagebehörde, der Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob überhaupt Anklage erhoben wird.

    Sicher ist aber auch, dass es möglich ist, dass trotz der widersprüchlichen Aussagen überhaupt keine strafbare Falschaussage vorliegt. Denn eine strafbare Falschaussage liegt nur dann vor, wenn festgestellt ist, was wirklich geschehen ist (Ampel rot oder grün), dass der der Falschaussage Beschuldigte falsch ausgesagt hat (Ampel rot oder grün) und dass der der Falschaussage Beschuldigte bei seiner Aussage gewusst hat, dass er die Unwahrheit gesagt hat.

    Hat dagegen der der Falschaussage Beschuldigte zwar die Unwahrheit, aber zumindest nach seiner Erinnerung die Wahrheit gesagt, hat er nur versehentlich (also fahrlässig) die Unwahrheit gesagt. Dies ist aber nicht strafbar. Der Angeklagte muss freigesprochen werden.

    Hat der Beschuldigte daneben jedoch die falschen (seiner Erinnerung aber richtigen) Angaben versehentlich (also fahrlässig) beschworen, so ist die Tat als fahrlässiger Meineid dennoch strafbar.

    Jeder Prozessbeteiligte (Angeklagter, Staatsanwalt, Gericht, Verteidiger) muss bedenken, dass die Zeugenaussage das unsicherste aller Beweismittel ist. Selbst dann, wenn 4 Zeugen bekunden, die Ampel sei grün gewesen und nur einer bekundet, dass die Ampel rot war, sagt dies nichts darüber aus, wer eine strafbare Falschaussage gemacht hat.

    Fazit: Anklage und Verteidigung bei Falschaussage und Meineid können mit großen Chancen und Risiken verbunden sein.


    Glaub hier drin steht alles

    mfg tayfun
     
  19. 23. Mai 2006
    imho kann sie mit einer recht heftigen strafe rechnen.

    Aber finds arm von euch das ihr euch nicht untereinander abgesprochen habt und ihr als zeugin die akte zukommen lassen habt..
     
  20. 23. Mai 2006
    gammler wenn er stock besoffen war wie sollen sie sich absprechen ?(
     
  21. 23. Mai 2006
    kommt drauf an was sie vorher schon so gemacht hat kollegen haben wegen falsch aussag obwohl sie gar nicht falsch war ( A.C.A.B. ) mussten sie 2 wochenden i haft.
     
  22. 23. Mai 2006
    naja, wen sie die einzigste ist, wird ihr wohl nichts bewiesen werden können ! nur die eltern müssen ebend dicht halten !

    das schlimmste was ihr passieren kann wäre par wochen haft oder sozi stunden ... könnt echt froh sein ds des mädel wegen euch sich jetzt stress gemacht hat ... !!! würd mich an eurer stelle richtig mies fühlen !

    sieht gut aus im führungszeugniss !!!!

    an ihrer stelle würd ich euch verraten, sorry, aber wer so nen scheiß macht, da würd ichmich nich hinstellen und des ausbügeln !
     
  23. 23. Mai 2006
    Jetzt kommt mal mein Thema, wie schon gesagt ist Falschaussage bei § 153 StGB Strafbar und kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geben.

    Doch bei Sachbeschädigung im Fal lwie diesen wird die Strafe doch gering ausfallen, aber mit einer Strafe wird zu rechnen sein. Warum erzählt man aber auch zwei Geschichten.

    Es gibt schon eine Menge solcher Fälle wo Jugendliche aus Angst oder weil man den anderen Schützen will falsch ausgesagt wird: MEISTENS wird das Verfahren, gerade bei Jugendliche unter 16 Jahren eingestellt, weil man sagt das Jugendliche in dem alter noch kein Rechtssinn haben, was meiner Meinung nach völliger blödsinn ist, denn mit 10 Jahren weiß man schon was man faldsch gemacht hat und was nicht...

    Naja, ich denke sie wird mit einem blauen auge davon kommen.

    Peace
    shriCk
     
  24. 23. Mai 2006
    Naja man kann Falschaussage nicht mit einem kleinen Diebstahl vergleichen.
    Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt und wird mit zum Teil hohe Geldstrafen bestraft.
    Auch in ihrem Alter.
     
  25. 23. Mai 2006

    Wenn man keine ahnung hat mund halten....


    Die falschaussage ist vor gericht entstanden auch die beiden täter haben vor gericht aussgesagt, den bullen kannst du soviel scheiß erzählen wie du willst nur dem richter nicht.
     
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