frage zu konkurrenzschutz

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Murdoc, 16. Februar 2010 .

  1. 16. Februar 2010
    moin,

    die frage richtet sich überwiegend an leute die sich a weng mit konkurrenzschutz und gewohnheitsrecht auskennen.

    folgende sachlage:

    in einem bürokomplex befinden sich drei unternehmen.

    firma A ist kleinunternehmer und verkauft blumen.
    firma B ist eine UG und verkauft ebenfalls blumen.
    firma C ist eine LIMITED und verkauft geschenkartikel.

    im mietvertrag eines jeden steht, dass für alle branchen ein konkurrenzschutz besteht.
    d.h. nur einer darf blumen verkaufen und nur einer darf geschenkartikel verkaufen.

    firma A und firma B haben sich aber geeinigt. beide haben es schriftlich.

    nun aber denkt sich firma C, welche seit längerer zeit auch blumen verkauft, dass es gewinnbringend wäre diese nun auch im hauptgeschäft der LIMITED zu verkaufen.

    also wir kurzerhand ein geschäftsraum der LIMITED umfunktioniert und ein weiteres unternehmen als MARKE der LIMITED registriert welches nun blumen verkauft.

    bzw. das zweite geschäft besteht schon länger als MARKE der LIMITED, verkaufte aber bisher wo anders blumen.

    firma A und B finden das nicht in ordnung und wollen sich nun, da ja ein konkurrenzschutz besteht, an den vermieter wenden.

    wer ist im recht?

    ----

    das ist keine schulaufgabe oder sowas, es handelt sich um einen realen fall in meiner bekanntschaft.

    firma C ist ein riesen ar***loch und versucht firma A und B zu mobben.
    diese aktion ist rein dazu da den beiden wieder eins reinzuwürgen. aber das is ein anderes thema.
     
  2. 16. Februar 2010
    AW: frage zu konkurrenzschutz

    Das kommt darauf an, ob Firma C das Blumengeschäft hauptsächlich betreibt oder nur nebensächlich. Wenn das Hauptsortiment ein anderes ist, ist nicht unbedingt eine relevante Wettbewerbssituation gegeben.

    Das erhebt jetzt keinen Anspruch auf Wahrheit und wer im Recht ist, kann nur das Gericht entscheiden.
     
  3. 16. Februar 2010
    AW: frage zu konkurrenzschutz

    speziell zu LIMITED kann ich nichts sagen, nur zum zivilrechtlichen teil.

    firma C muss das geschäft auch als solchen führen (also blumengeschäft) - wenn es jetzt weiterhin gescehnkartikel und dazu - sozusagen als geschenkartikel - blumen verkauft, wirds schwierig. aber wenn firma C ausdrücklich damit wirbt und augenscheinlich eine konkurrenzsituation (im zweifelsfall auslegungssache) gegeben ist, sind firma A und B im recht.

    ich würde den vermieter auf jedenfall mal ansprechen, da er den konkurrenzschutz ja auch durch vertrag gewährleistet. wenn er nicht kooperationsbereit ist, kann man die miete ohne weiteres mindern und im zweifelsfall auch schadensersatz verlangen ("entgangener gewinn").

    also erstmal den mieter ansprechen - wenn das nichts hilft, anwalt aufsuchen!

    Ps: schau auch mal nach, ob nicht eventuell der gebrauch der räume (bei gewergemietverträgen manchmal üblich) im mietvertrag geregelt ist, denn dann könnte firma C nicht ohne weiteres die räume für andere sachen benutzen.
     
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