#1 28. August 2008 Hallo, also im juli hab ich mein ABI gemacht, also 12 klasse abgeschlossen. Nun bekam ich schon 3 tage vor der Zeugnisausgabe einen Brief vom Arbeitsamt , ich soll da umbedingt erscheinen. Da ich aber nicht wusste, dass sowas kommen könnte , habe ich noch in der Schulzeit einen Urlaub geplant. Nun wollte ich wegen dem scheiß Termin beim Arbeitsamt nicht mein Urlaub versauen und bin verreist, demzufolge bin ich beim Termin nicht erschienen. Nun bekam ich einen Brief mit diversen Drohungen, dass es rechtliche folgen haben kann und blablabla. Weiß jemand ob ich ein Recht auf Ferien nach dem Abschluss habe? wenn nicht, wie sollte ich mich am besten aus der Situation herausreden wenn ich hingehe? EDIT: wohne in Sachsen Anhalt + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. August 2008 AW: Ferien nach dem Abschluss? Sag einfach das es dir unendlich leid tut und das du den Termin im Abistreß total vergessen hast bzw. da den Brief verlegt hast. Funktioniert beim ersten mal eigtl immer. Solltest es halt glaubwüdig rüberbringen können. + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. August 2008 AW: Ferien nach dem Abschluss? Das Recht auf feiern besteht Gesetzlich leider nicht aber Menschlich auf jeden fall^^ aber ziemlich gute idee ob du anspruch darauf hast + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. August 2008 AW: Ferien nach dem Abschluss? entschuldigen....ich glaube recht auf urlaub gibt es nicht... + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. August 2008 AW: Ferien nach dem Abschluss? Also ich versteh den ganzen zusammenhang garnicht, inwie fern warst du denn auf das Arbeitsamt angewiesen während du dein ABI gemacht hast...hast du irgentwelche Gelder empfangen ? Wenn das der Fall ist hast du leider verschissen, auf gut Deutsch, dann hättest du den Termin verschieben müssen weil du aus Gründen,die wichtiger sind(also kein Urlaub erwähnen), keine Zeit hattest zu erscheinen. Jetzt im Nachhinein würde ich dir empfehlen nach zu weisen das du im urlaub warst und das der brief so knapp vor dem Starttermin ankam das du die Post aus welchen Gründen auch immer nicht öffnen konntest oder wolltest. Und jetzt zu dem Punkt falls du in keiner Art und weiße auf das Arbeitsamt angewiesen warst kannst du den Brief in die Tonne kloppen solang du nicht minderjährig bist.Denn wenn du nichts von denen Empfängst bist du auch nicht verpflichtet zu erscheinen, auser du bist arbeitslos gemeldet und hast dein monatlichen Termin *hahaha* + Multi-Zitat Zitieren