#1 14. Juli 2007 Guten Abend allerseits. Und zwar möchte ich allmälich auch mit dem Autoführerschein anfangen. Jedoch müsste dann vorerst eine Begleitungperson anwesend sein. Welche Konsequenzen würde es nach sich ziehen,wenn ich ohne Begleitperson aber Steuer erwischt werde? (also quasi mit dem "vorläufigen Führerschein" den ich dann besitze...) Ein Kollege von mir meint, man bekomme "nur" ein Sperre bis zum 18.Lebensjahr, jedoch erscheint mir dies zu mild^^ Hatte da jemand genauere Informationen oder gar Erfahrungen? xD thx.:] (Also ich möchte nicht unbedingt Schwarzfahren,aber mich interessiert es schon, da ich das mit der kurzfristigen Sperre bei solch einem Vergehen nicht ganz glauben kann.) BR
#2 14. Juli 2007 AW: Folgen des Schwarzfahrens? Das ist dann eine Straftat. Fahren ohne Fahrerlaubnis, also so als ob du nie nen Führerschein gemacht hättest. Geldstrafe oder, wenns ganz hart kommt, Haftstrafe bis zu einem Jahr stehen dann an. Außerdem gibts Mindestens 6 Monate Sperre, so wie ich das bei ner Bekannten mitbekommen hab sinds meistens zwei Jahre in denen man keinen Führerschein erwerben kann.
#3 14. Juli 2007 AW: Folgen des Schwarzfahrens? Hallo, mir ist vor ca. 1 Jahr das selbe passiert, hatte den FS 17 und wurde ohne eingetragene Begleitperson erwischt. Erstmal ist es keine Straftat da man die Fahrerlaubnis besitzt. Man hat gegen die Auflage verstoßen eine eingetragene Begleitperson neben sich mitzuführen. Somit ist das ganze nur eine Ordnungswidrigkeit. Zudem wird unterschieden ob Kurzfahrt etc. aber das sei jetzt mal dahingestellt. Ich bekam 2 Punkte, musste 100 € Buße zahlen und ein Aufbauseminar machen. Als ich mit der Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt gegangen bin hab ich meinen Führerschein bekommen. Kann aber bei jedem anders aussehen, hatte wohl Glück mit meinem Anwalt. Gruß
#4 14. Juli 2007 AW: Folgen des Schwarzfahrens? Quelle: Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren / ¦ \ FAHRTIPPS.DE Entzug der Fahrerlaubnis = Führerschein neu beantragen, Aufbauseminar machen etc... Das Aufbauseminar kostet dich nochmal knapp 400 € (je nach Fahrschule), dazu dann 4 Jahre Probezeit... Ob sich da nicht das eine Jahr warten lohnt? Hier übrigens der vollständige Gesetzestext dazu: StVG §6e: Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung