#1 23. Mai 2007 Hi, folgendes Problem, ich bin in der 10. Klasse in ner Realschule in Bayern, ich steh in Physik und Chemie auf ner 5, mündliche Prüfung will ich nicht machen, weil ich lieber auf die 4 Abschlussprüfungen lerne. In der RSO steht was von Notenausgleich... . Ich check allerdings nicht wie das genau gemeint ist. Hier der Auszug der RSO für Bayrische Realschulen § 63 Notenausgleich (1) Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern kann bei 1.Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach oder 2.Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3.mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt werden, wenn das nach ihrer Gesamtleistung gerechtfertigt erscheint. (2) Notenausgleich kann nicht gewährt werden bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch, ferner dann, wenn neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 vorliegt. Ich hab in einem Vorrückungsfach eine 1, heißt dass ich könnte 2 5er mit meiner 1 ausgleichen oder wie? mfg W@$T3 + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Mai 2007 AW: Frage zu Jahresfortgangsnoten so wie es da steht müsste es stimmen das du deine zwei 5en mit einer eins im verückungsfach ausgleichen kannst . frag doch noch mal bei deinem lehrer nach . + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Mai 2007 AW: Frage zu Jahresfortgangsnoten Nach den Infos, die du gegeben hast, ist es so, dass du mit deinem Vorrückungsfach die zwei 5er ausgleichen kannst, sofern das im Kontext deiner sonstigen Leistungen gerechtfertigt erscheint. Mit dieser Einschränkung wird der Schule wohl das Recht eingeräumt, dir die Versetzung zu verweigern, wenn du trotz der 1 im Vorrückungsfach ansonsten eher ein mieser Schüler bist. Euer System in Bayern ist wesentlich komplizierter als das in NRW + Multi-Zitat Zitieren