Frage zum Rücktrittsrecht bei Probezeit (Fitnessstudio)

Dieses Thema im Forum "Sport und Fitness" wurde erstellt von NON_STOP, 18. Mai 2008 .

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  1. 18. Mai 2008
    ich habe mich heute bei einem Fitnessstudio angemeldet, war auch vor 2 Wochen zum Probetraining dort.
    Heute musste ich leider feststellen, dass ich mich dort doch nicht so wohlfühle wie beim Probetraining.
    Jetzt lese ich mir die Allgemeine Geschäftsbedingungen durch (AGB)
    Da steht folgendes
    Rücktrittsrecht: Dass Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (Probezeit) jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Mitgliedsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Pflicht des Mitgliedes zur Zahlung des Servicepaketes und der Verwaltung sgebühr und des Mitgliedsbeitrages bis zum Kündigungszeitpunkt bleibt unberührt.
    ------> Was ich daran nicht verstehe ist, muss ich das Servicepaket und ie Verwaltungsgebühr bezahlen, obwohl ich noch in der Probezeit bin oder fällt das innerhalb der Probezeit weg?

    Bitte nur schreiben ob ich das Servicepaket und die Verwaltungsgebühr bezahlen muss.
    Solche posts wie, warum hast du dich angemeldet wenn du dich dort nicht wohlfühlst könnt ihr euch sparen, bei der Probezeit, wars nämlich ganz anders wie heute.
     
  2. 18. Mai 2008
    AW: Frage zum Rücktrittsrecht bei Probezeit (Fitnessstudio)

    Meines wissens nach musst du die pauschale für einen monat bezahlen und halt eventuell anfallende servicegebühren.
     
  3. 18. Mai 2008
    AW: Frage zum Rücktrittsrecht bei Probezeit (Fitnessstudio)

    auch während der probezeit?
     
  4. 19. Mai 2008
    AW: Frage zum Rücktrittsrecht bei Probezeit (Fitnessstudio)

    faceonline hat recht, denn nachdem, was du oben schreibst, musst du all diese Kosten tragen bis zum Zeitpunkt der Kündigung (also deine 2 Wochen). Da wahrscheinlich aber im Monatstakt abgerechnet wird, musst du eben einen Monat bezahlen und die anfallenden Servicekosten auch.
    So würde ich den Vertrag jedenfalls auch verstehen.
    Der einzige Vorteil der Probezeit besteht also darin, dass du überhaupt aus dem Vertrag austeigen kannst. Normalerweise ist dies nämlich, wenn überhaupt, nur möglich, wenn man den Service nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

    Ich würde faceonline also zustimmen
     
  5. 19. Mai 2008
    AW: Frage zum Rücktrittsrecht bei Probezeit (Fitnessstudio)

    danke, so habe ich das nämlich auch verstanden wollte aber vorher keine Kündigung schreiben und danach die ganzen Kosten (2 Jahre) auf einmal zu bezahlen, wenn ich nur den Service und die kosten für das erste Monat bezahlen muss, kann ich ruhig kündigen

    ist trotzdem nicht geschickt von mir aber statt nicht zu kündigen und 2 Jahre so zu bezahlen, trete ich vom Vertrag zurück und kann mir einen anderen Fitnessstudio suchen.
     
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